Mindestlohn 2027: 14,60 Euro und 633-Euro-Minijob – was sich ändert
Was sich 2027 bei Mindestlohn und Minijob ändert – mit konkreten Stundenberechnungen und einer Checkliste für Beschäftigte und Arbeitgeber.

Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Minijob-Grenze steigt gleichzeitig auf 633 Euro. Bis Ende 2026 gelten 13,90 Euro und 603 Euro. Für Minijobber und Arbeitgeber ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Stundenlohn, Dienstplan und regelmäßigen Verdienst für den Jahreswechsel gemeinsam zu prüfen.
Die entscheidende Frage lautet dabei: Wie viele bezahlte Stunden passen bei Ihrem tatsächlichen Stundenlohn in den geplanten Monatsverdienst? Die neue Grenze bedeutet nicht automatisch, dass jeder Minijobber mehr arbeiten kann.
Mindestlohn und Minijob-Grenze: 2026 und 2027 im Vergleich
| Wert | 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde | 13,90 € brutto | 14,60 € brutto |
| Monatliche Minijob-Verdienstgrenze | 603 € | 633 € |
| Zwölf Monatsgrenzen zusammengerechnet | 7.236 € | 7.596 € |
Die Bundesregierung bestätigt beide Erhöhungsschritte. Die Minijob-Grenze wird dynamisch an den Mindestlohn angepasst. Maßgeblich für einen Minijob mit Verdienstgrenze ist der regelmäßige Verdienst; die der Berechnung zugrunde liegenden zehn Wochenstunden sind keine eigenständige allgemeine Arbeitszeitgrenze. Die Jahreswerte in der Tabelle beziehen sich auf zwölf Monate und sind keine zusätzliche Freigrenze neben den Monatswerten.
Wie viele Stunden können Sie 2027 im Minijob arbeiten?
Für eine erste Planung teilen Sie 633 Euro durch Ihren Bruttostundenlohn. Die folgende Tabelle zeigt reine Rechenbeispiele bei gleichbleibendem Stundenlohn und ohne weitere anzurechnende Vergütungsbestandteile. Auf ganze Minuten wird nach unten abgerundet, damit das Rechenbeispiel die Grenze nicht bereits durch Rundung überschreitet.
| Bruttostundenlohn | Stunden und Minuten | Rechnerischer Verdienst |
|---|---|---|
| 14,60 € | 43 Stunden 21 Minuten | 632,91 € |
| 16,00 € | 39 Stunden 33 Minuten | 632,80 € |
| 18,00 € | 35 Stunden 10 Minuten | 633,00 € |
| 20,00 € | 31 Stunden 39 Minuten | 633,00 € |
Eigene Berechnung: Monatsverdienst geteilt durch Stundenlohn. Daraus folgt noch kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf genau diese Stundenzahl. Berücksichtigen Sie den tatsächlichen Vertrag, die Lohnabrechnung und die vorausschauende Beurteilung des regelmäßigen Verdiensts.
Warum ein höherer Stundenlohn weniger Stunden bedeuten kann
Ein fiktives Beispiel: Eine Aushilfe erhält ab Januar 2027 einen Stundenlohn von 18 Euro. Bei 36 bezahlten Stunden entstehen 648 Euro. Die Annahme „Ein Minijob erlaubt immer ungefähr 43 Stunden“ würde hier zu einer falschen Planung führen. Bei diesem Stundenlohn passen rechnerisch nur 35 Stunden und 10 Minuten in 633 Euro.
Umgekehrt erhöht eine höhere Minijob-Grenze nicht automatisch den vertraglich vereinbarten Stundenlohn oberhalb des Mindestlohns. Prüfen Sie deshalb zwei verschiedene Angaben: den tatsächlich geschuldeten Stundenlohn und den daraus folgenden regelmäßigen Verdienst. Für bestimmte Tätigkeiten können höhere verbindliche Lohnuntergrenzen gelten.
Sonderzahlungen bei der Planung berücksichtigen
Vorhersehbare Einmalzahlungen können zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören. Die Minijob-Zentrale nennt beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer bereits mit den laufenden Zahlungen die Grenze ausschöpft, sollte eine zusätzliche Zahlung deshalb nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist die korrekte Beurteilung des gesamten regelmäßigen Verdiensts.
Praktisch hilft eine Jahresübersicht mit drei Spalten: laufender Verdienst, bereits absehbare zusätzliche Zahlungen und geplante Änderungen. Lassen Sie diese Übersicht durch die zuständige Lohnabrechnung prüfen. Besondere Regeln zu unvorhersehbarem Überschreiten oder zu mehreren Beschäftigungen sollten nicht als pauschaler Planungspuffer verwendet werden.
Checkliste für den Jahreswechsel
- Stundenlohn prüfen: Welcher Betrag gilt ab Januar tatsächlich für Ihre Tätigkeit?
- Monatsplanung rechnen: Multiplizieren Sie die geplanten bezahlten Stunden mit diesem Betrag.
- Weitere Zahlungen ergänzen: Welche regelmäßigen oder vorhersehbaren Bestandteile kommen hinzu?
- Vertrag und Dienstplan abstimmen: Vereinbarte Arbeitszeit und praktische Einsatzplanung sollten zusammenpassen.
- Erste Abrechnung kontrollieren: Stimmen Zeitraum, Stunden, Lohnsatz und Abzüge mit den Vereinbarungen überein?
Für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber eignet sich diese Formulierung: „Ich möchte unsere Planung für Januar abstimmen. Welcher Stundenlohn gilt dann, wie viele Stunden sind vorgesehen und welche weiteren Zahlungen berücksichtigt die Abrechnung?“ Damit sprechen Sie alle entscheidenden Größen an.
Häufige Fragen zum Minijob 2027
Sind 633 Euro brutto oder netto gemeint?
Die Verdienstgrenze bezieht sich auf den Bruttolohn. Ob dieser vollständig ausgezahlt wird, hängt unter anderem von der konkreten Rentenversicherungs- und steuerlichen Behandlung ab. „633 Euro Minijob“ ist deshalb keine allgemeine Nettozusage.
Gilt die neue Grenze schon im Dezember 2026?
Nein. Die hier beschriebene Erhöhung auf 633 Euro gilt ab 1. Januar 2027. Für 2026 bleibt die Grenze bei 603 Euro. Die Abrechnung über den Jahreswechsel sollte die zuständige Lohnbuchhaltung zuordnen.
Ist ein Minijob dasselbe wie eine kurzfristige Beschäftigung?
Nein. Das sind unterschiedliche Beschäftigungsformen mit unterschiedlichen Prüfkriterien. Die 633-Euro-Grenze betrifft den Minijob mit Verdienstgrenze. Eine kurze Beschäftigungsdauer allein macht eine Tätigkeit noch nicht automatisch zu einer korrekt eingeordneten kurzfristigen Beschäftigung.
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Quellen und Stand
Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: Bundesregierung: Mindestlohn 2026/2027; Minijob-Zentrale: Mindestlohn und dynamische Verdienstgrenze, Fragen zu Bruttolohn und Sonderzahlungen. Die Stundenbeispiele sind eigene Berechnungen. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung; die individuelle sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erfolgt anhand der tatsächlichen Beschäftigung. Titelbild: KI-generierte Illustration.


