Dauerhafte Beschäftigung bedeutet keine unveränderlichen Bedingungen
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist kein vertragliches Enddatum vorgesehen. Das schafft eine andere Planungsperspektive als eine Befristung, schließt eine spätere wirksame Kündigung aber nicht aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung zulässig ist, hängt von zusätzlichen Regeln ab. Dazu können allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz, Fristen und Beteiligungsrechte gehören.
Auch ein dauerhaft angelegtes Arbeitsverhältnis kann sich verändern. Neue Aufgaben, andere Arbeitszeiten oder eine Gehaltsanpassung sollten nachvollziehbar vereinbart beziehungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen umgesetzt werden. „Unbefristet“ beschreibt die Laufzeit und sagt weder etwas über Vollzeit noch über eine bestimmte Gehaltsentwicklung aus.
