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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht in erfassten Fällen den digitalen Abruf bestimmter AU-Daten durch Arbeitgeber bei der Krankenkasse. Sie ersetzt nicht jede Mitteilungs- und Nachweispflicht und gilt nicht ausnahmslos für alle Beschäftigten und Behandlungen.

Stand: 15.09.2026Redaktionell erstellt mit KI-UnterstützungOhne Registrierung nutzbarca. 5 Min. Lesezeit
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – grafische Orientierung
Wissen verstehen. Besser vorbereiten.
Zusammenhänge, Beispiele und nächste Schritte.

Begriff & Zusammenhänge

Was ist dabei wichtig?

Mitteilung und Abruf trennen

Beschäftigte müssen die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer weiterhin mitteilen. Der Arbeitgeber benötigt passende Angaben, um einen berechtigten Abruf auszulösen. Ein Abruf ohne konkreten Anlass ist nicht als allgemeine Gesundheitskontrolle gedacht.

Ausnahmen und Fehlerfälle

Privatversicherte, ausländische Bescheinigungen und weitere Sonderfälle können außerhalb des Standardverfahrens liegen. Auch zeitliche Verzögerungen oder fehlerhafte Daten sind möglich. Ein fehlender Abrufnachweis beweist deshalb nicht automatisch, dass keine Arbeitsunfähigkeit besteht.

Daten sparsam verwenden

Die übermittelten Informationen enthalten grundsätzlich keine Diagnose für den Arbeitgeber. Zugriff und Speicherung sollten auf den erforderlichen Zweck beschränkt werden. Organisieren Sie einen sachlichen Klärungsweg, wenn Angaben nicht übereinstimmen.

Rechtsgrundlagen / Vertiefung: Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Verordnung (EU) 2016/679

Vertiefung & Anwendung

Zusammenhänge verstehen und sicherer einordnen.

Elektronischer Abruf ersetzt nicht alle bisherigen Schritte

Die eAU digitalisiert für erfasste Konstellationen den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Beschäftigte melden sich weiterhin selbst rechtzeitig krank und lassen die Arbeitsunfähigkeit entsprechend den geltenden Anforderungen feststellen. Der Arbeitgeber beziehungsweise die Abrechnung ruft die vorgesehenen Daten bei der zuständigen Stelle ab.

Nicht jede Person und nicht jeder Nachweis fällt unter denselben elektronischen Ablauf. Privatversicherung, bestimmte Auslandsfälle und andere Sonderkonstellationen können abweichende Verfahren erfordern. Die Personalverwaltung sollte diese Fälle unterscheiden, statt bei jedem fehlenden Abruf sofort ein Fehlverhalten anzunehmen.

Fehler im Datenfluss geordnet klären

Ein Abruf kann wegen zeitlicher Verzögerung, falscher Angaben oder technischer Störung zunächst kein passendes Ergebnis liefern. Für solche Situationen braucht es einen nachvollziehbaren Klärungsprozess. Angaben zum Beginn und zur erwarteten Dauer sollten korrekt sein; notwendige Wiederholungen dürfen nicht zu unnötigen mehrfachen Rückfragen an erkrankte Personen führen.

Der elektronische Datensatz enthält keine Diagnose für den Arbeitgeber. Zugriffe sollten auf die zuständigen Rollen begrenzt sein. Ein erfolgreicher Abruf ist außerdem nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Entscheidung über jede Entgeltfortzahlungsfrage; deren Voraussetzungen müssen gegebenenfalls zusätzlich geprüft werden.

Grundlagen und Einordnung: Entgeltfortzahlungsgesetz – insbesondere §§ 2–5, Bundesdatenschutzgesetz – insbesondere § 26, Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung. Die Anwendungsschritte und Beispiele sind redaktionelle Modelle.

Aus der Erklärung in die Praxis

Ein Beispiel macht den Unterschied.

Fiktives Praxisbeispiel

Beispiel: Kein Treffer ist noch kein Beweis fehlender Arbeitsunfähigkeit

Ein fiktiver Arbeitgeber erhält am Vormittag zunächst keine passende elektronische Rückmeldung. HR prüft Meldedatum, angegebenen Beginn und den vorgesehenen Abrufzeitpunkt. Erst danach wird bei Bedarf sachlich nachgefragt. Die Person wird nicht vorschnell als unentschuldigt fehlend behandelt. Ein dokumentierter Ausnahmeprozess verhindert, dass technische Verzögerungen unmittelbar zu Personalmaßnahmen führen.

