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Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Arbeitsentgelt vor den individuellen gesetzlichen Abzügen. Es ist weder der Auszahlungsbetrag noch mit den gesamten Arbeitgeberkosten gleichzusetzen. Für einen brauchbaren Vergleich müssen Bezugszeitraum, Arbeitszeit und enthaltene Bestandteile übereinstimmen.
Bruttogehalt