Anlass, Freistellung und Bezahlung gesondert prüfen
„Sonderurlaub“ wird im Alltag für verschiedene kurzfristige Freistellungen verwendet. Rechtlich kann sich ein Anspruch aus Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Regelung ergeben. Ob die Zeit bezahlt wird und wie lange sie dauert, hängt von der konkreten Grundlage ab. Eine allgemeine bundesweit gleiche Tabelle für alle persönlichen Ereignisse gibt es deshalb nicht.
§ 616 BGB kann für eine verhältnismäßig nicht erhebliche persönliche Verhinderung relevant sein, ist aber im konkreten Arbeitsverhältnis und hinsichtlich möglicher abweichender Regelungen zu prüfen. Spezielle gesetzliche Freistellungen haben wiederum eigene Voraussetzungen und dürfen nicht mit dieser Vorschrift vermischt werden.
