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Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer

Beim Zeitarbeitsvertrag schließt die beschäftigte Person ihren Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. Der tatsächliche Einsatz findet zeitweise bei einem Entleiher statt. Dieser Arbeitnehmervertrag ist von dem AÜG-Vertrag zwischen den beiden Unternehmen zu unterscheiden. CALUMA erläutert das Modell hier als Wissensangebot und vermittelt selbst Personal, ohne dadurch zum Verleiher zu werden.

ArbeitsverträgeWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Drei Beteiligte, zwei Vertragsbeziehungen

Arbeitgeber ist der Verleiher. Der Entleiher organisiert den Einsatz im vereinbarten Rahmen. Der Arbeitsvertrag, der Unternehmensvertrag und die tatsächliche Durchführung müssen zusammenpassen. Eine als Dienstleistung bezeichnete Tätigkeit kann trotzdem Überlassung sein, wenn Eingliederung und Weisungen dafür sprechen.

02

Gleichstellung und Einsatzdauer

§ 8 AÜG regelt grundsätzlich Gleichstellung einschließlich Entgelt, mit begrenzten tariflichen Abweichungsmöglichkeiten. Die regelmäßige gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt 18 Monate beim selben Entleiher, wobei Ausnahmen und anrechenbare Vorzeiten zu prüfen sind. Das ist nicht automatisch die maximale Dauer des Arbeitsvertrags.

03

Einsatzfreie Zeiten gehören zum Arbeitgeberrisiko

Arbeitsbedingungen, Tarifbezug, Einsatzorte und Vergütung müssen klar sein. Der Verleiher kann seine Pflicht zur Vergütung bei Annahmeverzug nicht einfach durch eine Klausel „nur bei Kundeneinsatz bezahlt“ beseitigen. Ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt zusätzlich eine zulässige Befristung.

Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer: Verleiher = Arbeitgeber, Entleiher = Einsatz, Arbeitsrechte bleiben
Drei zentrale Prüffelder: Verleiher = Arbeitgeber · Entleiher = Einsatz · Arbeitsrechte bleiben. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Eine Lagerkraft unterschreibt beim Personaldienstleister und arbeitet bei einem Versandunternehmen. Der Einsatz endet nach drei Monaten. Das bedeutet nicht automatisch, dass auch das Arbeitsverhältnis endet oder kein Entgelt mehr geschuldet wird. Maßgeblich sind der Arbeitnehmervertrag und die gesetzlichen Regeln, nicht allein der Kundenauftrag.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Die hier angebotene Vorlage ist kein Nachweis einer AÜG-Erlaubnis. Sie eignet sich nicht dazu, eine unerlaubte Überlassung durch Umbenennung zu legitimieren.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
ArbeitnehmerüberlassungsvertragDer Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen.Vertragsentwurf
AÜG-RahmenvertragEin AÜG-Rahmenvertrag ordnet wiederkehrende Arbeitnehmerüberlassungen zwischen zwei Unternehmen.Vertragsentwurf
PersonalvermittlungsvertragEin Personalvermittlungsvertrag regelt die Suche und Vermittlung von Kandidaten.Vertragsentwurf
Ihre Vorbereitung

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Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer: Word und PDF

Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.

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Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer

Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Die hier angebotene Vorlage ist kein Nachweis einer AÜG-Erlaubnis. Sie eignet sich nicht dazu, eine unerlaubte Überlassung durch Umbenennung zu legitimieren. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.

2. Arbeitgeber und Beginn

Arbeitgeber ist [VERLEIHER MIT ANSCHRIFT]. Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] auf unbestimmte Zeit. Die erforderliche Erlaubnis und die gesetzlichen Informationspflichten werden vor Einsatzbeginn geprüft.

3. Einsatzrahmen

Die Beschäftigung erfolgt als [TÄTIGKEIT] bei wechselnden zulässigen Entleihern im Gebiet [KONKRETER RAHMEN]. Einsatz, Ort, Arbeitszeit und zuständige Ansprechpartner werden vor Beginn des jeweiligen Einsatzes mitgeteilt.

4. Vergütung und Gleichstellung

Grundvergütung: [BETRAG]. Anwendbarer Tarifvertrag mit genauer Bezeichnung: [ANGABE]. Gesetzlich geschuldete Gleichstellung und Entgeltanpassungen bleiben unberührt. Einsatzfreie Zeiten werden nicht pauschal von der Vergütung ausgeschlossen.

5. Informationen und Sicherheit

Die beschäftigte Person erhält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Arbeitsschutzunterweisungen, Ansprechpartner und erforderliche Ausrüstung werden vor dem Einsatz abgestimmt.

6. Tätigkeit und Arbeitsort

Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.

7. Arbeitszeit und Pausen

Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.

8. Vergütung und Mehrarbeit

Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.

9. Erholungsurlaub

Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.

10. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung

Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.

11. Weitere Arbeitsbedingungen

Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].

12. Beendigung und Rechtsschutz

Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.

13. Abschluss und Anlagen

Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Die hier angebotene Vorlage ist kein Nachweis einer AÜG-Erlaubnis. Sie eignet sich nicht dazu, eine unerlaubte Überlassung durch Umbenennung zu legitimieren.

Häufige Fragen

Wer zahlt meinen Lohn?

Im beschriebenen Modell ist der Verleiher der Arbeitgeber und schuldet die Vergütung. Der Einsatzbetrieb ist nicht allein wegen des täglichen Einsatzes Vertragspartner des Arbeitsvertrags.

Endet mein Vertrag nach 18 Monaten?

Die gesetzliche Regel betrifft grundsätzlich den Einsatz beim selben Entleiher, nicht automatisch die Dauer des gesamten Arbeitsverhältnisses.

Ist der Download „Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Die hier angebotene Vorlage ist kein Nachweis einer AÜG-Erlaubnis. Sie eignet sich nicht dazu, eine unerlaubte Überlassung durch Umbenennung zu legitimieren. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. § 1 AÜG – Erlaubnis, Kennzeichnung, Konkretisierung, Höchstdauer
  2. § 11 AÜG – Verhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer
  3. § 12 AÜG – Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher
  4. § 8 AÜG – Gleichstellung und tarifliche Abweichungen
  5. TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung

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