Rechtliches · CALUMA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Arbeitgeber, Jobsuchende, Plattformfunktionen und die aktive Personalvermittlung – klar gegliedert und aktuell zusammengefasst.

Umfang 14 Paragraphen
Arbeitgeberprodukte B2B
Jobsuchende kostenfrei · ab 16
Garantie 3 Monate

Rechtliche Grundlagen

Vertragsbedingungen transparent und übersichtlich.

Diese AGB regeln die Nutzung von caluma.jobs, die Arbeitgeberprodukte, Kandidatenkonten und die aktive Personalvermittlung.

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§ 4 Technische Bereitstellung und Sicherheit

4.1 Vertragsgemäßer Betrieb

CALUMA stellt die vereinbarten Plattformfunktionen mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt bereit. Notwendige Wartungsarbeiten werden unter angemessener Berücksichtigung der Nutzerinteressen durchgeführt; vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben erhalten.

4.2 Technische Voraussetzungen

Erforderliche technische Voraussetzungen und wesentliche Einschränkungen werden bei der jeweiligen Leistung beschrieben. Nutzer sind für ihren eigenen Internetzugang und die von ihnen eingesetzten Endgeräte verantwortlich. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler, die CALUMA zu vertreten hat, ist damit nicht verbunden.

4.3 Datensicherheit

CALUMA trifft risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Die gesetzlichen Sicherheits- und gegebenenfalls Aktualisierungspflichten bleiben unberührt. Nutzer sollen eigene Originalunterlagen unabhängig von ihrem Konto aufbewahren. Diese Empfehlung beseitigt weder vertragliche Speicherpflichten von CALUMA noch gesetzliche Haftungsansprüche.

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§ 6 Inhaltsmoderation, Meldungen und Maßnahmen

6.1 Nutzungsregeln und Moderation

CALUMA darf rechtswidrige Inhalte und Inhalte, die gegen die transparent beschriebenen Nutzungsregeln verstoßen, nach Prüfung beschränken, deaktivieren oder entfernen. Maßnahmen richten sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Auswirkungen des Verstoßes. Zulässige Kritik an CALUMA ist für sich genommen kein Sperrgrund.

6.2 Automatisierte und menschliche Prüfungen

Technische Sicherheits- und Spamfilter können eingesetzt werden, um missbräuchliche Zugriffe, Schadcode oder auffällige Inhalte zu erkennen. CQR- und EFP-Bewertungen dienen dem Kandidatenmatching beziehungsweise internen Ranking und werden nicht als automatisches Instrument zur rechtlichen Inhaltsmoderation eingesetzt. Soweit eine individuelle Inhaltsbeschränkung eine wertende Entscheidung erfordert, kann eine menschliche Überprüfung verlangt werden.

6.3 Meldung rechtswidriger Inhalte

Meldungen zu konkreten rechtswidrigen Stellenanzeigen, Profilen oder sonstigen Inhalten können elektronisch an info@caluma.jobs gerichtet werden. Die Meldung sollte die genaue Fundstelle, eine nachvollziehbare Begründung, verfügbare Nachweise sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Hinreichend konkrete Meldungen werden sorgfältig, objektiv und zeitnah geprüft.

6.4 Kontaktstellen

Kontaktstelle für Nutzer sowie – soweit der Digital Services Act einschlägig ist – für Behörden ist CALUMA Personalvermittlung, erreichbar unter info@caluma.jobs, über die Kontaktseite und telefonisch unter +49 521 12007750. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

6.5 Begründung und Überprüfung

Soweit gesetzlich erforderlich, werden Betroffene über Inhaltsbeschränkungen, Sperrungen oder Löschungen mit einer nachvollziehbaren Begründung und den verfügbaren Rechtsbehelfen informiert. Nutzer können eine Maßnahme über die genannten Kontaktwege zur erneuten Prüfung vorlegen. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt.

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§ 7 Unzulässige Nutzung

7.1 Schutz der Nutzer und Systeme

Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, falsche Identitäten, irreführende Stellenangebote, Schadsoftware, unbefugte Zugriffe, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen und Handlungen, die den Betrieb der Plattform erheblich beeinträchtigen. Nutzer dürfen nur Daten und Medien einstellen, die sie rechtmäßig für den jeweiligen Zweck verwenden dürfen.

7.2 Keine zweckfremde Datenverwertung

Nicht erlaubt sind die unbefugte systematische Entnahme geschützter Kandidaten- oder Kontaktdaten, deren Verwendung für Adresshandel, sachfremde Werbung oder fremde Datenbanken sowie die unberechtigte Weitergabe von Zugängen. Eine zugelassene Suchmaschinenindexierung tatsächlich öffentlicher Inhalte und gesetzlich erlaubte Nutzungen werden dadurch nicht pauschal untersagt.

7.3 Sachgerechte Kontaktaufnahme

Kontaktmöglichkeiten dürfen nicht für Belästigungen, Täuschungen, diskriminierende Auswahlverfahren oder die Anbahnung illegaler Beschäftigung genutzt werden. Geschützte Bewerberdaten dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung in externe Analyse- oder KI-Dienste hochgeladen werden.

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§ 9 Vertragsschluss, Laufzeit und Beendigung

9.1 Bestellung und Annahme

Die Darstellung eines kostenpflichtigen Produkts ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist. Durch das Absenden einer eindeutig als kostenpflichtig erkennbaren Bestellung gibt der Jobanbieter sein Vertragsangebot ab. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, wenn sie dies nicht ausdrücklich erklärt. Der Vertrag kommt durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder eine entsprechend angekündigte Freischaltung der gebuchten Leistung zustande.