Grafisch erklärt

Den Zusammenhang sehen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in vier Prüfperspektiven
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in vier Prüfperspektiven. Redaktionelle Orientierung; keine empirische Statistik und keine individuelle rechtliche Freigabe. Grafik vergrößern
Grafik vergrößern ↗

Von der Erklärung in den Alltag.

Illustratives Beispiel

So lässt sich das Thema anwenden.

Im Beispiel ergibt der erste Abruf noch keinen passenden Datensatz. Statt sofort ein Fehlverhalten zu unterstellen, prüft die Abrechnung Angaben, Zeitpunkt und mögliche Ausnahme. Die beschäftigte Person wird um die erforderliche Klärung gebeten, nicht um eine umfassende medizinische Auskunft.

Fiktives Arbeits- oder Rechenbeispiel. Kein dokumentierter CALUMA-Kundenfall und keine Erfolgsgarantie.

Typischen Fehler vermeiden

eAU als automatische Krankmeldung verstehen

Die Information an den Arbeitgeber und der technische Abruf sind getrennte Schritte.

Interaktive Vorbereitung

Vier Punkte für Ihren nächsten Schritt.

Markieren Sie, was Sie für Ihren eigenen Anwendungsfall bereits geklärt haben. Offene Punkte bleiben ausdrücklich offen.

Markierungen werden nicht gespeichert oder übermittelt. Sie bestätigen keine fachliche Prüfung.

FAQ / 10 Antworten

Häufige Fragen – ausführlich beantwortet.

Muss ich mich trotz eAU selbst krankmelden?

Ja. Die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer bleibt erforderlich. Die Digitalisierung betrifft den Nachweisweg und ersetzt nicht die organisatorische Meldung.

Sieht der Arbeitgeber die Diagnose?

Die für Arbeitgeber vorgesehenen eAU-Daten enthalten keine Diagnose. Gesundheitsinformationen sind besonders geschützt. Der elektronische Prozess ist kein allgemeiner Zugang zur medizinischen Akte.

Funktioniert eAU für jede versicherte Person gleich?

Nein. Der Anwendungsbereich und besondere Konstellationen müssen beachtet werden. Ein Betrieb benötigt auch Verfahren für Fälle außerhalb des normalen elektronischen Abrufs.

Was bedeutet eine zunächst fehlende Rückmeldung?

Sie kann verschiedene Ursachen haben, etwa Verzögerungen oder fehlerhafte Angaben. Das Ergebnis sollte geordnet geprüft werden. Es beweist nicht automatisch, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Wer darf die Daten abrufen und sehen?

Die dafür zuständigen und berechtigten Rollen im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens. Ein allgemeiner Zugriff aller Führungskräfte oder Teams ist nicht automatisch erforderlich.

Wie werden Folgebescheinigungen behandelt?

Die verlängerte Arbeitsunfähigkeit muss weiterhin rechtzeitig mitgeteilt und der passende Nachweisprozess durchgeführt werden. Eine erste Bescheinigung ersetzt nicht beliebig spätere Zeiträume.

Ist mit dem Abruf die Entgeltfortzahlung automatisch abschließend geklärt?

Nein. Der Nachweis ist ein wichtiger Baustein. Anspruchsdauer, Wartezeit und weitere Voraussetzungen können zusätzliche Prüfung erfordern.

Was sollte eine betriebliche Anleitung enthalten?

Meldeweg, erforderliche Angaben, zuständige Stelle und Vorgehen bei Sonderfällen oder Störungen. Eine kurze klare Anleitung ist hilfreicher als der pauschale Hinweis, Papier werde grundsätzlich nie mehr benötigt.

Muss ich weiterhin zum Arzt?

Ob und wann eine ärztliche Feststellung erforderlich ist, richtet sich nach den Nachweisregeln und dem konkreten Fall. Das digitale Verfahren ersetzt keine erforderliche medizinische Feststellung.

Welche Arbeitshilfe passt zu diesem Thema?

Die Vorlage „Krankmeldung organisieren“ unterstützt die strukturierte Vorbereitung. Sie ist bearbeitbar und enthält eigene Prüfpunkte. Eine fachliche oder rechtliche Freigabe wird dadurch nicht ersetzt.

Quellen, Einordnung und Stand.

Redaktionelle TransparenzDie Quellen belegen rechtliche Grundlagen oder bieten institutionelle Vertiefung. Praktische Abläufe, Rechenkonventionen und Beispiele sind redaktionelle Arbeitsmodelle, keine behaupteten gesetzlichen Standards. Keine anwaltliche, steuerliche oder medizinische Prüfung. Der Redaktionsstand wird nicht automatisch aktualisiert.