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§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Anbieter
CALUMA Personalvermittlung ist ein Einzelunternehmen von Ünsal Hacibekiroglu, Hohes Feld 15A, 33611 Bielefeld, Deutschland. Kontakt: info@caluma.jobs, Telefon +49 521 12007750.
1.2 Leistungen und Nutzergruppen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Nutzung von caluma.jobs sowie die jeweils vereinbarten Plattform- und Vermittlungsleistungen. Kostenpflichtige Arbeitgeberprodukte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Jobsuchende können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein.
1.3 Wirksame Einbeziehung
Diese AGB werden Bestandteil eines Vertrags, wenn sie bei dessen Abschluss wirksam einbezogen werden. Allein das Aufrufen oder Lesen der Website begründet weder einen entgeltlichen Vertrag noch eine Zustimmung zu diesen AGB. Einwilligungen in Werbung, öffentliche Profilanzeigen oder sonstige einwilligungsbedürftige Datenverarbeitungen werden hiervon getrennt eingeholt.
1.4 Vorrang und Änderungen
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Besondere Produkt- oder Vermittlungsbedingungen gelten, wenn sie vor Vertragsschluss bereitgestellt und wirksam einbezogen wurden. Bereits geschlossene Verträge werden nicht allein dadurch geändert, dass CALUMA eine neue AGB-Fassung veröffentlicht. Schweigen gilt nicht pauschal als Zustimmung.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Jobanbieters gelten nur, soweit CALUMA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat oder sie im Einzelfall wirksam vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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§ 2 Leistungen für Jobanbieter und Personalvermittlung
2.1 Vereinbarter Leistungsumfang
CALUMA bietet insbesondere die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, den Zugang zu freigegebenen Kandidatenprofilen, Arbeitgeberprofile, Employer-Branding-Leistungen und die aktive Personalvermittlung an. Maßgeblich sind das bei Vertragsschluss vereinbarte Produkt, dessen Leistungsbeschreibung, Laufzeit und Preis sowie gegebenenfalls der gesonderte Vermittlungsauftrag. Ein Plattformprodukt umfasst nicht automatisch sämtliche Leistungen einer aktiven Personalvermittlung.
2.2 Stellenanzeigen
Stellenanzeigen müssen sich auf tatsächlich zu besetzende Tätigkeiten beziehen und Arbeitgeber, Aufgaben, Beschäftigungsart und Einsatzbedingungen wahrheitsgemäß wiedergeben. Sie sind diskriminierungsfrei zu gestalten; insbesondere sind die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten. Freie Mitarbeit und selbstständige Tätigkeiten sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Kostenpflichtige Vorleistungen von Bewerbern ohne verbindliche Anstellungszusage, rechtswidrige Inhalte und sachfremde Werbung sind nicht zulässig.
Anzahl, Veröffentlichungsbeginn und Laufzeit ergeben sich aus der Buchung. Änderungen innerhalb derselben ausgeschriebenen Position sind im Rahmen der angebotenen Bearbeitungsfunktionen möglich. Der Austausch gegen eine andere Stelle oder einen anderen Auftraggeber ist eine neue Buchung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Übermittlung von Bewerbungen richtet sich nach dem jeweils bereitgestellten Bewerbungsweg.
2.3 Partnerkanäle und Reichweite
Eine zusätzliche Veröffentlichung von Stellenanzeigen über Partnerportale, soziale Netzwerke oder sonstige Vertriebskanäle erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistung und der dafür eingeräumten Rechte. Sie kann technisch bedingt in einem angepassten Layout erfolgen. Geschützte Bewerberunterlagen sind hiervon nicht umfasst. Eine bestimmte Position in Suchmaschinen, die Aufnahme in Google-Jobergebnisse oder eine bestimmte Zahl von Zugriffen, Bewerbungen oder Einstellungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
2.4 Kandidatenpool und Kontaktfreischaltung
Ein gebuchter Kandidatenpoolzugang erlaubt die Suche und Kontaktaufnahme in dem vereinbarten Umfang und nur für die Besetzung konkreter Stellen. Sichtbare Informationen und freischaltbare Kontaktdaten richten sich nach den Freigaben der Kandidaten und dem gebuchten Produkt. Der Erwerb eines Kontakts ist weder der Erwerb von Eigentum an personenbezogenen Daten noch eine Erlaubnis für Werbeverteiler, Datenhandel oder unbegrenzte Weitergabe.
