Meldung und Nachweis als zwei Schritte organisieren
Ein Krankmeldeprozess muss Beschäftigten klar erklären, wann und über welchen Weg sie ihre Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer mitteilen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt diese persönliche Meldepflicht nicht. Nachweis und betriebliche Mitteilung sind getrennte Vorgänge.
Der Prozess sollte auch bei Abwesenheit der zuständigen Stelle funktionieren. Ausnahmen vom eAU-Verfahren und technische Probleme brauchen einen klaren Ersatzweg. Diagnosen gehören nicht automatisch in die allgemeine Meldung an Führung oder Teamplanung.
