Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Vollzeitarbeitsvertrag
Vollzeit bezeichnet den regelmäßigen Arbeitsumfang im Vergleich zum betrieblichen oder tariflichen Vollzeitmaßstab. Es gibt nicht für jeden Beruf automatisch eine 40-Stunden-Woche. Ein Vollzeitarbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet sein und sollte die tatsächliche Verteilung der Stunden ebenso klar regeln wie das Gehalt.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Stunden und Anwesenheit unterscheiden
Arbeitszeit, Ruhepausen und tägliche Anwesenheit sind nicht identisch. Das Arbeitszeitgesetz enthält Grenzen und Ausgleichsregeln, die eine 40-Stunden-Klausel nicht ersetzt. Mehrere Beschäftigungen und angeordnete Überstunden müssen in die Betrachtung einbezogen werden.
Monatsgehalt richtig einordnen
Ein Monatsgehalt vergütet den vereinbarten Stundenumfang. Pauschale Formulierungen, wonach jede denkbare Mehrarbeit abgegolten sei, können intransparent sein. Ein klarer Prozess zur Anordnung, Erfassung und Vergütung oder zum Freizeitausgleich erleichtert beiden Seiten die Planung.
Urlaub nach Arbeitstagen
Der Urlaub wird anhand der Arbeitstage und nicht allein nach Wochenstunden bemessen. Gesetzlich entsprechen 24 Werktage bei einer Sechstagewoche vier Wochen; bei einer Fünftagewoche sind dies regelmäßig 20 Arbeitstage. Zusätzlicher vertraglicher Urlaub sollte erkennbar vereinbart werden.

Arbeitsvertrag und Nachweispflichten unterscheiden; bei Befristung rechtzeitige formwirksame Befristungsabrede.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Zwei Vollzeitangebote nennen jeweils 3.000 Euro Monatsbrutto. Das eine bezieht sich auf 35, das andere auf 40 Wochenstunden. Für einen fairen Vergleich werden Arbeitszeit, Pausen, Mehrarbeit und Urlaubstage betrachtet. Eine Fünftagewoche mit je acht Arbeitsstunden bedeutet bei vorgeschriebenen unbezahlten Pausen eine längere Anwesenheit als acht Stunden.
„Vollzeit nach Bedarf“ ist kein Ersatz für eine bestimmte regelmäßige Wochenarbeitszeit. Ein attraktives Monatsgehalt kann bei unklarer Mehrarbeit zu einem deutlich niedrigeren effektiven Stundenverdienst führen.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Teilzeitarbeitsvertrag | Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. | Arbeitsvertragsmuster |
| Unbefristeter Arbeitsvertrag | Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein von vornherein festgelegtes Enddatum. | Arbeitsvertragsmuster |
| Befristeter Arbeitsvertrag | Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
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Vollzeitarbeitsvertrag: Word und PDF
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Vollzeitarbeitsvertrag
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und Laufzeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Vollzeitumfang und Verteilung
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt [STUNDEN] Stunden pro Woche ohne Ruhepausen. Der betriebliche Vollzeitmaßstab beträgt [STUNDEN]. Die Verteilung erfolgt auf [TAGE] nach [KONKRETES MODELL].
4. Mehrarbeit
Zusätzliche Stunden werden nur auf ausdrückliche Anordnung oder nachträgliche Genehmigung dokumentiert. Jede vergütungspflichtige zusätzliche Stunde wird mit dem vereinbarten Stundenwert bezahlt; ein Freizeitausgleich kann im Einzelfall vereinbart werden.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. „Vollzeit nach Bedarf“ ist kein Ersatz für eine bestimmte regelmäßige Wochenarbeitszeit. Ein attraktives Monatsgehalt kann bei unklarer Mehrarbeit zu einem deutlich niedrigeren effektiven Stundenverdienst führen.
Häufige Fragen
Sind Vollzeit immer 40 Stunden?
Nein. Der einschlägige betriebliche oder tarifliche Maßstab kann beispielsweise auch 35, 37,5 oder 39 Stunden vorsehen.
Ist Vollzeit automatisch unbefristet?
Nein. Arbeitsumfang und Vertragsdauer sind zwei eigenständige Merkmale und müssen jeweils vereinbart werden.
Ist der Download „Vollzeitarbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
„Vollzeit nach Bedarf“ ist kein Ersatz für eine bestimmte regelmäßige Wochenarbeitszeit. Ein attraktives Monatsgehalt kann bei unklarer Mehrarbeit zu einem deutlich niedrigeren effektiven Stundenverdienst führen. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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Teilzeitarbeitsvertrag
Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft.
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein von vornherein festgelegtes Enddatum.
Befristeter Arbeitsvertrag
Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt.