Mitarbeiterüberlassung in Deutschland · CALUMA

Mitarbeiter­überlassung.Menschen finden.
Flexibel planen.

CALUMA vermittelt Fach- und Hilfskräfte an Überlassungsfirmen. Finden Sie passende Mitarbeiter für Ihr Unternehmen oder entdecken Sie als Bewerber neue berufliche Möglichkeiten – mit klaren Abläufen, regional und bundesweit.

kostenlose Personalanfrage bundesweite Suche für Bewerber kostenlos

CALUMA vermittelt. Die Überlassungsfirma stellt ein. Die spätere Mitarbeiterüberlassung und Beschäftigung organisiert die Überlassungsfirma – nicht CALUMA.

Informationen für Arbeitgeber & Bewerber
Zwei Kollegen besprechen Inhalte auf einem Laptop im Büro
Ein Team betrachtet gemeinsam einen Laptop im Besprechungsraum
Zwei Kolleginnen vergleichen Unterlagen an einem Computerarbeitsplatz
Menschen verbinden.
Teams verstärken.
Personalvermittlung · Zusammenarbeit · Perspektiven
PersonalvermittlungCALUMA rekrutiert für Arbeitgeber
Überlassungsfirmenschließen den Arbeitsvertrag
Bundesweitden passenden Standort anfragen
Klare OrientierungModelle, Kosten und Rechte verstehen
Der passende Einstieg für Ihre Situation

Personalbedarf klären.
Den richtigen Weg finden.

Für Unternehmen, Personaldienstleister und Bewerber stellen sich unterschiedliche Fragen. Hier finden Sie den direkten Weg zu den passenden Informationen.

Mitarbeiterüberlassung,
Zeitarbeit & Leiharbeit.

Diese Begriffe beschreiben dasselbe Beschäftigungsmodell: Mitarbeiter sind beim Verleiher angestellt und arbeiten vorübergehend beim Entleiher. CALUMA unterstützt die vorgelagerte Personalvermittlung an einstellende Arbeitgeber, darunter Überlassungsfirmen.

Mitarbeiterüberlassung für Arbeitgeber

Engpässe überbrücken.
Zusammenarbeit gut planen.

Die Mitarbeiter bleiben bei der Überlassungsfirma angestellt und arbeiten für einen vereinbarten Zeitraum in Ihrem Unternehmen. Sie erhalten Unterstützung im Arbeitsalltag – mit klaren Zuständigkeiten für Beschäftigung, Einsatz und Einarbeitung.

Vorteile & Möglichkeiten

Zusätzliche Kapazität.
Für begrenzten Bedarf.

Mitarbeiterüberlassung kann die Stammbelegschaft bei einem vorübergehenden Mehrbedarf ergänzen. Voraussetzung ist, dass Personal, Aufgaben und Rahmenbedingungen zusammenpassen.

  • Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen auffangen
  • Krankheits- und Urlaubsvertretungen organisieren
  • Den Rekrutierungs- und Verwaltungsaufwand im eigenen Betrieb reduzieren
  • Eine spätere direkte Übernahme gemeinsam prüfen
Nachteile & Abwägung

Flexibilität braucht
klare Absprachen.

Auch mit externer Unterstützung bleiben wichtige Aufgaben im Einsatzunternehmen. Eine tragfähige Planung berücksichtigt mehr als die reine Personalzahl.

  • Einarbeitung, Arbeitsorganisation und Teamintegration einplanen
  • Verrechnungssätze, Zuschläge und Zusatzkosten vergleichen
  • Wechselnde Einsätze und Übergaben organisatorisch berücksichtigen
  • Eigene Arbeitsschutzpflichten und gesetzliche Grenzen beachten

Entlastung bei der Verwaltung.
Verantwortung im Betrieb.

Der Verleiher übernimmt als Arbeitgeber insbesondere Lohnabrechnung und Beschäftigung. Der Einsatzbetrieb organisiert die Arbeit vor Ort und erfüllt seine eigenen Pflichten. Eine direkte Einstellung ist ein anderer Weg: CALUMA Personalvermittlung.

CALUMA für Überlassungsfirmen

Ihre Kundenaufträge.
Die passenden Mitarbeiter
für Ihr Unternehmen.

CALUMA unterstützt Überlassungsfirmen bei Kandidatensuche, Vorauswahl und Vermittlung. Sie nennen die Anforderungen Ihrer offenen Stellen und entscheiden, welche Bewerber zu Ihrem Unternehmen und den geplanten Aufgaben passen.

  1. Anforderungen gemeinsam klären

    Beruf, Aufgaben, Qualifikation, Arbeitsort, Schichten, Vergütung und gewünschte Anstellungsdauer konkretisieren.

  2. Bewerber gezielt erreichen

    CALUMA unterstützt bei Kandidatensuche, Ansprache, Vorqualifikation und der Koordination des Bewerbungsprozesses.

  3. Passende Mitarbeiter einstellen

    Sie treffen die Auswahl und schließen den Arbeitsvertrag. Beschäftigung und Überlassung bleiben bei Ihrer Überlassungsfirma.

Vermittlung und Überlassung
sind getrennte Leistungen.

CALUMA ist Ihr Recruiting-Partner, nicht der Verleiher. Die erforderliche Überlassungserlaubnis, Entgeltabrechnung, Einsatzplanung und die Verträge mit Ihren Kunden verantwortet Ihr Unternehmen. Mehr für Zeitarbeitsfirmen.

Mitarbeiterüberlassung oder Personalvermittlung

Wer stellt ein?
Wer organisiert den Einsatz?

Mitarbeiterüberlassung und Personalvermittlung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Vergleich zeigt, wo Arbeitsvertrag, Gehalt und Verantwortung liegen – und welche Leistung CALUMA übernimmt.

Das Überlassungsmodell

Mitarbeiter­überlassung

Arbeitgeber
Die Überlassungsfirma schließt den Arbeitsvertrag mit der Arbeitskraft.
Arbeitsort
Die Arbeit findet vorübergehend in einem Kundenunternehmen statt.
Organisation
Der Verleiher organisiert die Beschäftigung; der Entleiher die Tätigkeit vor Ort.
Vergütung
Die Überlassungsfirma zahlt das Arbeitsentgelt. Der Kundenbetrieb bezahlt die vereinbarte Überlassungsleistung.
Perspektive
Einsätze können wechseln. Eine spätere direkte Einstellung ist möglich, aber nicht garantiert.
Die Dauer eines Kundeneinsatzes ist nicht automatisch die Dauer des Arbeitsvertrags.
Die Leistung von CALUMA

Personalvermittlung

Arbeitgeber
Das Unternehmen, das den Kandidaten einstellt – auch eine Überlassungsfirma kann Auftraggeber sein.
Arbeitsort
Die spätere Beschäftigung wird mit dem einstellenden Arbeitgeber vereinbart.
Organisation
CALUMA unterstützt Suche, Ansprache und Auswahl. Der Arbeitgeber übernimmt die Beschäftigung.
Vergütung
CALUMA berechnet die vereinbarte Vermittlungsgebühr. Lohn oder Gehalt zahlt der Arbeitgeber separat.
Perspektive
Eine direkte Anstellung kann befristet oder unbefristet sein. Sie ist nicht allein wegen ihrer Dauer Mitarbeiterüberlassung.
CALUMA vermittelt Personal. Eine anschließende Überlassung ist ein eigener Vorgang.
Die Vertragsbeziehungen als Schaubild ansehen
Schaubild zur Mitarbeiterüberlassung: Arbeitsvertrag und Gehalt über die Überlassungsfirma, Arbeitsleistung im Kundenunternehmen
Mitarbeiterüberlassung: Arbeitgeber und Einsatzbetrieb sind unterschiedliche Unternehmen.
Schaubild zur CALUMA-Personalvermittlung: CALUMA verbindet Bewerber und Überlassungsfirma; der Arbeitsvertrag entsteht zwischen diesen beiden Parteien
CALUMA: Personalvermittlung zur Einstellung bei einer Überlassungsfirma.
Nutzen & Ziele der Mitarbeiterüberlassung

Zusätzliche Kapazität.
Für Ihren konkreten Bedarf.

Mitarbeiterüberlassung kann bei zeitlich begrenztem Personalbedarf ein passender Baustein sein. Für dauerhaft anfallende Aufgaben lohnt sich daneben der Vergleich mit einer direkten Einstellung.

Auftragsspitzen

Zusätzliche Kapazität für ein höheres Auftragsvolumen. Aufgaben, Schichten und den erwarteten Zeitraum vorab konkret festlegen.

Mehrbedarf · Auslastung · Schichtplanung

Saisonale Phasen

Wiederkehrende Spitzen rechtzeitig vorbereiten und den Personalbedarf nach Tagen, Wochen oder Standorten strukturieren.

Saison · Handel · Logistik

Krankheit & Urlaub

Vorübergehende Ausfälle mit geeigneter Unterstützung überbrücken. Übergaben, Zugänge und Einarbeitung mit einplanen.

Vertretung · Kontinuität · Team

Befristete Projekte

Zusätzliche Hände oder Fachkenntnisse für klar umrissene Aufgaben suchen. Ziele, Zuständigkeiten und Einsatzende abstimmen.

Projekt · Fachwissen · Zeitrahmen

Stammbelegschaft entlasten

Arbeit sinnvoll verteilen und Engpässe reduzieren. Die Unterstützung mit dem bestehenden Team abstimmen und gut einbinden.

Zusammenarbeit · Organisation · Entlastung

Übernahme prüfen

Während eines Einsatzes die Zusammenarbeit kennenlernen. Eine spätere Direktanstellung setzt passende Rahmenbedingungen und eine Vereinbarung voraus.

Kennenlernen · Perspektive · Direkteinstellung

Diese Beispiele beschreiben Einsatzgründe, keine Verfügbarkeits- oder Übernahmegarantie. Qualifikation, Einarbeitungsaufwand, Kosten und die Zulässigkeit der Überlassung müssen zur konkreten Tätigkeit passen.

Personalvermittlung für unterschiedliche Bereiche

Welches Personal
benötigen Sie?

Entdecken Sie die Personalbereiche von CALUMA und beschreiben Sie Ihre gesuchten Tätigkeiten. Die Übersicht betrifft die Personalvermittlung; eine spätere Überlassung muss die Überlassungsfirma gesondert prüfen.

Alle Branchen

Kundenservice & Callcenter

Personalbereich ansehen
So funktioniert die CALUMA-Vermittlung

Bedarf beschreiben.
Mitarbeiter gewinnen.

CALUMA begleitet die Suche. Ihr Unternehmen trifft die Personalentscheidung und wird Arbeitgeber der vermittelten Person.

Bedarf übermitteln

Beschreiben Sie Tätigkeit, Personalzahl, Arbeitsort, Schichten, Beginn, Anstellungsdauer, Vergütung und Qualifikation. Ihre erste Personalanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Auftrag & Auswahl abstimmen

Nach der Anfrage stimmen Sie den Vermittlungsauftrag ab. CALUMA unterstützt die Suche und Vorauswahl. Sie vergleichen geeignete Profile und entscheiden über die Einstellung.

Anstellung organisieren

Der ausgewählte Kandidat schließt den Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen. Das CALUMA-Honorar richtet sich nach dem Auftrag; eine anschließende Mitarbeiterüberlassung organisieren Sie als Verleiher.

Diese Angaben erleichtern die Personalsuche.

Tätigkeit & AufgabenPersonalzahl & QualifikationArbeitsort & ErreichbarkeitBeginn & AnstellungsdauerArbeitszeiten & SchichtenVergütung & Ansprechpartner
Vermittlungsgebühr · Nicht Überlassungspreis

Klare Kosten.
Für unsere Vermittlungsleistung.

CALUMA berechnet die Vermittlung anhand von Anstellungsdauer und CQR-Level. Die Vergütung einer späteren Mitarbeiterüberlassung vereinbart die Überlassungsfirma separat mit ihrem Kunden.

Gebühren im Detail
Ein Tag bis ein Monat

Pauschale je Tag und Person.

ab 15 €Vermittlungsgebühr je Person und Tag

Der Einstiegspreis gilt bei CQR Level 1 und einem Monat. Bei 1–5 Tagen beträgt die Gebühr für Level 1 jeweils 25 € je Person und Tag. Andere Levels und Zeiträume folgen der veröffentlichten Gebührenstaffel.

Ab zwei Monaten

Einkommensabhängiges Honorar.

Nach Dauer& CQR-Levelauf Basis des vereinbarten Gesamteinkommens

Für längere Anstellungen richtet sich das Vermittlungshonorar nach der Dauer, dem CQR-Level und dem vereinbarten Gesamteinkommen. Die Gebührenübersicht zeigt die jeweiligen Prozentsätze und einen Rechner zur Orientierung.

Nur Vermittlungsgebühr – Lohn/Gehalt nicht enthalten.

Die Preise sind keine Stundenverrechnungssätze für Arbeitnehmerüberlassung. Lohn, Gehalt und weitere Beschäftigungskosten kommen hinzu. Alle genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Konditionen des vereinbarten Vermittlungsauftrags.

Grundlage: veröffentlichte CALUMA-Gebührenübersicht. Die Gebühren betreffen ausschließlich die Personalvermittlung.
CALUMA Qualifikationsrahmen

Profile vergleichen.
Passender auswählen.

Der CQR ordnet Kompetenzen, Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Bewertungen in sechs Levels ein. So erhalten Sie eine zusätzliche Orientierung für die Auswahl der passenden Mitarbeiter.

CQR Level01Einstieg
CQR Level02Erste Erfahrungen
CQR Level03Praxiserfahrung
CQR Level04Viele Erfahrungen
CQR Level05Sehr erfahren
CQR Level06Sehr erfahren & sehr gut bewertet

Qualifikationen beachten

Das CQR-Level ersetzt keine notwendigen Berufsabschlüsse, Anerkennungen, Berechtigungen oder Unterweisungen. Entscheidend bleiben die Anforderungen der konkreten Tätigkeit.

Anforderungen beschreiben

EFP & Ausfallschutz

CALUMAs EFP-System unterstützt den Umgang mit Zuverlässigkeit und Ausfällen in der Vermittlung. Es ergänzt die Vermittlung, ersetzt aber weder eine sorgfältige Einsatzplanung noch die Pflichten einer Überlassungsfirma.

Kontakt aufnehmen

Garantie & Ersatz

Für eine Ersatzvermittlung gelten die Voraussetzungen des vereinbarten Auftrags und der CALUMA-AGB. Die Garantie ist keine pauschale Zusage für jede Ausfallsituation.

Garantie kennenlernen
Mitarbeiterüberlassung für Bewerber

Deine Erfahrung.
Dein nächster Schritt.

Bei Mitarbeiterüberlassung schließt du deinen Arbeitsvertrag mit einer Überlassungsfirma und arbeitest zeitweise in einem Kundenunternehmen. CALUMA bringt dich mit passenden Arbeitgebern zusammen – für Einstieg, Neuorientierung und neue berufliche Perspektiven.

CALUMA vermittelt.
Dein Arbeitgeber stellt dich ein.

Deinen Arbeitsvertrag schließt du mit der Überlassungsfirma, nicht mit CALUMA. Sie zahlt dein Gehalt und ist dein Ansprechpartner für Fragen rund um die Beschäftigung.

Chancen & Vorteile

Erfahrung sammeln.
Beruflich weiterkommen.

Mitarbeiterüberlassung kann den Berufsstart, Wiedereinstieg oder eine Neuorientierung unterstützen. Welche Möglichkeiten sich ergeben, hängt vom Arbeitgeber und vom konkreten Job ab.

  • Verschiedene Aufgaben und Unternehmen kennenlernen
  • Praktische Erfahrungen und berufliche Kontakte aufbauen
  • Jobs passend zu deinen Kenntnissen und deiner Verfügbarkeit suchen
  • Mit dem Arbeitgeber über Entwicklung und mögliche Übernahme sprechen
Worauf du achten solltest

Dein Job muss
zu deinem Alltag passen.

Wechselnde Einsatzorte und Aufgaben können Abwechslung bieten, aber auch die Planung erschweren. Kläre die wichtigsten Bedingungen, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

  • Vergütung, Arbeitszeit und Einsatzradius besprechen
  • Arbeitsvertrag und Kundeneinsatz getrennt betrachten
  • Fahrtkosten, Zuschläge und Ansprechpartner klären
  • Nicht von einer zugesicherten Übernahme ausgehen

Profil erstellen

Registriere dich kostenlos und beschreibe Fähigkeiten, Berufserfahrung, Wunschorte und verfügbare Zeiten. Ergänze die für deine Tätigkeit relevanten Nachweise.

Passende Jobs prüfen

Sieh dir Stellen an und besprich Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeiten und Anforderungen. CALUMA unterstützt die Vermittlung; die Auswahl trifft der Arbeitgeber.

Vertrag klären & starten

Kläre mit der Überlassungsfirma den Beschäftigungsbeginn und deine Bedingungen. Für den Einsatz brauchst du anschließend konkrete Informationen und eine Einweisung vor Ort.

Kein Einsatz bedeutet nicht automatisch: kein Gehalt.

Besteht dein Arbeitsverhältnis fort und gerät die Überlassungsfirma in Annahmeverzug, bleibt dein Vergütungsanspruch geschützt. Er darf nicht durch einen Vertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden. Lass konkrete Abrechnungsfragen individuell prüfen.

§ 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Ergänzende rechtliche Einordnung · AÜG

Wichtige Regeln.
Vor dem Einsatz klären.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Rollen von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer. Diese Punkte gehören in die Vorbereitung einer Überlassung.

Rechtlicher Stand · 10.09.2026

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Diese ergänzenden Rechtsinformationen wurden anhand der verlinkten Gesetzesstellen geprüft. Tarifregelungen, Voreinsätze, Branche und Vertragsgestaltung können die Beurteilung beeinflussen. Lassen Sie konkrete Vertrags- und Einsatzfragen arbeitsrechtlich prüfen.

Regional suchen · Bundesweit vermitteln

Regional suchen.
Bundesweit Möglichkeiten finden.

Geben Sie den tatsächlichen Arbeitsort, Erreichbarkeit, Schichten und gewünschte Mobilität an. Auch außerhalb großer Städte können Sie Personal anfragen; die konkrete Verfügbarkeit wird für Ihren Bedarf betrachtet.

Mitarbeiterüberlassung · Fragen & Antworten

Alles Wichtige.
Klar beantwortet.

65 Antworten für Arbeitgeber und Bewerber in zwölf Themenbereichen: von Grundlagen, Einsatzorten und Zeitplanung bis zu Zuständigkeiten, Anforderungen und Ausstattung.

Die Informationen zum Überlassungsmodell sind von CALUMAs Personalvermittlung zu unterscheiden. Ergänzende rechtliche Einordnungen sind in den Antworten gekennzeichnet und mit den einschlägigen Gesetzesstellen verlinkt, soweit angegeben.

Für Arbeitgeber

Grundlagen & Durchführung von Mitarbeiterüberlassung für Arbeitgeber

Was unterscheidet Mitarbeiterüberlassung von Werkverträgen oder Dienstverträgen?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Bei der Mitarbeiterüberlassung besteht der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. Die Beschäftigten arbeiten vorübergehend im Einsatzunternehmen und sind dort in die Arbeitsorganisation und die fachlichen Weisungen eingebunden. Bei einem Werkvertrag steht ein bestimmtes Ergebnis im Mittelpunkt; ein Dienstvertrag betrifft die vereinbarte Dienstleistung. Entscheidend ist nicht allein die Vertragsüberschrift, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich durchgeführt wird. Lassen Sie die Abgrenzung bei Unsicherheiten vor dem Einsatz arbeitsrechtlich prüfen.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Was ist unter der Höchstüberlassungsdauer im AÜG zu verstehen?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Grundsätzlich darf dieselbe Person demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Die Grenze bezieht sich nicht auf einen einzelnen Arbeitsplatz: Ein Wechsel der Abteilung setzt die Frist nicht automatisch zurück. Frühere Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher zählen vollständig mit, wenn die Unterbrechungen jeweils nicht mehr als drei Monate betragen. Abweichungen können sich insbesondere aus Tarifverträgen der Einsatzbranche und den gesetzlich vorgesehenen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ergeben.

§ 1 Absatz 1b AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Was sind unsere Rechte und Pflichten als Entleiherbetrieb?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Sie organisieren die konkrete Arbeit im vereinbarten Einsatzrahmen und erteilen fachliche Weisungen. Gleichzeitig bleiben eigene Pflichten bestehen: insbesondere Arbeitsschutz, Einweisung, Informationen über Gefährdungen und die Beachtung der zulässigen Überlassungsdauer. Prüfen Sie die erforderliche Erlaubnis des Verleihers und stimmen Sie Tätigkeit, Qualifikation sowie die maßgeblichen Arbeitsbedingungen ab. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber; das entbindet Ihr Unternehmen nicht von seinen Pflichten als Entleiher.

§§ 1, 8, 11 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Was passiert, wenn der Einsatz früher als geplant endet?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Informieren Sie den Verleiher frühzeitig und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab. Ob Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten oder weitere Kosten zu beachten sind, ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung und dem gesetzlichen Rahmen. Organisieren Sie eine saubere Übergabe sowie die Rückgabe von Arbeitsmitteln und Zugängen. Das Ende eines Kundeneinsatzes beendet nicht automatisch den Arbeitsvertrag der eingesetzten Person mit dem Verleiher. Bei Annahmeverzug bleibt deren Vergütungsanspruch gesetzlich geschützt.

§ 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Anbieter für Mitarbeiterüberlassung ab?

Zuerst beschreiben Sie Aufgaben, benötigte Qualifikationen, Personalzahl, Einsatzort, Arbeitszeiten und Dauer. Der Anbieter prüft passende Mitarbeiter und stimmt Angebot sowie Auswahl mit Ihnen ab. Vor dem Start werden die Überlassung vertraglich geregelt und die eingesetzten Personen konkretisiert. Während des Einsatzes bleiben Personalplanung, Stundenfreigabe und Rückmeldungen laufende Abstimmungspunkte. Davon getrennt ist CALUMAs Leistung: Wir vermitteln Kandidaten zur Einstellung bei Arbeitgebern, darunter auch Überlassungsfirmen.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wie schnell können wir Personal bei akutem Bedarf erhalten?

Das hängt von der Tätigkeit, den erforderlichen Qualifikationen, dem Einsatzort und der Verfügbarkeit geeigneter Personen ab. Bei gängigen Aufgaben kann eine Besetzung kurzfristig möglich sein; spezialisierte Fachkräfte benötigen unter Umständen mehr Vorlauf. Nennen Sie deshalb einen realistischen Starttermin, mögliche Alternativen und alle zwingenden Voraussetzungen. Ein vorhandener Kandidatenpool kann die Suche erleichtern, ist aber keine verbindliche Zusage, dass jede Anfrage sofort oder zu einem bestimmten Termin besetzt wird.

Wie wird sichergestellt, dass die überlassenen Mitarbeiter*innen fachlich geeignet sind?

Ein klares Anforderungsprofil bildet die Grundlage. Der Anbieter kann Unterlagen sichten, Gespräche führen und je nach Tätigkeit Nachweise, Referenzen oder praktische Kenntnisse prüfen. Besprechen Sie vorab, welche Prüfungen tatsächlich erfolgen und welche Qualifikationen zwingend vorliegen müssen. Ihr Fachbereich sollte vorgeschlagene Profile prüfen und die Einarbeitung vorbereiten. Bei CALUMA bietet der CQR eine zusätzliche Orientierung; er ersetzt keine erforderlichen Abschlüsse, Berechtigungen oder Sicherheitsunterweisungen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen im Rahmen der Überlassung?

Die Überlassungsfirma rechnet ihre Leistung häufig anhand bestätigter Arbeitsstunden und der vereinbarten Verrechnungssätze ab. Welche Lohnbestandteile, Zuschläge oder Zusatzleistungen enthalten sind, sollte das Angebot nachvollziehbar ausweisen. Prüfen Sie auch Regelungen zu Mindeststunden, Ausfällen, Schulungen, Fahrtkosten und Abrechnungszeiträumen. CALUMAs Vermittlungsgebühr ist davon zu unterscheiden: Sie betrifft die Kandidatenvermittlung und enthält weder Lohn oder Gehalt noch den späteren Überlassungspreis.

Für Arbeitgeber

Einsatzorte & geografische Aspekte

Wo dürfen überlassene Mitarbeitende in unserem Unternehmen eingesetzt werden?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Der Einsatz richtet sich nach den vereinbarten Tätigkeiten, Standorten und Arbeitsbedingungen. Entscheidend sind passende Qualifikationen, die erforderliche Einweisung und die rechtliche Zulässigkeit. Bei einem anderen Standort oder Aufgabenbereich sollten Sie den Verleiher vorab einbeziehen und die Vereinbarungen prüfen. Ein Standortwechsel innerhalb desselben Entleihers setzt die Überlassungshöchstdauer nicht automatisch zurück. Besondere Branchenregeln können den Einsatz zusätzlich begrenzen.

§§ 1, 1b und 11 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wo bestehen Einschränkungen beim Einsatz – z. B. in bestimmten Branchen oder Tätigkeiten?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Nicht jede Tätigkeit ist für Arbeitnehmerüberlassung uneingeschränkt zulässig. Im Baugewerbe gilt für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich ein Verbot; § 1b AÜG nennt bestimmte Ausnahmen. Auch Arbeitskämpfe sowie besondere fachliche, sicherheitsbezogene oder tarifliche Anforderungen können den Einsatz beeinflussen. Prüfen Sie deshalb Branche und konkrete Tätigkeit vor einer Überlassung. Die Möglichkeit, Personal über CALUMA zu vermitteln, ist keine Bestätigung der Zulässigkeit eines späteren Überlassungseinsatzes.

§§ 1b und 11 Absatz 5 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Woher stammen die meisten überlassenen Arbeitskräfte – lokal oder überregional?

