Stundenumfang und Verteilung beantworten unterschiedliche Fragen
Teilzeit bedeutet eine gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten kürzere regelmäßige Arbeitszeit. Für den Alltag ist aber zusätzlich entscheidend, wann gearbeitet wird. Drei volle Tage können organisatorisch und persönlich etwas anderes bedeuten als fünf kurze Tage, obwohl die Wochenstunden identisch sind. Klären Sie daher Umfang, Verteilung und gegebenenfalls Verfahren für spätere Änderungen.
Bei der Vergütung und anderen teilbaren Leistungen ist eine anteilige Betrachtung häufig relevant. Eine pauschale Schlechterstellung allein wegen Teilzeit ist jedoch nicht zulässig. Beim Urlaub kommt es auf Arbeitstage und nicht einfach auf die Zahl täglicher Stunden an. Wer an gleich vielen Tagen wie eine Vollzeitkraft arbeitet, benötigt für dieselbe Urlaubswoche grundsätzlich gleich viele Urlaubstage.
