Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Freistellungsvereinbarung
Eine Freistellung hebt für einen bestimmten Zeitraum die Pflicht zur Arbeitsleistung auf. Vergütung, Erreichbarkeit und Urlaubsanrechnung folgen daraus nicht automatisch. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen widerruflicher Freistellung und einer unwiderruflichen Freistellung, die unter weiteren Voraussetzungen auch Urlaub erfüllen kann.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Vergütung ausdrücklich regeln
Bezahlte und unbezahlte Freistellung sind wirtschaftlich unterschiedliche Vereinbarungen. Arbeitsverhältnis, Sachbezüge und Nebenpflichten können trotz ausbleibender Arbeitsleistung fortbestehen. Die einzelnen Vergütungsbestandteile sollten erfasst werden.
Urlaub braucht eine eindeutige Zuordnung
Eine pauschale Formulierung „unter Anrechnung aller Ansprüche“ ist keine transparente Urlaubsplanung. Zeitraum und Urlaubstage sollten konkret zugeordnet werden. Gesetzliche Voraussetzungen der Urlaubserfüllung und gegebenenfalls Arbeitsunfähigkeit bleiben zu beachten.

Änderung nachvollziehbar dokumentieren; besondere gesetzliche oder vertragliche Formvorgaben prüfen.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Für die letzten drei Wochen vor einem vereinbarten Austritt soll nicht mehr gearbeitet werden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich bezahlte unwiderrufliche Freistellung. Einen konkreten Teil ordnen sie benannten Urlaubstagen zu; die verbleibende Zeit ist sonstige bezahlte Freistellung.
Das Muster wählt eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung. Urlaubsanrechnung erfolgt nur in einem vollständig ausgefüllten, gesondert bezeichneten Zeitraum.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Aufhebungsvertrag | Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. | Vertragsentwurf |
| Dienstwagenvereinbarung | Eine Dienstwagenvereinbarung regelt die Überlassung eines Fahrzeugs, einschließlich einer gegebenenfalls erlaubten Privatnutzung. | Zusatzvereinbarung als Muster |
| Abwicklungsvertrag | Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits erklärten Beendigung, etwa nach einer Arbeitgeberkündigung. | Vertragsentwurf |
Checkliste zum Abhaken
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Freistellungsvereinbarung: Word und PDF
Zusatzvereinbarung als Muster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Freistellungsvereinbarung
Zusatzvereinbarung als Muster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsbezug und Parteien
Arbeitgeber [VOLLSTÄNDIGE ANGABEN] und beschäftigte Person [NAME, ANSCHRIFT] ergänzen den Arbeitsvertrag vom [DATUM] ausschließlich im nachfolgend bezeichneten Umfang.
2. Zeitraum
Zum Arbeitsvertrag vom [DATUM] wird eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitspflicht vom [BEGINN] bis [ENDE] vereinbart. Der bestehende Beendigungszeitpunkt [DATUM ODER KEINER] wird hierdurch nicht geändert.
3. Vergütung
Die vertraglich geschuldete Vergütung wird fortgezahlt. Variable Vergütung und Sachbezüge werden wie folgt behandelt: [KONKRETE REGELUNG]. Eine pauschale Einstellung sämtlicher Nebenleistungen wird nicht vereinbart.
4. Urlaub
Zur Erfüllung von [ZAHL] Urlaubstagen wird ausschließlich der Zeitraum [KONKRETE ARBEITSTAGE] verbindlich als Urlaub gewährt. Nicht ausgefüllte Urlaubsangaben führen in diesem Muster zu keiner Urlaubsanrechnung. Gesetzliche Folgen nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit bleiben unberührt.
5. Übriger Zeitraum und Rückgabe
Die übrige Zeit ist bezahlte Freistellung ohne pauschale Urlaubsanrechnung. Rückgabe von Arbeitsmitteln und zulässige anderweitige Tätigkeit: [INDIVIDUELL ABGESTIMMTE REGELUNG].
6. Fortgeltung und Abschluss
Im Übrigen bleiben die bisher wirksam vereinbarten Bedingungen unverändert. Zwingendes Recht sowie wirksam vorrangige Regelungen bleiben unberührt. Anlagen: [LISTE ODER KEINE]. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Das Muster wählt eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung. Urlaubsanrechnung erfolgt nur in einem vollständig ausgefüllten, gesondert bezeichneten Zeitraum.
Häufige Fragen
Ist Freistellung automatisch Urlaub?
Nein. Die Freistellung muss die Voraussetzungen zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erfüllen und als solche hinreichend klar zugeordnet sein.
Endet damit mein Arbeitsvertrag?
Nein. Für die Beendigung braucht es eine gesonderte wirksame Grundlage.
Ist der Download „Freistellungsvereinbarung“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Das Muster wählt eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung. Urlaubsanrechnung erfolgt nur in einem vollständig ausgefüllten, gesondert bezeichneten Zeitraum. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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