Das hängt vom Anbieter, vom regionalen Personalangebot und von der gesuchten Qualifikation ab. Eine lokale oder regionale Suche kann Anfahrten erleichtern. Bei speziellen Anforderungen kann auch eine überregionale Suche sinnvoll sein. Klären Sie frühzeitig Mobilität, Einsatzradius, Schichtbeginn und gegebenenfalls Reise- oder Übernachtungskosten. CALUMA unterstützt die bundesweite Personalsuche; eine ausschließlich lokale Besetzung oder der vollständige Wegfall von Fahrtkosten lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.

Wo liegt die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einsatzort?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Der Einsatzbetrieb muss die für seinen Betrieb geltenden Arbeitsschutzpflichten gegenüber den überlassenen Mitarbeitern erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Information über Arbeitsplatzgefahren, notwendige Qualifikationen und Schutzmaßnahmen sowie die Einweisung vor Arbeitsbeginn und bei Änderungen. Die Pflichten des Verleihers bleiben daneben bestehen. Stimmen Sie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Schutzausrüstung und arbeitsmedizinische Anforderungen miteinander ab, statt von einer vollständigen Übertragung der Verantwortung auszugehen.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wo dokumentieren wir Einsätze für interne und externe Prüfungen?

Führen Sie die relevanten Unterlagen in einer strukturierten Personal- oder Einsatzdokumentation zusammen. Dazu können Verträge, Erlaubnisnachweise, Einsatzzeiträume, Tätigkeiten, Qualifikationen, Unterweisungen und bestätigte Arbeitszeiten gehören. Legen Sie fest, wer Daten erfasst, prüft und bei Änderungen aktualisiert. Digitale Systeme können die Nachvollziehbarkeit erleichtern. Welche Dokumente wie lange aufzubewahren sind, ist anhand der jeweiligen Anforderungen zu prüfen; eine einzelne pauschale Frist passt nicht zu sämtlichen Unterlagen.

Für Arbeitgeber

Zeitpunkte & Dauer

Wann ist der richtige Zeitpunkt, auf Mitarbeiterüberlassung zurückzugreifen?

Ein Anlass kann ein vorübergehender Mehrbedarf sein: etwa saisonale Spitzen, Krankheits- oder Urlaubsvertretungen, zusätzliche Projekte oder ein unerwartet höheres Auftragsvolumen. Melden Sie absehbare Engpässe möglichst früh, damit Auswahl, Vertrag und Einarbeitung vorbereitet werden können. Bei dauerhaftem Bedarf lohnt sich zusätzlich der Vergleich mit einer direkten Einstellung. Die Entscheidung sollte nicht nur vom gewünschten Starttermin, sondern auch von Aufgaben, Kosten und der notwendigen Kontinuität abhängen.

Wann beginnt und wann endet eine rechtsgültige Überlassung?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Vor dem tatsächlichen Einsatz müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die erforderliche Erlaubnis, die ausdrückliche Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung und die Konkretisierung der Person. Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher bedarf der Textform. Beginn, Ende und Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der Vereinbarung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Informieren Sie alle Beteiligten über Änderungen. Der Überlassungszeitraum ist vom Arbeitsverhältnis der eingesetzten Person zu unterscheiden.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wann greift die Equal-Pay-Regelung für überlassene Mitarbeitende?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Gesetzlicher Ausgangspunkt ist Gleichstellung einschließlich des Arbeitsentgelts ab dem ersten Einsatztag. Wirksam anwendbare Tarifregelungen können beim Entgelt grundsätzlich für die ersten neun Monate abweichen. Eine längere Abweichung setzt die besonderen Voraussetzungen des § 8 Absatz 4 AÜG voraus: unter anderem eine stufenweise Heranführung nach längstens sechs Wochen und ein tariflich als gleichwertig festgelegtes Entgelt spätestens nach 15 Monaten. Anrechenbare Voreinsätze sind zu berücksichtigen. Die neun Monate sind deshalb keine allgemeine Wartezeit auf Equal Pay.

§ 8 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wann sollten wir über eine Verlängerung oder Übernahme sprechen?

Sprechen Sie frühzeitig mit Verleiher und Mitarbeiter, sobald sich weiterer Bedarf abzeichnet. Prüfen Sie Restlaufzeit, Kündigungs- oder Mitteilungsfristen, zulässige Überlassungsdauer und die Bedingungen einer möglichen Direkteinstellung. Ein allgemeingültiger optimaler Übernahmezeitpunkt lässt sich nicht nennen; er hängt von Bedarf, Eignung, Vergütung und Vertrag ab. Eine Verlängerung ist nicht automatisch zulässig und eine Übernahme nicht automatisch kostenfrei. Verbindliche Vereinbarungen schaffen für alle Seiten Planungssicherheit.

Wann müssen wir den Dienstleister über veränderte Einsatzbedingungen informieren?

Teilen Sie wesentliche Änderungen so früh wie möglich mit, bevor Mitarbeiter unter anderen Bedingungen eingesetzt werden. Das betrifft insbesondere Aufgaben, Einsatzort, Arbeitszeiten, neue Maschinen, Zugangsregeln und zusätzliche Sicherheitsanforderungen. Prüfen Sie gemeinsam, ob Qualifikation, Unterweisung oder Vertragsangaben angepasst werden müssen. Dokumentieren Sie die Abstimmung nachvollziehbar und benennen Sie verantwortliche Ansprechpartner. So vermeiden Sie, dass Personalplanung und tatsächlicher Einsatz auseinanderlaufen.