Die Entscheidung eines Kandidaten über eine Antwort, Bewerbung oder Zusammenarbeit liegt bei ihm. Eine entsprechende Erfolgszusage besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. CALUMA bleibt zur ordnungsgemäßen Erbringung der zugesagten Such-, Zugangs- und gegebenenfalls Prüfleistungen verpflichtet.
2.5 Arbeitgeberprofile und Employer Branding
Jobanbieter dürfen eigene Unternehmensinformationen sowie Inhalte einstellen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen. Kostenfreie Basisfunktionen und kostenpflichtige Hervorhebungen, Präsentationen oder Medienproduktionen sind zu unterscheiden. Art, Platzierung, Laufzeit, Lieferumfang und erforderliche Mitwirkung werden mit der Buchung festgelegt. Bezahlte Hervorhebungen werden als solche kenntlich gemacht.
2.6 Aktive Personalvermittlung – keine Arbeitnehmerüberlassung
Bei einer beauftragten Personalvermittlung unterstützt CALUMA den Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Kontaktanbahnung zu geeigneten Kandidaten. Ein Arbeits- oder sonstiger Beschäftigungsvertrag wird unmittelbar zwischen Auftraggeber und Kandidat geschlossen. CALUMA wird durch die Vermittlung nicht Arbeitgeber der vermittelten Person und stellt dem Auftraggeber keine eigenen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Diese Leistungsbeschreibung ersetzt nicht die rechtliche Beurteilung der tatsächlichen Durchführung.
Lohn oder Gehalt, Arbeitgeberabgaben und sonstige Kosten des Beschäftigungsverhältnisses sind nicht Bestandteil der Vermittlungsgebühr, sofern eine einzelne Kostenposition nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Arbeitgeberpflichten, Arbeitsbedingungen und die rechtlich zulässige Beschäftigungsform verantwortet der jeweilige Arbeitgeber. Eigene Prüf- und Beratungspflichten von CALUMA aus dem konkreten Auftrag bleiben bestehen.
2.7 Personalanfrage, Verfügbarkeit und Beauftragung
Eine als unverbindlich bezeichnete Personalanfrage ist keine kostenpflichtige Beauftragung. Eine automatische Eingangsbestätigung oder eine automatisierte Mitteilung über grundsätzlich passende Profile ersetzt keine verbindliche Zusage eines bestimmten Kandidaten für einen bestimmten Einsatz. Ausdrücklich als verbindlich erteilte Zusagen und vereinbarte Garantien bleiben hiervon unberührt.
Tätigkeit, Anzahl, Ort, Zeitraum, Anforderungen und Vergütung werden vor einer verbindlichen Kandidatenbuchung abgestimmt. Der Auftraggeber erhält vor seiner kostenpflichtigen Vertragserklärung die maßgeblichen Preise, Berechnungsgrundlagen und Bedingungen.
2.8 Vermittlungsgebühr und Drei-Monats-Garantie
Für die aktive Personalvermittlung gilt die vor Vertragsschluss vereinbarte Vermittlungsgebühr. Eine unverbindliche Personalanfrage allein löst keine Vermittlungsgebühr aus. Maßgeblich sind die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Berechnungsgrundlagen.
CALUMA gewährt für vermittelte Personalkräfte eine Garantie von drei Monaten. Die Garantie umfasst sowohl den Fall, dass die vermittelte Person den vereinbarten Einsatz oder das vereinbarte Beschäftigungsverhältnis nicht antritt, als auch den Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach dem vereinbarten Beginn vorzeitig endet.