Bei individuellen Angeboten und Vermittlungsaufträgen richtet sich der Vertragsschluss nach der dort ausdrücklich beschriebenen Reihenfolge von Angebot und Annahme. Eine widersprüchliche zusätzliche Abschlussfiktion für unterschriebene Formulare wird nicht vereinbart.

9.2 Informationen und Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Leistungsumfang, Preis, Laufzeit, wesentliche technische Voraussetzungen und diese AGB werden vor der verbindlichen Bestellung zugänglich gemacht. Eingabefehler können vor dem Absenden korrigiert werden. Gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigungen werden auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bereitgestellt.

9.3 Befristete Produkte

Befristete Anzeigen-, Kandidatenpool- und Employer-Branding-Produkte enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne automatische Verlängerung, sofern im konkreten Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende ist bei solchen befristeten Geschäftskundenprodukten nur vorgesehen, wenn dies vereinbart wurde. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

Ob ein Kontingent bis zu einem bestimmten Datum abgerufen werden muss, wird vor Vertragsschluss transparent angegeben. Kann eine zugesagte Leistung aus Gründen, die CALUMA zu vertreten hat, nicht genutzt werden, verfällt der entsprechende Anspruch nicht allein durch Zeitablauf.

9.4 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, ist vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Leistungsstörungen, eine Betriebseinstellung oder eine Vertragsverletzung führen nicht automatisch zum Wegfall aller Erstattungsansprüche.

9.5 Form und Verbraucherrechte

Kündigungen und sonstige Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Eine E-Mail wird nicht pauschal als gesetzliche Schriftform bezeichnet. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeiten bleiben zusätzlich eröffnet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

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§ 12 Inhalte, Nutzungsrechte und Schutzrechte

12.1 Bestehende Rechte

Rechte an der Plattform, ihrer Gestaltung und von CALUMA erstellten Inhalten verbleiben bei CALUMA oder den jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an eingestellten Nutzerinhalten verbleiben bei deren Rechteinhabern. Personenbezogene Daten werden nicht durch ihre Übermittlung zu einem beliebig verwertbaren Eigentum von CALUMA.

12.2 Zweckgebundene Nutzungsrechte

Nutzer räumen CALUMA die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die von ihnen angeforderten Funktionen auszuführen, beispielsweise Inhalte zu speichern, technisch aufzubereiten und im vereinbarten Umfang darzustellen. Eine Verbreitung über Partnerkanäle setzt voraus, dass sie zum vereinbarten Produkt gehört oder gesondert erlaubt wurde. Die Rechte sind auf den jeweiligen Vertragszweck und die erforderliche Dauer beschränkt.

Private Bewerbungsunterlagen, interne Nachrichten und nicht öffentliche Kandidatenprofile werden durch diese Rechteklausel nicht für öffentliche Eigenwerbung freigegeben. Eine Nutzung von Namen, Fotos, Videos oder Unternehmenslogos als zusätzliche Werbereferenz erfolgt nur mit der erforderlichen gesonderten Erlaubnis.

12.3 Rechte Dritter und Verantwortlichkeit

Nutzer müssen für bereitgestellte Inhalte über ausreichende Rechte verfügen und Rechte Dritter beachten. Bei schuldhaft verursachten, berechtigten Ansprüchen Dritter richtet sich ein etwaiger Ersatzanspruch von CALUMA nach den gesetzlichen Voraussetzungen. CALUMA informiert den betroffenen Nutzer und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Ein verschuldensunabhängiger Freistellungsanspruch auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart.

12.4 Ende der Veröffentlichung

Nach dem Ende einer vereinbarten Veröffentlichung werden Inhalte entsprechend dem Vertrag und den datenschutzrechtlichen Löschregeln nicht weiter aktiv angezeigt. Erforderliche Sicherheitskopien und gesetzlich aufzubewahrende Nachweise unterliegen dem jeweiligen Zweck und den festgelegten Aufbewahrungsfristen. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse Dritter bleiben unberührt.

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§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht durch Rechtswahl entzogen werden dürfen.

14.2 Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher sowie sonstige nicht von dieser Vereinbarung erfasste Vertragspartner gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

14.3 Verbraucherstreitbeilegung

CALUMA ist nicht bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Pflichten und besondere Rechtsbehelfe, insbesondere nach dem Digital Services Act, bleiben unberührt. Ein Verweis auf die seit dem 20.07.2025 eingestellte europäische Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht verwendet.

14.4 Teilunwirksamkeit und Fassung

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richtet sich das weitere Bestehen und der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen AGB-Klausel tritt nicht automatisch eine Regelung, die wirtschaftlich möglichst nahe an den unzulässigen Inhalt heranreicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die für einen Vertrag wirksam vereinbarte Fassung bleibt maßgeblich, bis eine Änderung wirksam erfolgt.

CALUMA · Stand 14.09.2026Aktualisierte Fassung

Maßgeblich ist die jeweils wirksam in den Vertrag einbezogene Fassung. Neue einwilligungsbedürftige Datenverarbeitungen werden nicht allein durch eine geänderte Datenschutzerklärung zulässig.

Weitere Informationen

Preise, Datenschutz und Vermittlungsbedingungen transparent einsehen.

Ergänzende Informationen zu aktuellen CALUMA-Produkten und Preisen finden Sie auf den jeweiligen Übersichtsseiten.