Für Arbeitgeber

Zuständigkeiten & Verantwortungen

Wer ist im Unternehmen für den Einsatz externer Mitarbeitender verantwortlich?

Typischerweise arbeiten Personalabteilung und Fachbereich zusammen. Die Personalabteilung koordiniert Anbieter, Verträge und Personalplanung; der Fachbereich beschreibt die Aufgaben und organisiert den Einsatz vor Ort. In kleineren Unternehmen kann dies auch die Geschäftsführung oder eine Teamleitung übernehmen. Wichtig sind benannte Verantwortliche für Auswahl, Einweisung, Zeiterfassung und Rückmeldungen. Klären Sie zusätzlich, wer gesetzliche Fristen und die vereinbarten Bedingungen überwacht.

Wer ist Ansprechpartner für die überlassenen Mitarbeitenden während des Einsatzes?

Im Einsatzbetrieb sollte eine klar benannte Person die fachliche Anleitung, Arbeitsorganisation und Fragen zum Team übernehmen. Die Überlassungsfirma bleibt als Arbeitgeber Ansprechpartner für Vertrag, Vergütung, Urlaub und weitere Beschäftigungsfragen. Geben Sie den Mitarbeitern die Kontaktdaten beider Seiten und erklären Sie, welche Anliegen wohin gehören. Regelmäßige Rückmeldungen helfen, Fragen früh zu klären und Veränderungen im Einsatz gemeinsam abzustimmen.

Wer haftet bei Fehlverhalten oder Schäden durch überlassene Mitarbeitende?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Eine pauschale Haftungszuordnung ist nicht möglich. Entscheidend sind unter anderem die Art des Schadens, die verletzten Pflichten, ein mögliches Verschulden sowie die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Auch Auswahl, Einweisung und Organisation des Einsatzes können relevant sein. Stimmen Sie Haftungs- und Versicherungsfragen vorab ab und dokumentieren Sie Vorfälle. Bei einem konkreten Schaden sollte die Verantwortlichkeit individuell geprüft werden; allein die Arbeitgeberstellung des Verleihers beantwortet die Haftungsfrage nicht vollständig.

Wer entscheidet über Ablehnung oder Akzeptanz von vorgeschlagenen Kandidat*innen?

Die Auswahl trifft das einstellende beziehungsweise anfragende Unternehmen, häufig durch Fachbereich und Personalabteilung gemeinsam. Der Dienstleister stellt Profile vor, erläutert Erfahrungen und kann Alternativen vorschlagen. Legen Sie sachliche, tätigkeitsbezogene Kriterien fest und beurteilen Sie die Kandidaten anhand dieser Anforderungen. Bei CALUMAs Personalvermittlung entscheidet der Auftraggeber, wen er einstellen möchte; bei einer späteren Überlassung wird die konkrete Einsatzbesetzung mit dem Kundenbetrieb abgestimmt.

Wer übernimmt die Einweisung und Arbeitssicherheit vor Ort?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Der Einsatzbetrieb erklärt Arbeitsabläufe, Maschinen, Zuständigkeiten und die Sicherheitsregeln am konkreten Arbeitsplatz. Vor Tätigkeitsbeginn und bei wesentlichen Veränderungen müssen die erforderlichen Informationen und Unterweisungen erfolgen. Der Verleiher ist über besondere Qualifikations- oder Schutzanforderungen zu informieren; seine eigenen Pflichten bleiben bestehen. Halten Sie fest, wer die Einweisung durchführt und wie sie dokumentiert wird. Eine allgemeine Vorbereitung ersetzt die betriebsspezifische Unterweisung nicht.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Für Arbeitgeber

Nutzen & Ziele

Wofür setzen wir Mitarbeiterüberlassung derzeit ein – nur operativ oder strategisch?

Operativ kann Mitarbeiterüberlassung helfen, kurzfristige Ausfälle oder Auftragsspitzen abzufangen. Strategisch kann sie als begrenzter Baustein einer vorausschauenden Personalplanung dienen, etwa für wiederkehrende saisonale Phasen oder Projekte. Definieren Sie dafür klare Ziele, geeignete Tätigkeiten und einen zulässigen Zeitrahmen. Eine flexible Ergänzung ersetzt nicht automatisch den Aufbau einer passenden Stammbelegschaft. Prüfen Sie regelmäßig, welche Aufgaben besser dauerhaft direkt besetzt werden sollten.

Wofür möchten wir kurzfristig personelle Unterstützung erhalten?

Typische Anlässe sind Krankheits- und Urlaubsvertretungen, Sonderaufträge, Projektarbeit oder ein unerwarteter Anstieg des Arbeitsvolumens. Beschreiben Sie konkret, welche Aufgaben ohne zusätzliche Unterstützung nicht erledigt werden können, wie viele Personen gebraucht werden und wann diese einsatzbereit sein sollen. Planen Sie auch Übergabe und Einarbeitung ein. Eine präzise Anfrage erleichtert die Suche; ob kurzfristig passende Mitarbeiter zur Verfügung stehen, muss für Ihren Bedarf geprüft werden.

Wofür kann Mitarbeiterüberlassung langfristig Wettbewerbsvorteile bringen?

