Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Minijob-Arbeitsvertrag
Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist ein Arbeitsverhältnis mit besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln, nicht mit weniger arbeitsrechtlichem Schutz. Für 2026 liegt die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro. Der Vertrag muss trotzdem Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankheit und Beendigung verständlich regeln.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Verdienstgrenze und Stunden zusammenrechnen
Bei 13,90 Euro gesetzlichem Mindestlohn entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monatsdurchschnitt. Ein höherer Stundenlohn reduziert diesen Stundenrahmen. Für die Einordnung zählen die gesetzlichen Prognose- und Zusammenrechnungsregeln; eine schlichte Monatsgrenze im Vertrag ersetzt keine korrekte Entgeltprognose.
Urlaub und Krankheit gelten auch hier
Ein Minijob schließt bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung bei erfüllten Voraussetzungen oder Feiertagsvergütung nicht aus. Ein pauschaler Zuschlag anstelle von tatsächlich gewährtem gesetzlichen Urlaub ist kein gleichwertiger Ersatz. Bei wechselnden Tagen muss die Berechnung nachvollziehbar sein.
Rentenversicherung und weitere Jobs
Andere Beschäftigungen und Änderungen der Verhältnisse müssen für eine zutreffende Meldung bekannt sein. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist ein gesondertes Verfahren, keine automatisch in jedem Muster wirksame Vertragsklausel. Die im Juli 2026 geänderten Möglichkeiten zur Aufhebung einer Befreiung sind bei Bedarf separat zu prüfen.

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Eine Aushilfe erhält 16 Euro pro Stunde und soll 40 Stunden monatlich arbeiten. Das wären 640 Euro und liegt über der regulären Verdienstgrenze 2026. Der Arbeitgeber kann das nicht dadurch lösen, dass er den Vertrag weiterhin „Minijob“ nennt. Vor Beginn müssen Stundenmodell, tatsächlicher Verdienst und passende Meldung zusammengeführt werden.
Ein Minijob ist kein Null-Stunden-Vertrag. Bei Arbeit auf Abruf ohne bestimmte Wochenarbeitszeit kann gesetzlich ein deutlich höherer Stundenumfang als beabsichtigt gelten.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Midijob-Arbeitsvertrag | Ein Midijob ist kein eigenständiger arbeitsrechtlicher Vertragstyp, sondern eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich. | Arbeitsvertragsmuster |
| Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf | Bei Arbeit auf Abruf richtet sich die Lage der Arbeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens nach dem Arbeitsanfall. | Arbeitsvertragsmuster |
| Aushilfsarbeitsvertrag | Aushilfe ist eine Tätigkeits- oder Einsatzbeschreibung, keine gesetzliche Abkürzung für weniger Rechte. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
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Minijob-Arbeitsvertrag: Word und PDF
Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Minijob-Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und Laufzeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] auf unbestimmte Zeit. Die Parteien planen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung; die gesetzliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen.
3. Arbeitszeit und Entgeltprognose
Vereinbart werden [STUNDEN] feste Wochenstunden an [TAGE]. Der Bruttostundenlohn beträgt [BETRAG]. Die beigefügte Jahresprognose enthält sämtliche vorhersehbaren Entgeltbestandteile. Bei Änderungen werden Stunden und Meldung rechtzeitig überprüft; bereits geleistete Arbeit bleibt zu vergüten.
4. Weitere Beschäftigungen
Die beschäftigte Person teilt weitere Beschäftigungen und relevante Änderungen unverzüglich mit. Anträge zur Rentenversicherung werden gesondert nach dem aktuellen Verfahren behandelt. Gesetzliche Rechte auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bleiben bestehen.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Ein Minijob ist kein Null-Stunden-Vertrag. Bei Arbeit auf Abruf ohne bestimmte Wochenarbeitszeit kann gesetzlich ein deutlich höherer Stundenumfang als beabsichtigt gelten.
Häufige Fragen
Gibt es im Minijob bezahlten Urlaub?
Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Die konkrete Zahl hängt insbesondere von den regelmäßigen Arbeitstagen ab.
Sind 603 Euro eine feste Stundenpauschale?
Nein. Der zulässige zeitliche Umfang hängt vom tatsächlichen Stundenlohn und weiteren anzurechnenden Entgeltbestandteilen ab.
Ist der Download „Minijob-Arbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Ein Minijob ist kein Null-Stunden-Vertrag. Bei Arbeit auf Abruf ohne bestimmte Wochenarbeitszeit kann gesetzlich ein deutlich höherer Stundenumfang als beabsichtigt gelten. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- § 8 SGB IV – Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – 2026 und 2027
- BUrlG – Gesetzlicher Mindesturlaub
- EntgFG – Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- § 7 SGB IV – Beschäftigung
- § 6 SGB VI – Befreiung und Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Midijob-Arbeitsvertrag
Ein Midijob ist kein eigenständiger arbeitsrechtlicher Vertragstyp, sondern eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich.
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Bei Arbeit auf Abruf richtet sich die Lage der Arbeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens nach dem Arbeitsanfall.
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