Übergangsbereich ist eine Abrechnungsregel, kein eigener Vertragstyp
Ein Midijob bezeichnet eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich. Er sagt nicht, ob der Arbeitsvertrag befristet ist oder an wie vielen Tagen gearbeitet wird. Für 2026 beginnt der Übergangsbereich oberhalb der Minijobgrenze von 603 Euro und reicht nach der gesetzlichen Regelung bis 2.000 Euro monatlichem regelmäßigen Entgelt.
Die Beitragsberechnung ist besonders geregelt. Daraus darf nicht einfach mit einem pauschalen Prozentsatz auf den Nettolohn geschlossen werden. Versicherungszweige, persönliche Merkmale und weitere Beschäftigungen können die Abrechnung beeinflussen. Ein allgemeiner Bruttovergleich ersetzt deshalb keine passende Lohnabrechnung.
