Entgeltgrenze und tatsächlich vereinbarte Arbeit zusammenführen
Ein Minijob mit Verdienstgrenze wird sozialversicherungsrechtlich über das regelmäßige Arbeitsentgelt eingeordnet. Seit Januar 2026 beträgt die monatliche Grenze 603 Euro. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich rechnerisch ein Rahmen von rund 43,38 Stunden im Monat. Dieser Quotient ist eine Orientierung und keine pauschale Freigabe für jeden Monat oder jede Vertragsgestaltung.
Zum regelmäßigen Entgelt können auch vorhersehbare zusätzliche Zahlungen gehören. Außerdem sind weitere Beschäftigungen und gesetzliche Zusammenrechnungsregeln zu beachten. Die Planung sollte daher nicht nur den Basisstundenlohn betrachten. Ein höherer Stundenlohn verringert bei gleicher Entgeltgrenze den rechnerischen Stundenrahmen.
