Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf
Bei Arbeit auf Abruf richtet sich die Lage der Arbeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens nach dem Arbeitsanfall. Das ist nicht gleichbedeutend mit beliebig wenigen oder beliebig kurzfristig angeordneten Stunden. § 12 TzBfG enthält konkrete Schutzregeln, die besonders bei Aushilfen und Minijobs wichtig sind.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Wochen- und Tagesdauer bestimmen
Fehlt die bestimmte wöchentliche Arbeitszeit, gelten gesetzlich 20 Stunden als vereinbart. Fehlt die tägliche Dauer, muss der Abruf grundsätzlich mindestens drei zusammenhängende Stunden betragen. Ein einfacher Satz „Stunden nach Bedarf“ kann deshalb erhebliche Vergütungsfolgen auslösen.
Referenzrahmen und Vorlauf
Referenztage und Referenzstunden müssen festgelegt sein. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Arbeit nur bei Ankündigung mindestens vier Tage im Voraus und innerhalb dieses Rahmens. Tarifliche Abweichungen sind gesondert zu prüfen, nicht pauschal vorauszusetzen.
Mindest- oder Höchstumfang
Bei einer vereinbarten Mindestwochenzeit lässt das Gesetz grundsätzlich bis zu 25 Prozent zusätzlichen Abruf zu; bei einer Höchstwochenzeit bis zu 20 Prozent weniger. Das sind unterschiedliche Modelle. Für Krankheit und Feiertage enthält § 12 TzBfG außerdem besondere Durchschnittsregeln.

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Betrieb plant einen Minijob mit zehn Wochenstunden, trägt aber nur „Arbeit nach Bedarf“ ein. Damit kann eine gesetzlich fingierte Arbeitszeit von 20 Stunden entstehen, die nicht zum Entgeltplan passt. Das Muster wählt deshalb einen festen garantierten Wochenumfang und präzise Zeitfenster anstatt eines vermeintlichen Null-Stunden-Modells.
Das bereitgestellte Grundmuster arbeitet mit festem garantierten Umfang. Wer flexible Mindest- oder Höchstmengen verwenden möchte, muss diese Variante bewusst und gesondert gestalten.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Minijob-Arbeitsvertrag | Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist ein Arbeitsverhältnis mit besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln, nicht mit weniger arbeitsrechtlichem Schutz. | Arbeitsvertragsmuster |
| Teilzeitarbeitsvertrag | Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. | Arbeitsvertragsmuster |
| Aushilfsarbeitsvertrag | Aushilfe ist eine Tätigkeits- oder Einsatzbeschreibung, keine gesetzliche Abkürzung für weniger Rechte. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
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Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf: Word und PDF
Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und Umfang
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] auf unbestimmte Zeit. Garantiert sind [STUNDEN] Stunden je Woche. Dieses Grundmuster enthält keine flexible Mindest- oder Höchststundenklausel.
3. Referenzrahmen und Tagesdauer
Abrufe sind nur an [REFERENZTAGE] zwischen [REFERENZSTUNDEN] zulässig. Die tägliche Dauer beträgt [STUNDEN]. Die Lage der Arbeitszeit wird mindestens vier Tage vorher mitgeteilt, soweit keine wirksam vorrangige Regelung besteht.
4. Vergütung und Ausfall
Die vereinbarte garantierte Arbeitszeit wird auch dann vergütet, wenn der Arbeitgeber sie nicht vollständig abruft und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Krankheit und Feiertage gelten die einschlägigen gesetzlichen Durchschnittsregeln.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Das bereitgestellte Grundmuster arbeitet mit festem garantierten Umfang. Wer flexible Mindest- oder Höchstmengen verwenden möchte, muss diese Variante bewusst und gesondert gestalten.
Häufige Fragen
Ist ein Null-Stunden-Vertrag möglich?
Ein Vertrag ohne festgelegte Wochenarbeitszeit führt im gesetzlichen Regelfall gerade zur Annahme von 20 Stunden. Eine bloße Null-Stunden-Vorstellung schützt den Arbeitgeber nicht.
Kann ich jeden Anruf ablehnen?
Es kommt auf vereinbarten Rahmen, Vorankündigung und die gesetzlichen Regeln an. Ein rechtmäßiger Abruf innerhalb des verbindlichen Modells ist von kurzfristigen Zusatzwünschen zu unterscheiden.
Ist der Download „Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Das bereitgestellte Grundmuster arbeitet mit festem garantierten Umfang. Wer flexible Mindest- oder Höchstmengen verwenden möchte, muss diese Variante bewusst und gesondert gestalten. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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