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Schülerjob-Vertrag

Bei einem Schülerjob entscheidet nicht nur das Alter, sondern auch die fortbestehende Vollzeitschulpflicht. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten; gesetzliche Ausnahmen sind eng begrenzt. Dieses Muster ist ein Gestaltungsentwurf für eine zuvor als zulässig geprüfte Beschäftigung und keine allgemeine Arbeitserlaubnis für Minderjährige.

ArbeitsverträgeWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Kinder und Jugendliche unterscheiden

Unter 15-Jährige gelten im Jugendarbeitsschutz grundsätzlich als Kinder. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche werden hinsichtlich der Beschäftigung weitgehend ebenfalls nach den Kinderregeln behandelt. Für leichte Tätigkeiten ab 13 und für bestimmte Ferienjobs existieren begrenzte Ausnahmen mit weiteren Voraussetzungen.

02

Schule und Gesundheit haben Vorrang

Zulässige Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe, Wochenendbeschäftigung und gefährliche Tätigkeiten müssen anhand des konkreten Alters und Einsatzes geprüft werden. Eine Zustimmung der Eltern hebt gesetzliche Beschäftigungsverbote nicht auf. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

03

Vertrag und Vertretung

Die wirksame Beteiligung der gesetzlichen Vertretung ist zu klären. Lohn, Aufgaben und Erreichbarkeit gehören dennoch in einen verständlichen Vertrag. Die Mindestlohnausnahme für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung bedeutet nicht, dass jede vereinbarte Vergütung entfallen dürfte.

Schülerjob-Vertrag: Schulpflicht, Erlaubte Tätigkeit, Schutzzeiten
Drei zentrale Prüffelder: Schulpflicht · Erlaubte Tätigkeit · Schutzzeiten. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Zustimmung beziehungsweise Vertretung bei Minderjährigen klären; Befristung gesondert formgerecht.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Ein 14-Jähriger soll regelmäßig bei einer Veranstaltung bis spätabends helfen. Die Eltern würden zustimmen. Das reicht nicht, um den Einsatz zulässig zu machen. Zuerst müssen die konkrete Tätigkeit und die einschlägige Ausnahme geprüft werden; ein allgemeines Aushilfsmuster kann das Beschäftigungsverbot nicht umgehen.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Vorlagen niemals als Ersatz für Alters-, Schulpflicht- und Tätigkeitsschutz verwenden. Bei unklarer Zulässigkeit muss die Beschäftigung vor Beginn mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
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Schülerjob-Vertrag: Word und PDF

Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.

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Schülerjob-Vertrag

Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Vorlagen niemals als Ersatz für Alters-, Schulpflicht- und Tätigkeitsschutz verwenden. Bei unklarer Zulässigkeit muss die Beschäftigung vor Beginn mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.

2. Voraussetzungen und Vertretung

Beschäftigte Person: [NAME, GEBURTSDATUM]. Schulstatus: [ANGABE]. Gesetzliche Vertretung: [NAME UND ANSCHRIFT]. Konkrete gesetzliche Grundlage der zulässigen Beschäftigung: [GEPRÜFTE AUSNAHME].

3. Beginn und Laufzeit

Beginn: [DATUM]. Dieses Grundmuster sieht keine automatische Befristung vor. Für einen befristeten Ferienjob ist eine gesonderte formwirksame Befristungsabrede erforderlich.

4. Erlaubte Aufgaben und Zeiten

Ausschließlich zulässige leichte beziehungsweise altersgerecht geprüfte Aufgaben: [ANGABEN]. Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage: [GENAUE REGELUNG]. Schule und gesetzliche Schutzzeiten haben Vorrang.

5. Vergütung und Sicherheit

Bruttolohn: [BETRAG]. Schutzunterweisung und gegebenenfalls vorgeschriebene Untersuchung werden dokumentiert. Die beschäftigte Person und ihre gesetzliche Vertretung erhalten eine vollständige Ausfertigung.

6. Tätigkeit und Arbeitsort

Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.

7. Arbeitszeit und Pausen

Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.

8. Vergütung und Mehrarbeit

Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.

9. Erholungsurlaub

Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.

10. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung

Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.

11. Weitere Arbeitsbedingungen

Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].

12. Beendigung und Rechtsschutz

Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.

13. Abschluss und Anlagen

Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Vorlagen niemals als Ersatz für Alters-, Schulpflicht- und Tätigkeitsschutz verwenden. Bei unklarer Zulässigkeit muss die Beschäftigung vor Beginn mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Häufige Fragen

Dürfen Eltern jede Beschäftigung erlauben?

Nein. Gesetzliche Verbote und zeitliche Schutzgrenzen gelten auch bei Zustimmung der Eltern.

Gilt der Mindestlohn für alle Schüler?

Für Volljährige grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung enthält § 22 MiLoG eine Ausnahme.

Ist der Download „Schülerjob-Vertrag“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Vorlagen niemals als Ersatz für Alters-, Schulpflicht- und Tätigkeitsschutz verwenden. Bei unklarer Zulässigkeit muss die Beschäftigung vor Beginn mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. JArbSchG – Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
  2. BGB – Vertragsschluss, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle
  3. § 22 MiLoG – Praktika, Jugendliche und weitere Ausnahmen

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