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Ferienjob-Arbeitsvertrag

Ein Ferienjob beschreibt den Anlass und Zeitraum eines Jobs, nicht eine eigene gesetzliche Vertragsgattung. Volljährige Studierende, volljährige Schüler und minderjährige Jugendliche können unterschiedlichen Regeln unterliegen. Befristung und sozialversicherungsrechtliche Einordnung müssen deshalb getrennt vom Begriff Ferienjob geprüft werden.

ArbeitsverträgeWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Alter und Schulpflicht zuerst

Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten grundsätzlich die Kinderschutzregeln. Eine wichtige Ferienausnahme erlaubt Jugendlichen Beschäftigung während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Weitere Schutzvorschriften und zulässige Tätigkeiten bleiben zu beachten.

02

Ferienzeit macht den Job nicht beitragsfrei

Eine kurzfristige Beschäftigung setzt die entsprechenden Zeit- und Statusbedingungen voraus. Andere Tätigkeiten im Kalenderjahr und die Berufsmäßigkeit können entscheidend sein. Alternativ kann ein Minijob oder eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.

03

Mindestlohn und Befristung getrennt betrachten

Bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung enthält das MiLoG eine Ausnahme. Für Volljährige gilt eine solche Ausnahme nicht allein wegen der Schul- oder Ferienzeit. Eine kalendermäßige Befristung muss unabhängig davon zulässig und formwirksam vereinbart werden.

Ferienjob-Arbeitsvertrag: Alter & Schulstatus, Ferienzeit, Passende Beschäftigungsart
Drei zentrale Prüffelder: Alter & Schulstatus · Ferienzeit · Passende Beschäftigungsart. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Befristung formgerecht vor Beginn; bei Minderjährigen zusätzliche Voraussetzungen.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Eine 17-jährige vollzeitschulpflichtige Schülerin soll in den Sommerferien arbeiten. Der Arbeitgeber prüft zunächst, wie viele Ferienarbeitswochen bereits genutzt wurden und welche Tätigkeit zulässig ist. Ein volljähriger Student im gleichen Team wird dagegen nicht automatisch nach denselben Minderjährigenregeln beurteilt.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Das Muster ist für volljährige Ferienjobber ausgelegt. Bei Minderjährigen genügt es nicht, nur ein Geburtsdatum einzutragen; das Schülerjob-Muster und der konkrete Jugendschutz müssen zusätzlich geprüft werden.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
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Ferienjob-Arbeitsvertrag: Word und PDF

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Ferienjob-Arbeitsvertrag

Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Das Muster ist für volljährige Ferienjobber ausgelegt. Bei Minderjährigen genügt es nicht, nur ein Geburtsdatum einzutragen; das Schülerjob-Muster und der konkrete Jugendschutz müssen zusätzlich geprüft werden. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.

2. Beginn und Befristung

Der für eine volljährige Person vorgesehene Ferienjob beginnt am [BEGINN] und endet am [ENDE]. Geprüfte Befristungsgrundlage: [ANGABE].

3. Einsatz und Vergütung

Tätigkeit: [AUFGABEN]. Arbeitszeit: [STUNDEN UND TAGE]. Bruttostundenlohn: [BETRAG]. Die gesetzlichen Vergütungs- und Schutzrechte bleiben unberührt.

4. Statusprüfung

Schul- beziehungsweise Studienstatus, Alter und weitere Beschäftigungen werden vor Beginn dokumentiert. Eine kurzfristige oder geringfügige Einordnung wird nicht allein aufgrund der Ferienzeit zugesagt.

5. Kündigung

Die ordentliche Kündigung wird ausdrücklich zugelassen. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen.

6. Tätigkeit und Arbeitsort

Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.

7. Arbeitszeit und Pausen

Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.

8. Vergütung und Mehrarbeit

Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.

9. Erholungsurlaub

Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.

10. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung

Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.

11. Weitere Arbeitsbedingungen

Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].

12. Beendigung und Rechtsschutz

Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.

13. Abschluss und Anlagen

Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Das Muster ist für volljährige Ferienjobber ausgelegt. Bei Minderjährigen genügt es nicht, nur ein Geburtsdatum einzutragen; das Schülerjob-Muster und der konkrete Jugendschutz müssen zusätzlich geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist jeder Ferienjob eine kurzfristige Beschäftigung?

Nein. Die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ferienzeit allein ist kein Beitragsbefreiungsgrund.

Dürfen Jugendliche die ganzen Sommerferien arbeiten?

Nicht generell. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gilt die besondere Ferienregel von höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, daneben gelten weitere Schutzvorgaben.

Ist der Download „Ferienjob-Arbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Das Muster ist für volljährige Ferienjobber ausgelegt. Bei Minderjährigen genügt es nicht, nur ein Geburtsdatum einzutragen; das Schülerjob-Muster und der konkrete Jugendschutz müssen zusätzlich geprüft werden. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. JArbSchG – Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
  2. § 8 SGB IV – Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
  3. § 22 MiLoG – Praktika, Jugendliche und weitere Ausnahmen
  4. TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung

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