Im Garantiefall leitet CALUMA zunächst eine Ersatzvermittlung ein. Kann trotz dieser Ersatzsuche innerhalb eines für den konkreten Personalbedarf angemessenen Zeitraums keine geeignete Ersatzkraft vermittelt werden, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe von 100 % der für die betroffene Vermittlung berechneten Vermittlungsgebühr. Lohn, Gehalt, Arbeitgeberabgaben und sonstige Kosten des Beschäftigungsverhältnisses sind nicht Bestandteil der Gutschrift.
Der Auftraggeber informiert CALUMA nach Kenntnis des Nichtantritts oder der vorzeitigen Beendigung, damit die Ersatzvermittlung unverzüglich aufgenommen werden kann. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte und günstigere Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
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§ 3 Konten und Leistungen für Jobsuchende
3.1 Kostenfreie Nutzung
Jobsuche, Registrierung, Kandidatenkonto, Bewerbungen und die Vermittlung sind für Jobsuchende im Standardangebot von CALUMA kostenfrei. Aus der Registrierung, dem Hochladen eines Lebenslaufs oder einer erfolgreichen Vermittlung entsteht keine Vermittlungsprovision zulasten des Jobsuchenden.
3.2 Registrierung ab 16 Jahren
Eine Registrierung ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Personen unter 18 Jahren dürfen nur Tätigkeiten nutzen oder annehmen, die nach den für Minderjährige geltenden Vorschriften zulässig sind. Soweit für einen Vertrag oder eine Erklärung die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich ist, muss diese vorliegen. Gesetzliche Jugendarbeitsschutzvorschriften bleiben unberührt.
3.3 Zugangsdaten
Registrierungsangaben sind wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Zugangsdaten sind sorgfältig zu schützen und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Bei Anzeichen eines unberechtigten Zugriffs ist CALUMA unverzüglich zu informieren. Die Verantwortlichkeit für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
3.4 Bewerbungen, Kandidatenpool und Sichtbarkeit
Die Registrierung allein führt nicht zu einer öffentlichen Veröffentlichung personenbezogener Daten. Kandidaten können gesondert in die Aufnahme in den Kandidatenpool, in Matching-Funktionen und in eine öffentliche Darstellung einwilligen. Für eine öffentliche Darstellung wird eine eigenständige ausdrückliche Freigabe eingeholt. Die Weitergabe personenbezogener Vermittlungsdaten an einen konkreten Arbeitgeber richtet sich zusätzlich nach § 5 und der Datenschutzerklärung.
3.5 Laufzeit und Beendigung
Der unentgeltliche Kontovertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jobsuchende können ihn jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine bereitgestellte Kontolöschfunktion beenden. CALUMA kann einen unentgeltlichen Kontovertrag mit einer Vorankündigung von zwei Wochen kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Löschung wegen längerer Inaktivität wird der Nutzer grundsätzlich informiert und erhält eine angemessene Reaktionsmöglichkeit.
3.6 Vermittlungsbezogene Einwilligungen
Eine allgemeine Zustimmung zur Aufnahme in den Kandidatenpool oder zum internen Matching ersetzt nicht eine gesetzlich erforderliche Einwilligung für die personenbezogene Datenverarbeitung im konkreten Vermittlungsfall. Soweit § 298 SGB III anwendbar ist, wird die erforderliche Einwilligung im Einzelfall eingeholt. Eine personenbezogene Weitergabe an einen konkreten Arbeitgeber erfolgt deshalb erst auf einer für diesen Vermittlungsvorgang ausreichenden Grundlage.
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§ 4 Technische Bereitstellung und Sicherheit
4.1 Vertragsgemäßer Betrieb
CALUMA stellt die vereinbarten Plattformfunktionen mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt bereit. Notwendige Wartungsarbeiten werden unter angemessener Berücksichtigung der Nutzerinteressen durchgeführt; vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben erhalten.
4.2 Technische Voraussetzungen
Erforderliche technische Voraussetzungen und wesentliche Einschränkungen werden bei der jeweiligen Leistung beschrieben. Nutzer sind für ihren eigenen Internetzugang und die von ihnen eingesetzten Endgeräte verantwortlich. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler, die CALUMA zu vertreten hat, ist damit nicht verbunden.
