So starten Sie.
Der gesetzliche Mindesturlaub dient der Erholung. Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt er grundsätzlich 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, entsprechend 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche. Vertrag, Tarifvertrag oder besondere Gesetze können einen höheren Anspruch vorsehen.
Urlaubsanspruch