Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung verbindet die Kündigung bisheriger Arbeitsbedingungen mit einem Angebot zur Fortsetzung unter geänderten Bedingungen. Anders als ein freiwilliger Änderungsvertrag setzt sie eine einseitige Beendigungserklärung voraus. Das Änderungsangebot muss hinreichend bestimmt und die Maßnahme rechtlich tragfähig sein.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Angebot vollständig beschreiben
Welche Bedingungen ab wann gelten sollen, muss erkennbar sein. Die bloße Ankündigung „anderer Konditionen“ genügt nicht als sorgfältig ausgearbeitetes Angebot. Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Einsatzort sind je nach Änderung konkret zu benennen.
Vorbehalt und Fristen unterscheiden
§ 2 KSchG ermöglicht unter seinen Voraussetzungen die Annahme unter Vorbehalt. Der Vorbehalt ist innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang, zu erklären. Für eine Änderungsschutzklage ist ebenfalls die gesetzliche Klagefrist zu beachten.
Nicht nur ein Änderungsvertrag mit anderem Titel
Die Kündigungskomponente verlangt Schriftform. Materielle Rechtfertigung, Alternativen und Betriebsratsanhörung sind gesonderte Prüfungen. Eine einvernehmliche Änderung kann je nach Fall der weniger eingreifende Weg sein.

Die Kündigungskomponente unterliegt § 623 BGB; dieses Eckpunktepapier enthält keine Kündigung.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Betrieb möchte dauerhaft andere Arbeitszeiten einführen. Erst werden Direktionsrecht, bestehende Vereinbarungen und eine freiwillige Änderung geprüft. Sollte eine Änderungskündigung erwogen werden, wird das konkrete neue Arbeitszeitmodell als vollständiges Angebot vorbereitet.
Der Download ist ein Eckpunkte- und Angebotsbogen. Er erklärt selbst keine Kündigung und ersetzt kein individuell geprüftes Änderungskündigungsschreiben.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag | Ein Änderungsvertrag passt einzelne Bedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einvernehmlich an. | Zusatzvereinbarung als Muster |
| Kündigung durch Arbeitgeber | Eine Arbeitgeberkündigung ist mehr als ein korrekt formulierter Brief. | Schreiben als Muster |
| Teilzeitarbeitsvertrag | Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Änderungskündigung: Word und PDF
Unverbindliches Vorbereitungspapier. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Änderungskündigung
Unverbindliches Vorbereitungspapier · Stand 14. September 2026
1. Vorbereitungscharakter
Dieses Papier enthält keine Kündigung. Ausgangsvertrag und betroffene Person: [ANGABEN].
2. Bisherige und neue Bedingungen
Bisherige Tätigkeit, Ort, Arbeitszeit und Vergütung: [ANGABEN]. Geplante neue Bedingungen ab [DATUM]: [VOLLSTÄNDIG UND EINDEUTIG BESCHREIBEN]. Unverändert bleibende Regelungen: [ANGABEN].
3. Anlass und Alternativen
Sachlicher Änderungsbedarf: [BEGRÜNDUNG]. Geprüfte mildere Maßnahmen und freiwillige Änderungsangebote: [ANGABEN].
4. Verfahren
Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Anhörung und Fristen: [PRÜFERGEBNIS]. Erst ein gesondertes formwirksames, fachlich geprüftes Schreiben mit vollständigem Angebot kann die beabsichtigten Rechtsfolgen auslösen.
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Der Download ist ein Eckpunkte- und Angebotsbogen. Er erklärt selbst keine Kündigung und ersetzt kein individuell geprüftes Änderungskündigungsschreiben.
Häufige Fragen
Kann ich unter Vorbehalt weiterarbeiten?
Unter den Voraussetzungen des § 2 KSchG ist das möglich. Die Vorbehaltserklärung und eine erforderliche Klage müssen rechtzeitig erfolgen.
Reicht ein Link auf neue Bedingungen?
Ein Änderungsangebot muss hinreichend bestimmt sein. Wesentliche neue Bedingungen sollten nicht unklar oder nachträglich veränderbar ausgelagert werden.
Ist der Download „Änderungskündigung“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Der Download ist ein Eckpunkte- und Angebotsbogen. Er erklärt selbst keine Kündigung und ersetzt kein individuell geprüftes Änderungskündigungsschreiben. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- § 2 KSchG – Änderungskündigung und Vorbehalt
- BGB – Vertragsschluss, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle
- § 4 KSchG – Dreiwöchige Klagefrist
- § 623 BGB – Schriftform und Ausschluss der elektronischen Form
- § 102 BetrVG – Betriebsratsanhörung vor der Kündigung
- KSchG – Kündigungsschutz und Klagefristen
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