Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Kündigung in der Probezeit
Eine vereinbarte Probezeit kann die Kündigungsfrist verkürzen. Sie hebt jedoch weder Schriftform noch sämtliche Schutzrechte auf. Die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes ist rechtlich etwas anderes als eine vertragliche Probezeit. Die Downloadvorlage ist eine Eigenkündigung durch einen Arbeitnehmer.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Zwei Wochen nicht unbegrenzt
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, sieht § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine zweiwöchige Frist vor. Abweichende wirksame Regelungen und Sondergesetze sind zu prüfen. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit außerdem verhältnismäßig sein.
Befristung und Ausbildung gesondert
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nur ordentlich kündbar, wenn dies einzelvertraglich oder tariflich vorgesehen ist. Für die Berufsausbildung gelten eigene Probezeit- und Beendigungsregeln; dort darf die gewöhnliche Arbeitnehmer-Vorlage nicht eingesetzt werden.
Form bleibt bestehen
Auch in der ersten Arbeitswoche genügt keine telefonische oder elektronische Kündigung. Bei Arbeitgeberkündigungen bleiben unter anderem Sonderkündigungsschutz und Betriebsratsanhörung zu beachten.

Schriftform nach § 623 BGB; dies ist keine Ausbildungs-Kündigungsvorlage.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Arbeitnehmer befindet sich im dritten Monat einer wirksam vereinbarten sechsmonatigen Probezeit. Er prüft die vertragliche Frist und übergibt seine Eigenkündigung im Original. Ein Auszubildender würde dafür nicht einfach dasselbe Muster verwenden.
Der Download ist ausschließlich für die Eigenkündigung eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses vorgesehen, nicht für Berufsausbildung oder eine ungeprüfte Arbeitgeberkündigung.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag mit Probezeit | Eine Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses. | Arbeitsvertragsmuster |
| Kündigung durch Arbeitnehmer | Mit einer Eigenkündigung beendet eine beschäftigte Person das Arbeitsverhältnis einseitig. | Schreiben als Muster |
| Berufsausbildungsvertrag | Der Berufsausbildungsvertrag regelt den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf. | Unverbindliches Vorbereitungspapier |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Kündigung in der Probezeit: Word und PDF
Schreiben als Muster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
Mustertext mit Platzhaltern ansehen
Kündigung in der Probezeit
Schreiben als Muster · Stand 14. September 2026
1. Briefkopf
Absender: [BESCHÄFTIGTE PERSON, ANSCHRIFT]. An: [ARBEITGEBER, ANSCHRIFT]. Ort und Datum: [ANGABEN].
2. Betreff
Eigenkündigung während der vereinbarten Probezeit
3. Erklärung
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit ordentlich unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist zum [GEPRÜFTES DATUM], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.
4. Bestätigung und Unterlagen
Bitte bestätigen Sie Zugang und Beendigungsdatum. Ich bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um Abstimmung der Rückgabe betrieblicher Gegenstände.
5. Unterschrift
[EIGENHÄNDIGE ORIGINALUNTERSCHRIFT]
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Der Download ist ausschließlich für die Eigenkündigung eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses vorgesehen, nicht für Berufsausbildung oder eine ungeprüfte Arbeitgeberkündigung.
Häufige Fragen
Endet das Arbeitsverhältnis sofort?
Regelmäßig nicht. Bei der gesetzlichen Probezeitregel beträgt die Frist zwei Wochen; wirksame Sonderregeln sind zu prüfen.
Ist Probezeit dasselbe wie Wartezeit?
Nein. Die vertragliche Probezeit betrifft insbesondere Erprobung und Kündigungsfrist; die Wartezeit betrifft den allgemeinen Kündigungsschutz.
Ist der Download „Kündigung in der Probezeit“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Der Download ist ausschließlich für die Eigenkündigung eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses vorgesehen, nicht für Berufsausbildung oder eine ungeprüfte Arbeitgeberkündigung. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung
- § 20 BBiG – Probezeit in der Berufsausbildung
- § 22 BBiG – Kündigung der Berufsausbildung
- § 623 BGB – Schriftform und Ausschluss der elektronischen Form
- § 102 BetrVG – Betriebsratsanhörung vor der Kündigung
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