4.3 Datensicherheit
CALUMA trifft risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Die gesetzlichen Sicherheits- und gegebenenfalls Aktualisierungspflichten bleiben unberührt. Nutzer sollen eigene Originalunterlagen unabhängig von ihrem Konto aufbewahren. Diese Empfehlung beseitigt weder vertragliche Speicherpflichten von CALUMA noch gesetzliche Haftungsansprüche.
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§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
5.1 Datenschutzrechtlicher Rahmen
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO, BDSG und TDDDG sowie bei einschlägiger Vermittlungstätigkeit § 298 SGB III. Diese AGB begründen keine pauschale Einwilligung in personenbezogene Datenverarbeitungen.
5.2 Kandidatenpool und Matching
Kandidaten können gesondert in die Aufnahme in den Kandidatenpool und in ein Matching zu passenden Stellen einwilligen. Diese Einwilligung erlaubt CALUMA, passende Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten intern zu ermitteln und Kandidaten hierzu anzusprechen. Eine optionale öffentliche Profilanzeige wird hiervon getrennt freigegeben.
5.3 Weitergabe an konkrete Arbeitgeber
Jobanbieter erhalten personenbezogene Vermittlungsdaten nur im für einen konkreten Recruiting- oder Besetzungszweck zulässigen Umfang. Soweit § 298 SGB III Anwendung findet, holt CALUMA die dort erforderliche Einwilligung im Einzelfall ein. Eine allgemeine Poolfreigabe ist keine unbegrenzte Erlaubnis zur Weitergabe vollständiger Kontaktdaten oder Bewerbungsunterlagen an beliebige Arbeitgeber.
5.4 Zweckbindung beim Arbeitgeber
Jobanbieter dürfen rechtmäßig erhaltene Kandidatendaten ausschließlich für den mitgeteilten Recruiting- oder Besetzungszweck verwenden. Eine Weitergabe an andere Arbeitgeber, Konzerngesellschaften oder sonstige Dritte erfordert eine eigene zulässige Grundlage. Soweit Jobanbieter über die weitere Verarbeitung eigenständig entscheiden, erfüllen sie ihre eigenen Informations-, Sicherheits-, Berichtigungs- und Löschungspflichten.
5.5 Vertrauliche Informationen
Nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen sind vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarte Leistung zu verwenden. Zulässige Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten und rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen bleiben hiervon unberührt.
5.6 Weitere Informationen
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch CALUMA ergeben sich aus dem Datenschutzteil dieser Seite. Die Kenntnisnahme einer Datenschutzerklärung ist keine Einwilligung in optionale Verarbeitungen.
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§ 6 Inhaltsmoderation, Meldungen und Maßnahmen
6.1 Nutzungsregeln und Moderation
CALUMA darf rechtswidrige Inhalte und Inhalte, die gegen die transparent beschriebenen Nutzungsregeln verstoßen, nach Prüfung beschränken, deaktivieren oder entfernen. Maßnahmen richten sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Auswirkungen des Verstoßes. Zulässige Kritik an CALUMA ist für sich genommen kein Sperrgrund.
6.2 Automatisierte und menschliche Prüfungen
Technische Sicherheits- und Spamfilter können eingesetzt werden, um missbräuchliche Zugriffe, Schadcode oder auffällige Inhalte zu erkennen. CQR- und EFP-Bewertungen dienen dem Kandidatenmatching beziehungsweise internen Ranking und werden nicht als automatisches Instrument zur rechtlichen Inhaltsmoderation eingesetzt. Soweit eine individuelle Inhaltsbeschränkung eine wertende Entscheidung erfordert, kann eine menschliche Überprüfung verlangt werden.
6.3 Meldung rechtswidriger Inhalte
Meldungen zu konkreten rechtswidrigen Stellenanzeigen, Profilen oder sonstigen Inhalten können elektronisch an info@caluma.jobs gerichtet werden. Die Meldung sollte die genaue Fundstelle, eine nachvollziehbare Begründung, verfügbare Nachweise sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Hinreichend konkrete Meldungen werden sorgfältig, objektiv und zeitnah geprüft.
