Zwei unterschiedliche rechtliche Zusammenhänge erkennen
„Equal Pay“ wird insbesondere für gleiches Entgelt ohne geschlechtsbezogene Diskriminierung und für die Gleichstellung bei Arbeitnehmerüberlassung verwendet. Beide Themen haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Eine Aussage aus dem AÜG darf deshalb nicht einfach auf jede allgemeine Gehaltsdiskussion übertragen werden.
Beim allgemeinen Entgeltgleichheitsgrundsatz sind gleiche und gleichwertige Arbeit sowie tragfähige sachliche Kriterien relevant. Bei Arbeitnehmerüberlassung müssen die gesetzlichen Gleichstellungsregeln und zulässige tarifliche Abweichungen geprüft werden. Die konkrete Fragestellung sollte vor jeder Berechnung klar benannt sein.
