Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen. Der Arbeitsvertrag der eingesetzten Person besteht grundsätzlich mit dem Verleiher. Die entliehene Arbeitskraft arbeitet im Betrieb des Entleihers; dieses Dreiecksverhältnis unterscheidet sich wesentlich von Personalvermittlung und einem eigenverantwortlich erfüllten Werkvertrag.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Erlaubnis und Einordnung vor Einsatz
Die gewerbsmäßige Überlassung unterliegt grundsätzlich der Erlaubnispflicht des AÜG; gesetzliche Ausnahmen sind eng und gesondert zu prüfen. Der Vertrag muss die Überlassung vor Beginn ausdrücklich bezeichnen, die Person ist vorher unter Bezugnahme auf den Vertrag zu konkretisieren.
Textform zwischen Unternehmen
§ 12 AÜG verlangt für den Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher Textform. Dazu gehören die Erklärung zur Erlaubnis sowie Angaben zu Tätigkeit, Qualifikation und wesentlichen Bedingungen vergleichbarer Beschäftigter. Die Regeln für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind etwas anderes.
Gleichstellung und Dauer prüfen
Der gesetzliche Ausgangspunkt ist Gleichstellung einschließlich Arbeitsentgelt. Tarifliche Abweichungen haben Grenzen. Die Überlassung derselben Person an denselben Entleiher ist grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt; gesetzlich erlaubte Abweichungen und anzurechnende Vorzeiten müssen individuell geprüft werden.

Textform nach § 12 AÜG; ausdrückliche Kennzeichnung und personenbezogene Konkretisierung vor Einsatzbeginn.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Industrieunternehmen benötigt vorübergehend eine Fachkraft. Es prüft den erlaubnisberechtigten Verleiher und dokumentiert vor Beginn die konkrete Person, Vergleichsbedingungen und Einsatzdauer. Eine bloße Rechnung über „Personalservice“ wäre dafür keine ausreichende Vertragsgrundlage.
Informations- und B2B-Grundmuster für tatsächlich zulässige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Seite behauptet nicht, dass CALUMA selbst über eine AÜG-Erlaubnis verfügt oder als Verleiher handelt.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| AÜG-Rahmenvertrag | Ein AÜG-Rahmenvertrag ordnet wiederkehrende Arbeitnehmerüberlassungen zwischen zwei Unternehmen. | Vertragsentwurf |
| AÜG-Einzelüberlassung / Einsatzvereinbarung | Die Einzelüberlassungsvereinbarung verbindet den AÜG-Rahmen mit einem bestimmten Menschen und einem bestimmten Einsatz. | Vertragsentwurf |
| Zeitarbeitsvertrag für Arbeitnehmer | Beim Zeitarbeitsvertrag schließt die beschäftigte Person ihren Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Word und PDF
Vertragsentwurf. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Vertragsentwurf · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien und Gegenstand
Verleiher [FIRMA, ANSCHRIFT, VERTRETUNG] und Entleiher [FIRMA, ANSCHRIFT, VERTRETUNG] vereinbaren ausdrücklich Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Beginn erst nach Erfüllung aller gesetzlichen Einsatzvoraussetzungen.
2. Erlaubnis
Der Verleiher erklärt, Inhaber der erforderlichen gültigen Erlaubnis zu sein: [ERLAUBNISBEHÖRDE, DATUM, AKTENZEICHEN, GELTUNGSDAUER]. Nachweis ist Anlage 1. Relevante Änderungen oder Wegfall werden unverzüglich mitgeteilt.
3. Person und Einsatz
Überlassene Person: [NAME, EINDEUTIGE ZUORDNUNG]. Tätigkeit und erforderliche Qualifikation: [ANGABEN]. Einsatzort, Beginn, Ende, vereinbarte Arbeitszeit und Ansprechpartner: [ANGABEN]. Diese Konkretisierung muss vor Einsatzbeginn erfolgen.
4. Vergleichsbedingungen
Wesentliche Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelt einer vergleichbaren Stammkraft sowie Arbeitszeit-, Zuschlags- und Sachleistungsregelungen: [VOLLSTÄNDIGE ANGABEN ALS ANLAGE 2]. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Gesetzliche Gleichstellungsansprüche werden nicht ausgeschlossen.
5. Vorzeiten und Tarifprüfung
Anzurechnende Vorüberlassungen und maßgebliche Höchstdauer: [DOKUMENTATION]. Eine etwaige tarifliche Abweichung wird nur auf eine konkret geprüfte anwendbare Grundlage gestützt: [REGELUNG ODER KEINE ABWEICHUNG].
6. Arbeitsschutz und Durchführung
Verantwortlichkeiten für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung, Qualifikationsnachweise und Unfallmeldung werden in Anlage 3 festgelegt. Der Entleiher setzt die Person nur im vereinbarten zulässigen Rahmen ein.
7. Preis und Abrechnung
Verrechnungssatz [BETRAG] EUR netto je [EINHEIT], Zuschläge [EINZELPOSITIONEN], Umsatzsteuer nach geltendem Recht. Leistungsnachweise, Rechnungsstellung und Zahlungsziel: [ANGABEN]. Der Preis ersetzt keine arbeitsrechtlichen Vergütungspflichten.
8. Dauer und Störungen
Vertragslaufzeit und B2B-Kündigungsregelung: [ANGABEN]. Bei fehlender Einsatzvoraussetzung wird der Einsatz nicht begonnen beziehungsweise rechtmäßig beendet; Informations- und Abrechnungspflichten bleiben bestehen. Zwingende Rechte der Beschäftigten bleiben unberührt.
9. Abschluss
Erforderliche Anlagen und offene Angaben werden vor Abschluss vollständig ergänzt. Individuelle Abreden und zwingendes Recht bleiben maßgeblich. [ORT, DATUM, BESTÄTIGUNGEN / UNTERSCHRIFTEN DER BEFUGTEN PERSONEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Informations- und B2B-Grundmuster für tatsächlich zulässige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Seite behauptet nicht, dass CALUMA selbst über eine AÜG-Erlaubnis verfügt oder als Verleiher handelt.
Häufige Fragen
Ist dieser Vertrag auch der Arbeitsvertrag der Leihkraft?
Nein. Das ist ein eigener Vertrag zwischen Verleiher und Beschäftigtem.
Kann ich damit fehlende Erlaubnis ersetzen?
Nein. Ein Vertragsmuster schafft keine Erlaubnis und heilt keine unerlaubte Überlassung.
Ist der Download „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Informations- und B2B-Grundmuster für tatsächlich zulässige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Seite behauptet nicht, dass CALUMA selbst über eine AÜG-Erlaubnis verfügt oder als Verleiher handelt. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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