6.4 Kontaktstellen
Kontaktstelle für Nutzer sowie – soweit der Digital Services Act einschlägig ist – für Behörden ist CALUMA Personalvermittlung, erreichbar unter info@caluma.jobs, über die Kontaktseite und telefonisch unter +49 521 12007750. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
6.5 Begründung und Überprüfung
Soweit gesetzlich erforderlich, werden Betroffene über Inhaltsbeschränkungen, Sperrungen oder Löschungen mit einer nachvollziehbaren Begründung und den verfügbaren Rechtsbehelfen informiert. Nutzer können eine Maßnahme über die genannten Kontaktwege zur erneuten Prüfung vorlegen. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt.
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§ 7 Unzulässige Nutzung
7.1 Schutz der Nutzer und Systeme
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, falsche Identitäten, irreführende Stellenangebote, Schadsoftware, unbefugte Zugriffe, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen und Handlungen, die den Betrieb der Plattform erheblich beeinträchtigen. Nutzer dürfen nur Daten und Medien einstellen, die sie rechtmäßig für den jeweiligen Zweck verwenden dürfen.
7.2 Keine zweckfremde Datenverwertung
Nicht erlaubt sind die unbefugte systematische Entnahme geschützter Kandidaten- oder Kontaktdaten, deren Verwendung für Adresshandel, sachfremde Werbung oder fremde Datenbanken sowie die unberechtigte Weitergabe von Zugängen. Eine zugelassene Suchmaschinenindexierung tatsächlich öffentlicher Inhalte und gesetzlich erlaubte Nutzungen werden dadurch nicht pauschal untersagt.
7.3 Sachgerechte Kontaktaufnahme
Kontaktmöglichkeiten dürfen nicht für Belästigungen, Täuschungen, diskriminierende Auswahlverfahren oder die Anbahnung illegaler Beschäftigung genutzt werden. Geschützte Bewerberdaten dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung in externe Analyse- oder KI-Dienste hochgeladen werden.
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§ 8 Leistungsstörungen und Mängelrechte
8.1 Vereinbarte Beschaffenheit
CALUMA erbringt die gebuchten Leistungen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Bei Abweichungen oder technischen Fehlern sollen Nutzer das Problem mit den erforderlichen Angaben möglichst zeitnah melden, damit eine Abhilfe erfolgen kann. Diese Bitte begründet keine siebentägige Ausschlussfrist für Ansprüche.
8.2 Abhilfe und weitere Rechte
Die Rechte bei Nichtleistung, Schlechtleistung oder Mängeln richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp und den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Nachholung oder Verlängerung der Anzeigenschaltung kann als Abhilfe vereinbart werden, ersetzt jedoch nicht automatisch alle weiteren Rechte. Gesetzlich bestehende Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Kündigung, Erstattung oder Schadensersatz bleiben im jeweiligen Anwendungsbereich erhalten.
8.3 Verjährung und digitale Leistungen
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte anwendbar sind, werden die dort geregelten Rechte, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und Aktualisierungen, durch diese AGB nicht eingeschränkt. Für Schadensersatz gilt ergänzend § 13.
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§ 9 Vertragsschluss, Laufzeit und Beendigung
9.1 Bestellung und Annahme
Die Darstellung eines kostenpflichtigen Produkts ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist. Durch das Absenden einer eindeutig als kostenpflichtig erkennbaren Bestellung gibt der Jobanbieter sein Vertragsangebot ab. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, wenn sie dies nicht ausdrücklich erklärt. Der Vertrag kommt durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder eine entsprechend angekündigte Freischaltung der gebuchten Leistung zustande.
Bei individuellen Angeboten und Vermittlungsaufträgen richtet sich der Vertragsschluss nach der dort ausdrücklich beschriebenen Reihenfolge von Angebot und Annahme. Eine widersprüchliche zusätzliche Abschlussfiktion für unterschriebene Formulare wird nicht vereinbart.
9.2 Informationen und Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Leistungsumfang, Preis, Laufzeit, wesentliche technische Voraussetzungen und diese AGB werden vor der verbindlichen Bestellung zugänglich gemacht. Eingabefehler können vor dem Absenden korrigiert werden. Gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigungen werden auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bereitgestellt.
