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Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit und sichert Erholungszeiten für die von ihm erfassten Beschäftigten. Es regelt insbesondere tägliche Höchstdauer, Pausen, Ruhezeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Anwendungsbereich und mögliche Ausnahmen müssen jeweils geprüft werden.
Arbeitszeitgesetz