Anspruchsvoraussetzungen vor einer einfachen Sechswochenrechnung prüfen
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz unter seinen Voraussetzungen eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen vor. Dazu gehört grundsätzlich eine vierwöchige ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die bloße Zahl von Krankheitstagen beantwortet deshalb nicht jede Anspruchsfrage.
Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ist insbesondere zu prüfen, ob dieselbe Krankheit betroffen ist und welche gesetzlichen Zeitbedingungen erfüllt sind. Mehrere Bescheinigungen erzeugen nicht automatisch jeweils einen neuen vollständigen Sechswochenanspruch. Umgekehrt darf eine neue Erkrankung nicht ohne Prüfung dem alten Zeitraum zugeschlagen werden.
