Anwesenheitsbindung und Arbeitszeit klar benennen
Bereitschaftsdienst liegt typischerweise vor, wenn Beschäftigte sich an einem vorgegebenen Ort aufhalten müssen, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Für den Arbeitszeitschutz ist diese Bindung wesentlich. Zeiten ohne aktive Tätigkeit sind deshalb nicht automatisch freie Ruhezeit. Eine geringere durchschnittliche Arbeitsbelastung ändert nicht beliebig die arbeitszeitrechtliche Einordnung.
Die Vergütung kann besonderen tariflichen oder vertraglichen Regeln folgen. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass eine nur anteilig vergütete Stunde auch nur anteilig für jede arbeitszeitrechtliche Grenze zählt. Die beiden Prüfungsebenen müssen auseinandergehalten werden.
