Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Vereinbarung über mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten ermöglicht Arbeit außerhalb einer festen Betriebsstätte an ausdrücklich zugelassenen Orten. Es ist weder automatisch ein Homeoffice-Anspruch noch eine pauschale Workation-Erlaubnis. Eine gute Vereinbarung verbindet Flexibilität mit klaren Vorgaben zu Datenschutz, Schutzmaßnahmen und Erreichbarkeit.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Zulässige Orte eingrenzen
Der Vertrag sollte beschreiben, welche Orte und Länder erlaubt sind. Öffentliche Verkehrsmittel oder Cafés können für vertrauliche Gespräche und offene Bildschirme ungeeignet sein. Die Wahl des Ortes muss zur Aufgabe und zum Schutzbedarf passen.
Zeit bleibt Arbeitszeit
Auch unterwegs gelten die einschlägigen Arbeitszeit- und Ruhevorgaben. Vertrauensarbeitszeit beseitigt diese Grenzen nicht. Reisezeit, Arbeitszeit und private Aufenthaltszeit müssen bei wechselnden Orten differenziert betrachtet werden.
Ausland gesondert genehmigen
Ein Aufenthalt im Ausland kann zusätzliche Melde-, Steuer-, Versicherungs- und Aufenthaltsfragen auslösen. Eine deutsche Rechtswahl schließt zwingenden Schutz eines anderen Staates nicht pauschal aus. Deshalb enthält das Grundmuster keine generelle Erlaubnis für weltweite Tätigkeit.

Änderung nachvollziehbar dokumentieren; besondere gesetzliche oder vertragliche Formvorgaben prüfen.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Mitarbeiter darf innerhalb Deutschlands an freigegebenen mobilen Orten arbeiten. Für personenbezogene Kundengespräche wählt er einen geschützten Raum statt eines vollen Zugabteils. Eine zweiwöchige Tätigkeit aus Spanien wird vorher separat geprüft und nicht allein über die allgemeine Mobile-Work-Klausel genehmigt.
„Arbeiten von überall“ ist eine weitreichende Zusage. Ohne länderspezifische Prüfung sollte die Vorlage keine pauschale Auslandsfreigabe enthalten.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Homeoffice-Vereinbarung | Eine Homeoffice-Vereinbarung ergänzt den Arbeitsvertrag um die Arbeit an einem bestimmten häuslichen Arbeitsplatz. | Zusatzvereinbarung als Muster |
| Entsendevertrag / Auslandsentsendung | Bei einer Auslandsentsendung arbeitet eine beschäftigte Person vorübergehend in einem anderen Staat. | Unverbindliches Vorbereitungspapier |
| Verschwiegenheitsvereinbarung / NDA | Eine Verschwiegenheitsvereinbarung schützt konkrete vertrauliche Informationen. | Zusatzvereinbarung als Muster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Vereinbarung über mobiles Arbeiten: Word und PDF
Zusatzvereinbarung als Muster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Vereinbarung über mobiles Arbeiten
Zusatzvereinbarung als Muster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsbezug und Parteien
Arbeitgeber [VOLLSTÄNDIGE ANGABEN] und beschäftigte Person [NAME, ANSCHRIFT] ergänzen den Arbeitsvertrag vom [DATUM] ausschließlich im nachfolgend bezeichneten Umfang.
2. Geltungsbereich
Ergänzt wird der Arbeitsvertrag vom [DATUM]. Mobiles Arbeiten ist im Umfang von [UMFANG] an geeigneten Orten innerhalb Deutschlands gestattet. Auslandstätigkeit ist nicht eingeschlossen.
3. Abstimmung und Erreichbarkeit
Die Arbeitstage werden nach [VERFAHREN] abgestimmt. Erreichbarkeit: [ZEITRAHMEN]. Arbeitszeit und Ruhepausen werden mit [SYSTEM] dokumentiert; ständige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit wird nicht verlangt.
4. Sicherheitsregeln
Es werden nur freigegebene Geräte, sichere Verbindungen und geeignete Arbeitsumgebungen genutzt. Vertrauliche Gespräche und Daten dürfen Dritten nicht zugänglich werden. Sicherheitsvorfälle sind an [KONTAKT] zu melden.
5. Änderungen
Bei ungeeignetem Arbeitsort oder betrieblichen Erfordernissen wird eine angemessene Lösung abgestimmt. Eine generelle Verlagerung der Arbeitgeberverantwortung auf die beschäftigte Person erfolgt nicht.
6. Fortgeltung und Abschluss
Im Übrigen bleiben die bisher wirksam vereinbarten Bedingungen unverändert. Zwingendes Recht sowie wirksam vorrangige Regelungen bleiben unberührt. Anlagen: [LISTE ODER KEINE]. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. „Arbeiten von überall“ ist eine weitreichende Zusage. Ohne länderspezifische Prüfung sollte die Vorlage keine pauschale Auslandsfreigabe enthalten.
Häufige Fragen
Kann mobiles Arbeiten auf Deutschland beschränkt werden?
Eine klare räumliche Vereinbarung ist möglich. Die konkrete Gestaltung muss zum Arbeitsvertrag und den Interessen der Beteiligten passen.
Entfallen im mobilen Arbeiten feste Ruhezeiten?
Nein. Räumliche Flexibilität ändert die gesetzlichen Schutzvorgaben nicht.
Ist der Download „Vereinbarung über mobiles Arbeiten“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
„Arbeiten von überall“ ist eine weitreichende Zusage. Ohne länderspezifische Prüfung sollte die Vorlage keine pauschale Auslandsfreigabe enthalten. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
- DSGVO – insbesondere Art. 5, 6, 7, 13, 17, 28, 32 und 44 ff.
- § 26 BDSG – Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
- ArbZG – Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
- BGB – Vertragsschluss, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle
- Rom-I-Verordnung, Art. 8 – Arbeitsverträge mit Auslandsbezug
- § 7 SGB IV – Beschäftigung
- § 2 NachwG – Pflichtangaben, Nachweis und elektronische Übermittlung
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Eine Verschwiegenheitsvereinbarung schützt konkrete vertrauliche Informationen.