Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Vertrag für kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung wird sozialversicherungsrechtlich vor allem über ihre zeitliche Begrenzung und weitere Voraussetzungen eingeordnet. Sie ist nicht mit dem Minijob mit Verdienstgrenze gleichzusetzen. Arbeitsrechtlich handelt es sich häufig um einen befristeten Arbeitsvertrag, dessen Befristung zusätzlich wirksam vereinbart werden muss.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Zeitgrenzen und Berufsmäßigkeit
Im gesetzlichen Grundfall gilt eine Begrenzung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen sind zu berücksichtigen. Bei einem Verdienst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist insbesondere die Berufsmäßigkeit zu prüfen. Die passende Zählweise ist anhand der Beschäftigung zu bestimmen.
Sonderregel Landwirtschaft 2026
Für Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben sieht § 8 SGB IV abweichende Zeitgrenzen von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen vor. Diese Sonderregel darf nicht auf Gastronomie, Events oder jede andere Saisonarbeit übertragen werden. Der tatsächliche Betrieb und die gesetzlichen Voraussetzungen sind entscheidend.
Sozialversicherung ist nicht Arbeitsrecht
Selbst bei zutreffender kurzfristiger Einordnung gelten grundsätzlich Arbeitszeit-, Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsregeln. Mindestlohn, Steuerbehandlung und Unfallversicherung sind separat zu prüfen. Ein „kurzfristiger Vertrag“ ohne rechtlich zulässige Befristung ist nicht automatisch ein wirksamer Zeitvertrag.

Befristungsabrede formgerecht vor dem ersten Einsatztag.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Für acht Messewochen wird eine volljährige Person eingestellt. Vorherige kurzfristige Jobs im selben Kalenderjahr werden abgefragt und dokumentiert. Außerdem wird geklärt, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Erst danach stehen sozialversicherungsrechtliche Einordnung und Vertragsgestaltung fest; die geplante Beschäftigung wird nicht allein wegen ihrer achtwöchigen Dauer als beitragsfrei behandelt.
70 Tage sind keine universelle Freigrenze für jede Person und jede Branche. Ein Fragebogen hilft bei der Prüfung, ersetzt sie aber nicht.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Ferienjob-Arbeitsvertrag | Ein Ferienjob beschreibt den Anlass und Zeitraum eines Jobs, nicht eine eigene gesetzliche Vertragsgattung. | Arbeitsvertragsmuster |
| Saisonarbeitsvertrag | Ein Saisonarbeitsvertrag wird für einen jahreszeitlich oder betrieblich wiederkehrenden Mehrbedarf geschlossen, etwa in Tourismus, Gastronomie oder Landwirtschaft. | Arbeitsvertragsmuster |
| Befristeter Arbeitsvertrag | Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
0 von 6 Prüfpunkten bearbeitet.
Vertrag für kurzfristige Beschäftigung: Word und PDF
Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
Mustertext mit Platzhaltern ansehen
Vertrag für kurzfristige Beschäftigung
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und arbeitsrechtliche Befristung
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] und endet am [ENDE]. Die arbeitsrechtliche Befristung stützt sich auf [GEPRÜFTE GRUNDLAGE].
3. Einsatztage und Vergütung
Geplant sind [ANZAHL] Arbeitstage nach Anlage 1 zu [BETRAG] Euro brutto je Stunde. Die Arbeitszeit und gesetzliche Ruhezeiten werden erfasst und eingehalten.
4. Statusunterlagen
Vor Beschäftigungsbeginn wird ein aktueller Fragebogen zu anderen Beschäftigungen, Vorzeiten und beruflichem Status ausgefüllt. Die versicherungsrechtliche Einordnung erfolgt durch den Arbeitgeber nach dem geltenden Recht. Eine abweichende Beurteilung beseitigt den Vergütungsanspruch nicht.
5. Vorzeitige Beendigung
Die ordentliche Kündigung während der Laufzeit wird ausdrücklich zugelassen; die einschlägigen gesetzlichen Fristen gelten.
6. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
7. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
8. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
9. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
10. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
11. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
12. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
13. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. 70 Tage sind keine universelle Freigrenze für jede Person und jede Branche. Ein Fragebogen hilft bei der Prüfung, ersetzt sie aber nicht.
Häufige Fragen
Kann man kurzfristig mehr als 603 Euro verdienen?
Ja, eine allgemeine monatliche Verdienstgrenze wie beim geringfügig entlohnten Minijob gibt es hier nicht. Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist die Berufsmäßigkeit jedoch besonders relevant.
Gelten 90 Arbeitstage auch für Events?
Die spezielle 90-Tage-Regel betrifft landwirtschaftliche Betriebe. Sie ist keine allgemeine Erhöhung für alle kurzfristigen Beschäftigungen.
Ist der Download „Vertrag für kurzfristige Beschäftigung“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
70 Tage sind keine universelle Freigrenze für jede Person und jede Branche. Ein Fragebogen hilft bei der Prüfung, ersetzt sie aber nicht. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
- § 8 SGB IV – Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
- Minijob-Zentrale – Kurzfristige Beschäftigung einschließlich landwirtschaftlicher Sonderregel
- TzBfG – Teilzeit, Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Befristung
- BUrlG – Gesetzlicher Mindesturlaub
- EntgFG – Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- MiLoG – Mindestlohn und persönlicher Anwendungsbereich
Passend weiterlesen
Ferienjob-Arbeitsvertrag
Ein Ferienjob beschreibt den Anlass und Zeitraum eines Jobs, nicht eine eigene gesetzliche Vertragsgattung.
Saisonarbeitsvertrag
Ein Saisonarbeitsvertrag wird für einen jahreszeitlich oder betrieblich wiederkehrenden Mehrbedarf geschlossen, etwa in Tourismus, Gastronomie oder Landwirtschaft.
Befristeter Arbeitsvertrag
Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt.