Erlaubnis zur Beschäftigung und Vergütung getrennt prüfen
Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- oder Feiertagen sind rechtlich nicht dasselbe. Das Arbeitszeitgesetz enthält besondere Schutz- und Zulässigkeitsregeln. Ob an einem Sonntag gearbeitet werden darf, lässt sich nicht allein mit einer vereinbarten Zulage beantworten. Ebenso schafft die steuerliche Begünstigung bestimmter Zuschläge keine eigenständige arbeitsrechtliche Erlaubnis.
Bei der Vergütung ist zwischen gesetzlichen Ansprüchen, tariflichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen und steuerlichen Grenzen zu unterscheiden. Ein steuerfrei möglicher Zuschlag ist nicht automatisch in dieser Höhe geschuldet. Für Nachtarbeit enthält das Gesetz besondere Ausgleichsregeln, während andere Zuschläge aus zusätzlichen Grundlagen folgen können.
