Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Midijob-Arbeitsvertrag
Ein Midijob ist kein eigenständiger arbeitsrechtlicher Vertragstyp, sondern eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich. Im Jahr 2026 liegt dieser regelmäßig über 603 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Arbeitsentgelt. Er kann unbefristet oder befristet sowie mit verschiedenen Teilzeitmodellen vereinbart werden.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Übergangsbereich statt Minijob
Der Übergangsbereich betrifft die Beitragsberechnung. Er macht eine Beschäftigung nicht sozialversicherungsfrei. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der maßgeblichen Entgelte und gegebenenfalls mehrerer Beschäftigungen geprüft; besondere Personengruppen können anders behandelt werden.
Brutto vereinbaren, Netto nicht versprechen
Die Nettobelastung hängt von individuellen Steuer- und Versicherungsdaten ab. Ein Vertrag sollte daher ein eindeutiges Bruttoentgelt nennen. Ein vereinfachter Online-Rechner oder ein pauschales Netto-Versprechen ersetzt die fachgerechte Entgeltabrechnung nicht.
Volle arbeitsrechtliche Einordnung
Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsregeln richten sich nicht nach dem Etikett Midijob. Bei gleichem Arbeitstageumfang besteht nicht automatisch weniger Urlaub als bei Vollzeit. Befristungen benötigen unabhängig von der Entgelthöhe eine rechtliche Grundlage.

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Eine Mitarbeiterin vereinbart 20 Wochenstunden zu 17 Euro. Das durchschnittliche monatliche Brutto liegt rechnerisch bei rund 1.473 Euro. Das ist ein Ausgangspunkt für die Prüfung des Übergangsbereichs, keine Nettolohnzusage. Eine zusätzliche regelmäßige Beschäftigung wird bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung mit berücksichtigt.
Ein Midijob ist kein „größerer Minijob ohne Sozialversicherung“. Die Lohnabrechnung muss die aktuelle Beitragssystematik und die konkrete Personengruppe berücksichtigen.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Minijob-Arbeitsvertrag | Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist ein Arbeitsverhältnis mit besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln, nicht mit weniger arbeitsrechtlichem Schutz. | Arbeitsvertragsmuster |
| Teilzeitarbeitsvertrag | Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. | Arbeitsvertragsmuster |
| Vereinbarung über eine Gehaltserhöhung | Eine Gehaltserhöhungsvereinbarung dokumentiert das neue Bruttoentgelt und dessen Beginn. | Zusatzvereinbarung als Muster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Midijob-Arbeitsvertrag: Word und PDF
Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Midijob-Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und Laufzeit
Die Beschäftigung beginnt am [BEGINN] und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
3. Umfang und Bruttoentgelt
Vereinbart werden [STUNDEN] Wochenstunden und ein Bruttoentgelt von [BETRAG] pro Monat. Die Lage der Arbeitszeit ergibt sich aus [VERTEILUNG]. Eine bestimmte Nettosumme wird nicht zugesagt.
4. Versicherungsrechtliche Prüfung
Der Arbeitgeber beurteilt die Anwendung des Übergangsbereichs nach den aktuellen gesetzlichen Regeln. Die beschäftigte Person informiert über weitere Beschäftigungen und relevante Änderungen. Die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen werden durch eine geänderte Beitragsberechnung nicht automatisch aufgehoben.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Ein Midijob ist kein „größerer Minijob ohne Sozialversicherung“. Die Lohnabrechnung muss die aktuelle Beitragssystematik und die konkrete Personengruppe berücksichtigen.
Häufige Fragen
Bleibt ein Midijob versicherungsfrei?
Nein. Der Übergangsbereich verändert insbesondere die Beitragsberechnung; eine generelle Versicherungsfreiheit folgt daraus nicht.
Brauche ich einen neuen Vertrag, sobald das Entgelt steigt?
Nicht jede Beitragsänderung erfordert einen neuen Gesamtvertrag. Die Vergütung, gegebenenfalls der Stundenumfang und die Meldung müssen aber zutreffend angepasst werden.
Ist der Download „Midijob-Arbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Ein Midijob ist kein „größerer Minijob ohne Sozialversicherung“. Die Lohnabrechnung muss die aktuelle Beitragssystematik und die konkrete Personengruppe berücksichtigen. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich
- § 8 SGB IV – Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
- BGB – Vertragsschluss, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle
- BUrlG – Gesetzlicher Mindesturlaub
- EntgFG – Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung
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