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begleitet.
Die Garantie knüpft an die vermittelte Anstellung an. Ihr Zeitraum beginnt mit dem Arbeitsbeginn – nicht mit dem Datum Ihrer ersten Personalanfrage.
Personalentscheidungen brauchen Vertrauen. Mit der CALUMA Vermittlungsgarantie erhalten Sie Unterstützung, wenn sich ein vermittelter Kandidat nach Arbeitsbeginn persönlich als ungeeignet erweist – mit Ersatzvermittlung nach den vereinbarten Bedingungen.



Unsere Garantie beschreibt, wie es weitergeht, wenn eine vermittelte Anstellung aus den in § 8 genannten persönlichen Gründen nicht passt. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von adäquatem Ersatz.
Die Garantie knüpft an die vermittelte Anstellung an. Ihr Zeitraum beginnt mit dem Arbeitsbeginn – nicht mit dem Datum Ihrer ersten Personalanfrage.
Garantiezeitraum: drei Monate ab Beginn der AnstellungWenn die Voraussetzungen vorliegen und Sie CALUMA unverzüglich informieren, vermitteln wir schnellstmöglich einen adäquaten Ersatzkandidaten.
Die vorgesehene Tätigkeit bleibt der BezugspunktIst eine Ersatzvermittlung im Garantiefall nicht möglich, sieht § 8 eine Gutschrift über 100 % des vereinbarten Auftragswertes vor.
Gutschrift bei nicht möglicher ErsatzvermittlungDiese Übersicht erläutert § 8 der AGB für Personalvermittlung. Maßgeblich sind die für Ihren Auftrag vereinbarten Bedingungen und die einbezogenen AGB.
Zeitraum, persönliche Eignung und die unverzügliche Mitteilung gehören zusammen. Diese Voraussetzungen bilden die Grundlage der Ersatzvermittlung nach § 8.
Die fehlende Eignung zeigt sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der vermittelten Anstellung.
Der Kandidat ist aufgrund persönlicher Umstände oder mangelnder persönlicher Eignung für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet.
Teilen Sie uns den Sachverhalt mit, sobald er bekannt wird. Warten Sie damit nicht bis zum Ende des Garantiezeitraums.
Die Gutschrift ist in § 8 für den Fall vorgesehen, dass im Garantiefall keine Ersatzvermittlung möglich ist.
Die Gutschrift ist an die nicht mögliche Ersatzvermittlung geknüpft. Eine pauschale Geld-zurück-Zusage ist damit auf dieser Seite nicht verbunden.
Die Vermittlungsgarantie regelt Ersatz und Gutschrift unter den beschriebenen Voraussetzungen. Für Fragen zu Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit, Gewährleistung und Haftung beachten Sie ergänzend § 9 der AGB für Personalvermittlung.
Melden Sie Ihr Anliegen unverzüglich. Eine konkrete Beschreibung erleichtert die Zuordnung zu Ihrem Auftrag und die Abstimmung einer Ersatzvermittlung.
Nutzen Sie den bestehenden Kontakt zu Ihrem Vermittlungsauftrag oder das Kontaktformular. Nennen Sie den Kandidaten, das Startdatum und den Grund Ihrer Mitteilung.
Ordnen Sie das Anliegen gemeinsam mit CALUMA dem Auftrag zu. Beschreiben Sie, inwiefern die persönliche Eignung für die ursprünglich vorgesehene Tätigkeit fehlt.
Im Garantiefall vermittelt CALUMA schnellstmöglich adäquaten Ersatz. Ist das nicht möglich, greift die in § 8 beschriebene Gutschriftregelung.
Die Angaben dienen der schnelleren Bearbeitung und sind keine zusätzlichen Garantiebedingungen. Die unverzügliche Mitteilung bleibt entscheidend.
Vorauswahl, Prävention und eine nachvollziehbare Einordnung von Qualifikationen unterstützen Ihre Personalentscheidung. Die Garantie ergänzt diese Leistungen für die vermittelte Anstellung.
Employee failure protection ist das CALUMA Präventionssystem. Es ist darauf ausgerichtet, Ausfälle zu reduzieren und die Verlässlichkeit von Personaleinsätzen zu unterstützen.
Prävention vor dem EinsatzIhr Anforderungsprofil bildet die Grundlage der Suche. Beschreiben Sie die Tätigkeit, Erfahrungen und fachlichen Voraussetzungen möglichst konkret.
Passend zu Ihrem PersonalbedarfSie können Personalanfragen und Nachrichten jederzeit online übermitteln. Die Angabe bezieht sich auf die Online-Erreichbarkeit, nicht auf eine feste Ersatz- oder Antwortfrist.
Unabhängig von Bürozeiten anfragenDer CQR unterstützt den Vergleich von Kompetenzen, Fachkenntnissen, Erfahrungen und Bewertungen. Sechs Levels erleichtern die Orientierung bei der Auswahl von Personal.
Ein CQR-Level ersetzt keine erforderlichen Abschlüsse, Anerkennungen oder fachlichen Nachweise. Stimmen Sie die Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit ausdrücklich ab.
Die Vermittlung wird erfolgsbezogen abgerechnet. Das Gebührenmodell richtet sich nach Einsatzdauer und CQR-Level; bei längeren Anstellungen kommt das vereinbarte Gesamteinkommen als Berechnungsgrundlage hinzu.
Der Einstiegspreis gilt bei CQR Level 1 und einem Monat. Bei 1–5 Tagen sind es für Level 1 25 € je Person und Tag. Andere Level und Zeiträume folgen der Gebührenstaffel.
Bei längeren Anstellungen wird die Vermittlungsgebühr anhand von Anstellungsdauer, Qualifikationslevel und vereinbartem Gesamteinkommen berechnet.
Lohn beziehungsweise Gehalt und weitere Beschäftigungskosten kommen hinzu. Alle genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Abrechnung und Zahlungsfrist gelten die vereinbarten Auftragsbedingungen und AGB.
Sie möchten einen möglichen Garantiefall melden oder die nächsten Schritte abstimmen? Nutzen Sie Ihren bestehenden Kontakt zu CALUMA oder das Kontaktformular.
Der Button führt zum CALUMA Kontaktformular. Ein neuer Vermittlungsauftrag ist für diese Kontaktaufnahme nicht erforderlich.
Die wichtigsten Antworten zu Zeitraum, Voraussetzungen, Ersatzvermittlung und Gutschrift.
§ 8 der CALUMA AGB nennt drei Monate ab Beginn der vermittelten Anstellung. Innerhalb dieses Zeitraums muss sich die dort beschriebene persönliche Ungeeignetheit zeigen; CALUMA ist darüber unverzüglich zu informieren. Maßgeblich sind die für Ihren Auftrag vereinbarten Bedingungen.
Wenn sich innerhalb der ersten drei Monate herausstellt, dass der vermittelte Kandidat aufgrund persönlicher Umstände oder mangelnder persönlicher Eignung für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist, sieht § 8 nach unverzüglicher Mitteilung eine schnellstmögliche Vermittlung von adäquatem Ersatz vor.
Der Zeitraum beginnt mit dem Beginn der vermittelten Anstellung. Bitte nennen Sie bei Ihrer Mitteilung das tatsächliche Startdatum und geben Sie an, wann sich die fehlende Eignung gezeigt hat.
Informieren Sie CALUMA unverzüglich über den bestehenden Kontakt zu Ihrem Auftrag oder über das Kontaktformular. Hilfreich sind die Auftragsreferenz, der Kandidat, die Tätigkeit, das Startdatum und eine konkrete Beschreibung des Anliegens. Die Angaben erleichtern die Zuordnung und Abstimmung.
Für den Fall, dass die Ersatzvermittlung im Garantiefall nicht möglich ist, sieht § 8 eine Gutschrift über 100 % des vereinbarten Auftragswertes vor. Die Gutschrift ist an diese Voraussetzung geknüpft.
Die veröffentlichte Regelung beschreibt eine Gutschrift für den Fall einer nicht möglichen Ersatzvermittlung. Eine pauschale Auszahlung des Auftragswertes wird auf dieser Seite nicht zugesagt. Bitte stimmen Sie die Abwicklung zu Ihrem konkreten Auftrag mit CALUMA ab.
§ 8 sieht eine schnellstmögliche Ersatzvermittlung vor, nennt aber keine feste Stunden- oder Tagesfrist. Informieren Sie CALUMA deshalb unverzüglich und nennen Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie Ersatz benötigen.
EFP steht für Employee failure protection und bezeichnet das Präventionssystem von CALUMA zur Verringerung von Ausfällen. Der CALUMA Qualifikationsrahmen CQR unterstützt die Einordnung von Kompetenzen, Fachkenntnissen, Erfahrungen und Bewertungen. Die Vermittlungsgarantie ist davon zu unterscheiden; ihre Bedingungen stehen in § 8 der AGB.
Die Garantie und Ersatzvermittlung sind in § 8 der AGB für Personalvermittlung beschrieben. Für die Zusammenarbeit sind die in Ihrem Auftrag vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Diese Übersicht ersetzt weder den Auftrag noch die vollständigen AGB.
Beschreiben Sie Tätigkeit, Einsatzort und Zeitraum. Starten Sie Ihre Personalsuche mit CALUMA – die erste Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.