9.3 Befristete Produkte
Befristete Anzeigen-, Kandidatenpool- und Employer-Branding-Produkte enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne automatische Verlängerung, sofern im konkreten Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende ist bei solchen befristeten Geschäftskundenprodukten nur vorgesehen, wenn dies vereinbart wurde. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Ob ein Kontingent bis zu einem bestimmten Datum abgerufen werden muss, wird vor Vertragsschluss transparent angegeben. Kann eine zugesagte Leistung aus Gründen, die CALUMA zu vertreten hat, nicht genutzt werden, verfällt der entsprechende Anspruch nicht allein durch Zeitablauf.
9.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, ist vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Leistungsstörungen, eine Betriebseinstellung oder eine Vertragsverletzung führen nicht automatisch zum Wegfall aller Erstattungsansprüche.
9.5 Form und Verbraucherrechte
Kündigungen und sonstige Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Eine E-Mail wird nicht pauschal als gesetzliche Schriftform bezeichnet. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeiten bleiben zusätzlich eröffnet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
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§ 10 Preise und Zahlungen
10.1 Vereinbarte Preise
Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Spätere Änderungen einer allgemeinen Preisliste ändern bereits abgeschlossene Verträge nicht automatisch. Gegenüber Geschäftskunden ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind, soweit entgeltliche Angebote zugelassen werden, die vorgeschriebenen Gesamtpreise auszuweisen.
10.2 Zahlungsfrist
Soweit für das konkrete Produkt nichts anderes wirksam vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Eine Vorauszahlung ist nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss entsprechend vereinbart wurde. Für das Entstehen einer Vermittlungsgebühr gilt die hierzu ausdrücklich vereinbarte besondere Regelung; eine unverbindliche Anfrage wird nicht allein durch Rechnungstellung kostenpflichtig.
10.3 Verzug
Verzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; im gesetzlichen Regelfall unter Beteiligung eines Verbrauchers sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Verzugspauschale oder weitere Kosten werden nur verlangt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Pauschale beliebige Mahngebühren werden nicht vereinbart.
10.4 Einwendungen und Zurückbehaltung
Gesetzliche Einwendungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen. Eine vorübergehende Zurückhaltung von Leistungen wegen ausstehender Zahlungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
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§ 11 Service-Nachrichten und Werbung
11.1 Erforderliche Kommunikation
CALUMA übermittelt Nachrichten, die zur Bearbeitung einer angefragten oder vereinbarten Leistung erforderlich sind, beispielsweise Eingangsbestätigungen, Rückfragen, konkrete Bewerbungsnachrichten, Auftragsinformationen und Rechnungen. Der Inhalt muss dem jeweiligen Vorgang zugeordnet sein.
11.2 Keine pauschale Werbeeinwilligung
Die Annahme dieser AGB und die Einrichtung eines Kontos beinhalten keine pauschale Zustimmung zu Newslettern, Werbeanrufen, SMS-Werbung, Profilveröffentlichungen oder Werbung für sämtliche CALUMA-Angebote. Elektronische Werbung wird nur mit der erforderlichen vorherigen Einwilligung oder innerhalb einer tatsächlich einschlägigen gesetzlichen Ausnahme versandt. Die Bestandskundenausnahme für elektronische Post setzt sämtliche Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG voraus.
11.3 Jobbenachrichtigungen und Widerruf
Allgemeine Jobempfehlungen außerhalb eines konkret angeforderten Vermittlungs- oder Bewerbungsprozesses werden nicht allein wegen einer früheren Registrierung als erforderliche Servicenachricht behandelt. Entsprechende Benachrichtigungsabonnements und ihre Zwecke sind gesondert auszuwählen. Werbeeinwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, insbesondere über die bereitgestellte Abmeldefunktion oder per E-Mail an info@caluma.jobs. Ein Widerspruch gegen Direktwerbung bleibt ebenfalls jederzeit möglich.
