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Entsendevertrag / Auslandsentsendung

Bei einer Auslandsentsendung arbeitet eine beschäftigte Person vorübergehend in einem anderen Staat. Der deutsche Arbeitsvertrag, zwingendes Recht am Einsatzort, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht und Steuerrecht müssen zusammenpassen. Ein Zusatzvertrag kann diese Prüfung dokumentieren, aber keine ausländische Zulassung oder Bescheinigung ersetzen.

ZusatzvereinbarungenWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Anwendbares Recht ist mehrschichtig

Eine Rechtswahl kann zwingenden Schutz nach Art. 8 Rom-I-Verordnung nicht beliebig ausschließen. Gewöhnlicher Arbeitsort, vorübergehende Entsendung und zwingende Regeln des Einsatzstaates sind voneinander zu unterscheiden.

02

Zusätzliche Angaben vor Abreise

Für eine länger als vier aufeinanderfolgende Wochen dauernde Auslandstätigkeit verlangt das NachwG zusätzliche Angaben. Dazu gehören insbesondere Einsatzstaat, Dauer, Währung, bestimmte zusätzliche Leistungen und Rückkehrbedingungen; weitere Angaben können bei einschlägigen Entsendungen erforderlich sein.

03

Bescheinigung ist kein Vertragssatz

Sozialversicherungszuordnung und erforderliche Entsende-, Melde- oder Aufenthaltsschritte sind eigenständige Verfahren. Auch Kostenerstattung, Versicherungsschutz, Notfallkontakt und die spätere Rückkehrposition sollten vor dem Start feststehen.

Entsendevertrag / Auslandsentsendung: Heimatvertrag, Einsatzstaat, Rückkehr
Drei zentrale Prüffelder: Heimatvertrag · Einsatzstaat · Rückkehr. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Ausgangsvertrag, Nachweisgesetz und zwingende Vorgaben des Einsatzstaates gemeinsam prüfen.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Eine Projektleiterin soll sechs Monate in Frankreich arbeiten und danach nach Deutschland zurückkehren. Im Eckpunktepapier werden Arbeitsort, Vergütung, Reisekosten und Rückkehrstelle festgehalten. Zusätzlich werden französische Meldepflichten und die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung separat geprüft.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Der Download ist ein Vorbereitungspapier. Er bestätigt weder Steuerfreiheit noch eine A1-Bescheinigung, ein Visum oder die Einhaltung des Rechts im Einsatzstaat.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
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Ihre Vorbereitung

Checkliste zum Abhaken

Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.

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Entsendevertrag / Auslandsentsendung: Word und PDF

Unverbindliches Vorbereitungspapier. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.

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Entsendevertrag / Auslandsentsendung

Unverbindliches Vorbereitungspapier · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Der Download ist ein Vorbereitungspapier. Er bestätigt weder Steuerfreiheit noch eine A1-Bescheinigung, ein Visum oder die Einhaltung des Rechts im Einsatzstaat. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Prüfgegenstand

Geplant ist die vorübergehende Tätigkeit von [PERSON] für [ARBEITGEBER] in [STAAT, ORT] vom [BEGINN] bis [ENDE]. Dieses Papier ist keine Entsendefreigabe.

2. Aufgaben und Vertrag

Fortbestehender Ausgangsvertrag: [DATUM]. Aufgaben, Berichtslinie, Arbeitszeiten und lokale Einsatzstelle: [ANGABEN]. Zwingende lokale Schutzvorschriften und erforderliche lokale Vertragsbestandteile: [PRÜFERGEBNIS].

3. Vergütung und Schutz

Währung, Zulagen, Unterkunft, Reise, Steuerausgleich und Versicherungen: [EINZELPOSITIONEN]. Zuständigkeit für behördliche Meldungen und sozialversicherungsrechtliche Nachweise: [PERSON / DIENSTLEISTER].

4. Rückkehr und Freigabe

Vorgesehene Rückkehrstelle: [ANGABEN]. Vorzeitiger Abbruch und Notfallkontakt: [ANGABEN]. Verbindlicher Beginn erst nach dokumentierter Prüfung und gesonderter Vereinbarung.

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Der Download ist ein Vorbereitungspapier. Er bestätigt weder Steuerfreiheit noch eine A1-Bescheinigung, ein Visum oder die Einhaltung des Rechts im Einsatzstaat.

Häufige Fragen

Reicht die Klausel „Es gilt deutsches Recht“?

Nein. Zwingende Schutzvorschriften und besondere Regeln am Einsatzort können trotzdem gelten.

Ist mobiles Arbeiten aus dem Ausland dasselbe?

Nicht zwingend. Eigeninitiatives Arbeiten im Ausland kann andere Voraussetzungen haben und sollte nicht ohne vorherige Prüfung erlaubt werden.

Ist der Download „Entsendevertrag / Auslandsentsendung“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Der Download ist ein Vorbereitungspapier. Er bestätigt weder Steuerfreiheit noch eine A1-Bescheinigung, ein Visum oder die Einhaltung des Rechts im Einsatzstaat. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. Rom-I-Verordnung, Art. 8 – Arbeitsverträge mit Auslandsbezug
  2. § 2 NachwG – Pflichtangaben, Nachweis und elektronische Übermittlung
  3. § 7 SGB IV – Beschäftigung

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