Die allgemeine Grundregel für Erwachsene verstehen
Der Pausenrechner ordnet die eingegebene Nettoarbeitszeit der allgemeinen Grundregel des § 4 ArbZG zu. Bei mehr als sechs bis neun Stunden sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich sechs Stunden ergibt sich aus dieser Grundregel keine Mindestpausensumme.
Die Eingabe bezieht sich auf Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Eine Anwesenheitsdauer von neun Stunden mit bereits enthaltenen Pausen darf deshalb nicht ungeprüft als neun Stunden Nettoarbeit behandelt werden. Für Minderjährige und besondere Konstellationen gelten gegebenenfalls andere Regeln.