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§ 12 Inhalte, Nutzungsrechte und Schutzrechte
12.1 Bestehende Rechte
Rechte an der Plattform, ihrer Gestaltung und von CALUMA erstellten Inhalten verbleiben bei CALUMA oder den jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an eingestellten Nutzerinhalten verbleiben bei deren Rechteinhabern. Personenbezogene Daten werden nicht durch ihre Übermittlung zu einem beliebig verwertbaren Eigentum von CALUMA.
12.2 Zweckgebundene Nutzungsrechte
Nutzer räumen CALUMA die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die von ihnen angeforderten Funktionen auszuführen, beispielsweise Inhalte zu speichern, technisch aufzubereiten und im vereinbarten Umfang darzustellen. Eine Verbreitung über Partnerkanäle setzt voraus, dass sie zum vereinbarten Produkt gehört oder gesondert erlaubt wurde. Die Rechte sind auf den jeweiligen Vertragszweck und die erforderliche Dauer beschränkt.
Private Bewerbungsunterlagen, interne Nachrichten und nicht öffentliche Kandidatenprofile werden durch diese Rechteklausel nicht für öffentliche Eigenwerbung freigegeben. Eine Nutzung von Namen, Fotos, Videos oder Unternehmenslogos als zusätzliche Werbereferenz erfolgt nur mit der erforderlichen gesonderten Erlaubnis.
12.3 Rechte Dritter und Verantwortlichkeit
Nutzer müssen für bereitgestellte Inhalte über ausreichende Rechte verfügen und Rechte Dritter beachten. Bei schuldhaft verursachten, berechtigten Ansprüchen Dritter richtet sich ein etwaiger Ersatzanspruch von CALUMA nach den gesetzlichen Voraussetzungen. CALUMA informiert den betroffenen Nutzer und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Ein verschuldensunabhängiger Freistellungsanspruch auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart.
12.4 Ende der Veröffentlichung
Nach dem Ende einer vereinbarten Veröffentlichung werden Inhalte entsprechend dem Vertrag und den datenschutzrechtlichen Löschregeln nicht weiter aktiv angezeigt. Erforderliche Sicherheitskopien und gesetzlich aufzubewahrende Nachweise unterliegen dem jeweiligen Zweck und den festgelegten Aufbewahrungsfristen. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse Dritter bleiben unberührt.
13.1 Unbeschränkte Haftung
CALUMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
13.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 13.1 oder zwingendes Recht entgegensteht.
13.3 Keine widersprüchlichen Ausschlüsse
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CALUMA. Ein pauschaler Ausschluss entgangenen Gewinns unabhängig von Verschulden, Garantie oder zwingenden Ansprüchen wird nicht vereinbart. Etwaiges Mitverschulden und vermeidbare Schäden werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
13.4 Angaben Dritter und eigene Pflichten
Für Angaben von Kandidaten oder Jobanbietern besteht keine verschuldensunabhängige Richtigkeitsgarantie, soweit sie nicht ausdrücklich übernommen wurde. Vereinbarte eigene Prüfpflichten, Pflichtverletzungen bei der Vermittlung und gesetzliche Handlungspflichten bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Dass eine andere Person die letzte Einstellungsentscheidung trifft, beseitigt nicht automatisch eine eigene Verantwortlichkeit von CALUMA.
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§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht durch Rechtswahl entzogen werden dürfen.
14.2 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher sowie sonstige nicht von dieser Vereinbarung erfasste Vertragspartner gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
14.3 Verbraucherstreitbeilegung
CALUMA ist nicht bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Pflichten und besondere Rechtsbehelfe, insbesondere nach dem Digital Services Act, bleiben unberührt. Ein Verweis auf die seit dem 20.07.2025 eingestellte europäische Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht verwendet.
14.4 Teilunwirksamkeit und Fassung
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richtet sich das weitere Bestehen und der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen AGB-Klausel tritt nicht automatisch eine Regelung, die wirtschaftlich möglichst nahe an den unzulässigen Inhalt heranreicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die für einen Vertrag wirksam vereinbarte Fassung bleibt maßgeblich, bis eine Änderung wirksam erfolgt.