Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Brückenteilzeit-Vereinbarung
Brückenteilzeit ist eine zeitlich begrenzte Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit mit anschließender Rückkehr zum vorherigen Umfang. Sie wird in der Regel als Zusatzvereinbarung zu einem fortbestehenden Arbeitsvertrag dokumentiert. Ein neuer befristeter Arbeitsvertrag ist dafür nicht erforderlich.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Anspruch mit Voraussetzungen
Der gesetzliche Anspruch nach § 9a TzBfG setzt unter anderem ein länger als sechs Monate bestehendes Arbeitsverhältnis und regelmäßig mehr als 45 Beschäftigte beim Arbeitgeber voraus. Der gewünschte Zeitraum beträgt grundsätzlich ein bis fünf Jahre. Für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es eine zusätzliche Zumutbarkeitsregelung.
Nur die Arbeitszeit ist vorübergehend reduziert
Das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis wird durch die Brückenteilzeit nicht selbst befristet. Umfang und Verteilung in der Reduktionsphase sowie der ursprüngliche Umfang bei Rückkehr müssen klar bezeichnet sein. Die Rückkehr garantiert nicht automatisch jede frühere konkrete Aufgabe.
Vergütung, Urlaub und Übergang
Das Teilzeitentgelt und die Zahl der Arbeitstage sind für die befristete Reduktionsphase zu bestimmen. Für Urlaub und variable Vergütung ist ein sauberer Übergang nötig. Eine Änderung von Vollzeittagen zu weniger Arbeitstagen darf alte Ansprüche nicht ungeprüft umrechnen.

Antrag grundsätzlich in Textform und fristgerecht; Zusatzvereinbarung beweissicher dokumentieren.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Mitarbeiter reduziert für zwei Jahre von 40 auf 28 Wochenstunden. Die Zusatzvereinbarung nennt den ersten und letzten Tag der Reduktionsphase, die Wochenverteilung und den Rückkehrumfang von 40 Stunden. Der ursprüngliche unbefristete Vertrag bleibt bestehen; lediglich die genannten Bedingungen werden für den bestimmten Zeitraum geändert.
Verwechseln Sie das Ende der Brückenteilzeit nicht mit einem Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine freiwillige befristete Teilzeitvereinbarung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs sollte ebenfalls die Rückkehr ausdrücklich regeln.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Teilzeitarbeitsvertrag | Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. | Arbeitsvertragsmuster |
| Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag | Ein Änderungsvertrag passt einzelne Bedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einvernehmlich an. | Zusatzvereinbarung als Muster |
| Sabbatical-Vereinbarung | Ein Sabbatical ist eine längere Auszeit innerhalb einer fortbestehenden Zusammenarbeit. | Zusatzvereinbarung als Muster |
Checkliste zum Abhaken
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Brückenteilzeit-Vereinbarung: Word und PDF
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Brückenteilzeit-Vereinbarung
Zusatzvereinbarung als Muster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsbezug und Parteien
Arbeitgeber [VOLLSTÄNDIGE ANGABEN] und beschäftigte Person [NAME, ANSCHRIFT] ergänzen den Arbeitsvertrag vom [DATUM] ausschließlich im nachfolgend bezeichneten Umfang.
2. Bezug und Dauer
Ergänzt wird der Arbeitsvertrag vom [DATUM]. Vom [BEGINN] bis einschließlich [ENDE] wird die regelmäßige Wochenarbeitszeit von [BISHER] auf [NEU] Stunden reduziert.
3. Verteilung und Vergütung
Die reduzierte Arbeitszeit verteilt sich auf [TAGE UND ZEITEN]. Das monatliche Bruttoentgelt beträgt in dieser Phase [BETRAG]. Variable Vergütung und Urlaub werden in Anlage 1 anhand der konkreten Verteilung dargestellt.
4. Rückkehr
Ab [RÜCKKEHRDATUM] gilt wieder der zuvor vereinbarte Umfang von [BISHER] Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt unverändert bestehen; eine Befristung des Arbeitsverhältnisses wird nicht vereinbart.
5. Fortgeltung und Abschluss
Im Übrigen bleiben die bisher wirksam vereinbarten Bedingungen unverändert. Zwingendes Recht sowie wirksam vorrangige Regelungen bleiben unberührt. Anlagen: [LISTE ODER KEINE]. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Verwechseln Sie das Ende der Brückenteilzeit nicht mit einem Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine freiwillige befristete Teilzeitvereinbarung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs sollte ebenfalls die Rückkehr ausdrücklich regeln.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber jede Brückenteilzeit bewilligen?
Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen, mögliche betriebliche Ablehnungsgründe und bei bestimmten Größenklassen die Zumutbarkeitsgrenze sind zu prüfen.
Kann man auch sechs Monate vereinbaren?
Eine freiwillige Vereinbarung kann anders gestaltet werden. Der gesetzliche Anspruch nach § 9a TzBfG sieht grundsätzlich einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren vor.
Ist der Download „Brückenteilzeit-Vereinbarung“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Verwechseln Sie das Ende der Brückenteilzeit nicht mit einem Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine freiwillige befristete Teilzeitvereinbarung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs sollte ebenfalls die Rückkehr ausdrücklich regeln. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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