Anspruchsgrundlage vor einer Faustformel klären
Eine Abfindung ist nicht automatisch bei jeder Beendigung geschuldet. Sie kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Zuerst ist daher zu klären, auf welcher Grundlage überhaupt ein Anspruch oder Verhandlungsspielraum besteht.
Die häufig genannte Formel eines halben Monatsverdienstes je Beschäftigungsjahr ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht bei jeder Kündigung. § 1a KSchG enthält eine besondere Konstellation mit eigenen Voraussetzungen. Andere Fälle können deutlich anders gestaltet sein.
