Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
AÜG-Einzelüberlassung / Einsatzvereinbarung
Die Einzelüberlassungsvereinbarung verbindet den AÜG-Rahmen mit einem bestimmten Menschen und einem bestimmten Einsatz. Sie macht Dauer, Tätigkeit, Vergleichsbedingungen und Abrechnung prüfbar. Eine nachträglich ausgefüllte Liste ist kein geeigneter Ersatz für die vorgeschriebene Konkretisierung vor Beginn.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Vor Beginn personenbezogen festlegen
Die Person ist vor dem Einsatz unter Bezugnahme auf den Überlassungsvertrag zu konkretisieren. Rahmenvertragsnummer, Name und Einsatzzeitraum müssen widerspruchsfrei zusammenpassen. Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden.
Vorzeiten nicht übersehen
Überlassungszeiten derselben Person bei demselben Entleiher können auch bei wechselndem Verleiher relevant sein. Gesetzlich genannte Unterbrechungsgrenzen sind zu beachten. Eine neue Bestellnummer setzt die Höchstdauer nicht automatisch zurück.

Textform; Bezug zum Überlassungsvertrag und Konkretisierung müssen vor Einsatzbeginn feststehen.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Eine zuvor bereits eingesetzte Lagerfachkraft kehrt nach einer kurzen Unterbrechung zurück. Vor dem neuen Einsatz werden frühere Zeiträume erfasst. Der Betrieb beginnt die Zählung nicht allein wegen einer neuen Einsatznummer wieder bei null.
Das Muster setzt einen wirksamen passenden Rahmenvertrag voraus. Es ersetzt weder die Erlaubnisprüfung noch die Prüfung tariflicher Ausnahmen.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| AÜG-Rahmenvertrag | Ein AÜG-Rahmenvertrag ordnet wiederkehrende Arbeitnehmerüberlassungen zwischen zwei Unternehmen. | Vertragsentwurf |
| Arbeitnehmerüberlassungsvertrag | Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen. | Vertragsentwurf |
| Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer | Beim Zeitarbeitsvertrag schließt die beschäftigte Person ihren Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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AÜG-Einzelüberlassung / Einsatzvereinbarung: Word und PDF
Vertragsentwurf. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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AÜG-Einzelüberlassung / Einsatzvereinbarung
Vertragsentwurf · Stand 14. September 2026
1. Zuordnung
Einzelvereinbarung [NUMMER] zum AÜG-Rahmenvertrag [NUMMER, DATUM] zwischen [VERLEIHER] und [ENTLEIHER]. Die Parteien bezeichnen den Einsatz ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung.
2. Konkretisierte Person
Überlassene Person [VOLLSTÄNDIGER NAME], erforderliche Qualifikation [ANGABEN], bestätigte Nachweise [ANGABEN]. Geplanter Beginn [DATUM, UHRZEIT], Ende [DATUM], Einsatzort [ORT].
3. Tätigkeit und Bedingungen
Aufgaben [ANGABEN], Arbeitszeit und Pausen [ANGABEN], Vergleichsvergütung mit sämtlichen relevanten Zuschlägen und Sachleistungen [ANGABEN / ANLAGE]. Relevante tarifliche Grundlage: [GEPRÜFTE REGELUNG ODER GESETZLICHER REGELFALL].
4. Vorzeiten und Grenzen
Vorüberlassungen an denselben Entleiher [ZEITRÄUME AUCH BEI ANDEREN VERLEIHERN]. Berechnete Höchstdauer und maßgebliches Ende [ANGABEN]. Verantwortliche Kontrolle [NAME].
5. Arbeitsschutz und Vergütung
Unterweisung durch [PERSON] vor Beginn, Schutzausrüstung [ANGABEN], Gefährdungen [ANGABEN]. B2B-Verrechnungssatz und Zuschläge [ANGABEN], Leistungsnachweis [VERFAHREN].
6. Voraussetzungen
Die Parteien bestätigen die rechtzeitige Fertigstellung dieser Konkretisierung. Ohne gültige Erlaubnis und sonstige notwendige Einsatzvoraussetzungen erfolgt kein Einsatz. Erlaubnisnachweis und Rahmen bleiben beigefügt beziehungsweise eindeutig zugänglich.
7. Abschluss
Erforderliche Anlagen und offene Angaben werden vor Abschluss vollständig ergänzt. Individuelle Abreden und zwingendes Recht bleiben maßgeblich. [ORT, DATUM, BESTÄTIGUNGEN / UNTERSCHRIFTEN DER BEFUGTEN PERSONEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Das Muster setzt einen wirksamen passenden Rahmenvertrag voraus. Es ersetzt weder die Erlaubnisprüfung noch die Prüfung tariflicher Ausnahmen.
Häufige Fragen
Beginnt die Höchstdauer bei jedem Verleiherwechsel neu?
Nicht automatisch. Das Gesetz sieht die Anrechnung bestimmter Vorüberlassungen bei demselben Entleiher vor.
Darf die Namensliste erst nach Arbeitsbeginn kommen?
Die gesetzliche Konkretisierung muss vor dem Beginn erfolgen.
Ist der Download „AÜG-Einzelüberlassung / Einsatzvereinbarung“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Das Muster setzt einen wirksamen passenden Rahmenvertrag voraus. Es ersetzt weder die Erlaubnisprüfung noch die Prüfung tariflicher Ausnahmen. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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Ein AÜG-Rahmenvertrag ordnet wiederkehrende Arbeitnehmerüberlassungen zwischen zwei Unternehmen.
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Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen.
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Beim Zeitarbeitsvertrag schließt die beschäftigte Person ihren Arbeitsvertrag mit dem Verleiher.