Form, Zugang und Kündigungsschutz getrennt prüfen
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung. Ihre rechtliche Beurteilung hängt nicht nur vom Text ab. Schriftform, wirksamer Zugang, Fristen und mögliche Schutzrechte müssen zusammen geprüft werden. Für Kündigungen ist die elektronische Form nach § 623 BGB ausgeschlossen.
Arbeitgeberkündigung und Eigenkündigung haben unterschiedliche Anforderungen. Allgemeiner Kündigungsschutz, besonderer Schutz und Beteiligungsrechte können zusätzlich relevant sein. Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch ausgeschlossen, aber Krankheit beseitigt auch keine Schutzrechte. Pauschale Merksätze sind hier besonders riskant.
