Qualifikation und Beschäftigungsberechtigung getrennt prüfen
Bei internationalen Fachkräften sind berufliche Eignung, Anerkennung und rechtliche Beschäftigungsberechtigung unterschiedliche Fragen. Ein guter Abschluss bedeutet nicht automatisch, dass jede Tätigkeit sofort ausgeübt werden darf. Bei reglementierten Berufen können besondere Zulassungen erforderlich sein.
Umgekehrt sollte eine Staatsangehörigkeit nicht pauschal als Hindernis behandelt werden. Entscheidend sind die individuelle Rechtsstellung und die zulässige Tätigkeit. EU-Freizügigkeit, Aufenthaltstitel und unterschiedliche Zuwanderungswege brauchen jeweils passende Prüfung.
