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Teilzeitarbeitsvertrag

Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. Die Gestaltung kann von wenigen Stunden bis zu einer vollzeitnahen Beschäftigung reichen. Für Bewerber und Arbeitgeber ist die Verteilung oft ebenso wichtig wie der Umfang: 24 Stunden an drei Tagen sind etwas anderes als 24 Stunden an fünf Tagen.

ArbeitsverträgeWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Gleichbehandlung und anteilige Leistungen

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht allein wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden, sofern kein sachlicher Grund besteht. Teilbare Geldleistungen sind grundsätzlich entsprechend dem Arbeitszeitanteil zu gewähren. Urlaub wird nicht pauschal im Verhältnis der Wochenstunden gekürzt.

02

Wunsch nach Verringerung

Der gesetzliche Anspruch nach § 8 TzBfG hat Voraussetzungen, unter anderem Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitgebergröße und Antragsfrist. Eine freiwillige Einigung kann auch außerhalb dieser Anspruchsvoraussetzungen erfolgen. Die Rückkehr zu mehr Stunden ist nicht automatisch garantiert.

03

Planbarkeit im Alltag

Feste Arbeitstage, ein klarer Schichtprozess oder ein präzises Abrufmodell vermeiden Konflikte. Ein Teilzeitvertrag mit vollständig offener Arbeitszeitlage kann die gewünschte Vereinbarkeit mit Familie, Studium oder einem weiteren Job praktisch erschweren.

Teilzeitarbeitsvertrag: Stunden reduzieren, Tage festlegen, Rechte erhalten
Drei zentrale Prüffelder: Stunden reduzieren · Tage festlegen · Rechte erhalten. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Eine Bewerberin möchte montags bis mittwochs jeweils acht Stunden arbeiten. Im Angebot stehen zwar 24 Wochenstunden, aber auch „Verteilung auf sechs Tage nach Bedarf“. Beide Seiten klären deshalb vor Abschluss den tatsächlichen Einsatzrahmen. So wird die Arbeitszeitvereinbarung nicht nur rechnerisch, sondern auch organisatorisch passend.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Weniger Wochenstunden bedeuten bei gleichbleibend fünf Arbeitstagen nicht weniger gesetzliche Urlaubstage. Beim Wechsel der Verteilung müssen bereits entstandene Urlaubsansprüche gesondert betrachtet werden.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
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Teilzeitarbeitsvertrag: Word und PDF

Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.

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Teilzeitarbeitsvertrag

Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Weniger Wochenstunden bedeuten bei gleichbleibend fünf Arbeitstagen nicht weniger gesetzliche Urlaubstage. Beim Wechsel der Verteilung müssen bereits entstandene Urlaubsansprüche gesondert betrachtet werden. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.

2. Beginn und Laufzeit

Die Beschäftigung beginnt am [BEGINN] auf unbestimmte Zeit.

3. Teilzeitmodell

Vereinbart werden [STUNDEN] Wochenstunden ohne Pausen, verteilt auf [ARBEITSTAGE UND UHRZEITRAHMEN]. Der vergleichbare Vollzeitumfang beträgt [STUNDEN]. Änderungen der festen Verteilung bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

4. Vergleichbare Leistungen

Teilbare Vergütungsbestandteile werden im Verhältnis zum maßgeblichen Vollzeitumfang gewährt, soweit keine sachlich gerechtfertigte andere Regelung gilt. Der Urlaub wird anhand der tatsächlichen Arbeitstage bestimmt.

5. Tätigkeit und Arbeitsort

Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.

6. Arbeitszeit und Pausen

Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.

7. Vergütung und Mehrarbeit

Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.

8. Erholungsurlaub

Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.

9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung

Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.

10. Weitere Arbeitsbedingungen

Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].

11. Beendigung und Rechtsschutz

Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.

12. Abschluss und Anlagen

Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Weniger Wochenstunden bedeuten bei gleichbleibend fünf Arbeitstagen nicht weniger gesetzliche Urlaubstage. Beim Wechsel der Verteilung müssen bereits entstandene Urlaubsansprüche gesondert betrachtet werden.

Häufige Fragen

Hat Teilzeit weniger Urlaub?

Nur eine geringere Zahl von Arbeitstagen kann zu einer entsprechend geringeren Zahl von Urlaubstagen führen. Vier freie Wochen bleiben im gesetzlichen Grundmodell vier freie Wochen.

Kann ich später automatisch wieder Vollzeit arbeiten?

Nicht bei jeder dauerhaften Teilzeit. Ein gesetzlicher Anspruch oder eine konkrete Rückkehrvereinbarung muss geprüft werden; Brückenteilzeit ist ein gesondertes Modell.

Ist der Download „Teilzeitarbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Weniger Wochenstunden bedeuten bei gleichbleibend fünf Arbeitstagen nicht weniger gesetzliche Urlaubstage. Beim Wechsel der Verteilung müssen bereits entstandene Urlaubsansprüche gesondert betrachtet werden. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung
  2. BUrlG – Gesetzlicher Mindesturlaub
  3. § 2 NachwG – Pflichtangaben, Nachweis und elektronische Übermittlung

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