Als Teil der Personalstrategie kann sie helfen, Kapazitäten an wechselnden Bedarf anzupassen und zusätzliche Erfahrungen ins Team zu bringen. Unternehmen können während eines Einsatzes außerdem prüfen, ob eine spätere direkte Zusammenarbeit sinnvoll wäre. Ob daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, hängt von Verrechnungssätzen, Einarbeitung, Produktivität und Kontinuität ab. Langfristige Planung bedeutet nicht, dass dieselbe Person unbegrenzt überlassen werden darf. Stellen Sie flexible Ergänzung und dauerhafte Direktanstellung regelmäßig gegenüber.

Wofür eignet sich diese Lösung besser als befristete Einstellungen?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Mitarbeiterüberlassung kann sinnvoll sein, wenn ein Dienstleister die Rekrutierung und Arbeitgeberverwaltung übernehmen soll und der Bedarf vorübergehend ist. Bei einer befristeten Direkteinstellung liegt die Beschäftigung dagegen unmittelbar bei Ihrem Unternehmen. Vergleichen Sie Kosten, Einarbeitung, gewünschte Bindung und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen. Auch ein Überlassungsvertrag kann Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen vorsehen. Das Modell ist deshalb nicht automatisch jederzeit ohne weitere Verpflichtungen beendbar.

Wofür nutzen vergleichbare Unternehmen die Überlassung besonders erfolgreich?

Mögliche Einsatzfelder sind zusätzliche Schichten in der Produktion, zeitlich begrenzte IT-Projekte und saisonale Unterstützung im kaufmännischen Bereich, Handel oder in der Logistik. Entscheidend ist nicht allein das Branchenbeispiel, sondern die Passung von Aufgabe, Qualifikation und Einsatzplanung. Legen Sie konkrete Ziele fest und werten Sie anschließend Qualität, Termintreue, Aufwand und Zusammenarbeit aus. Eine Kombination mit der Stammbelegschaft kann sinnvoll sein, ist aber kein pauschales Erfolgsversprechen.

Für Arbeitgeber

Erfolg & Risiken

Wodurch zeichnet sich ein verlässlicher Anbieter von Mitarbeiterüberlassung aus?

Achten Sie auf die erforderliche Überlassungserlaubnis, nachvollziehbare Konditionen, geeignete Auswahlprozesse und erreichbare Ansprechpartner. Ein verlässlicher Anbieter erläutert auch Grenzen, Vorlaufzeiten und Zuständigkeiten, statt jede Besetzung zu garantieren. Prüfen Sie, wie Qualifikationen nachgewiesen, Änderungen abgestimmt und Probleme bearbeitet werden. Referenzen und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten können die Auswahl unterstützen. CALUMA übernimmt die Personalvermittlung; für die anschließende Überlassung ist die beauftragte Überlassungsfirma verantwortlich.

§ 1 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wodurch entstehen in der Praxis häufig Konflikte – und wie lassen sie sich vermeiden?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Unklare Aufgaben, unterschiedliche Erwartungen, fehlende Einweisung oder schlecht abgestimmte Arbeitszeiten können Konflikte begünstigen. Vereinbaren Sie deshalb vorab ein klares Anforderungsprofil, Zuständigkeiten und Kommunikationswege. Binden Sie die überlassenen Mitarbeiter ins Team ein und sprechen Sie Schwierigkeiten früh an. Vergütungs- und Gleichstellungsfragen müssen anhand der tatsächlich anwendbaren Regeln geprüft werden; eine pauschale Aussage „Equal Pay erst nach neun Monaten“ reicht dafür nicht aus.

§ 8 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wodurch erkennen wir, dass ein Einsatz erfolgreich war?

Prüfen Sie, ob die vereinbarten Aufgaben in der erwarteten Qualität, im vorgesehenen Zeitraum und innerhalb des geplanten Budgets erledigt wurden. Ergänzend zählen Einarbeitungsaufwand, Zusammenarbeit, Rückmeldungen der Mitarbeiter und die tatsächliche Entlastung des Teams. Legen Sie die Kriterien möglichst vor Einsatzbeginn fest und besprechen Sie sie regelmäßig mit dem Dienstleister. Eine mögliche Übernahme kann ein positives Ergebnis sein, ist aber nicht die einzige Form eines erfolgreichen Einsatzes.

Wodurch sichern wir uns rechtlich gegen Scheinselbstständigkeit oder illegale Überlassung ab?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Prüfen Sie zunächst, welches Modell tatsächlich gelebt wird. Bei Arbeitnehmerüberlassung sind insbesondere die erforderliche Erlaubnis, ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, die ausdrückliche Bezeichnung der Überlassung, die Konkretisierung der Person und die zulässige Einsatzdauer zu beachten. Die tatsächliche Durchführung ist für die rechtliche Einordnung entscheidend. Kernaufgaben sind nicht allein wegen ihres Inhalts „scheinselbstständig“. Lassen Sie Grenzfälle zwischen Überlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag und selbstständiger Tätigkeit vorab fachkundig prüfen.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wodurch kann Mitarbeiterüberlassung unsere Personalstrategie unterstützen?

Sie kann bei vorübergehendem Bedarf zusätzliche Kapazitäten oder spezielle Kenntnisse verfügbar machen und die Stammbelegschaft entlasten. Voraussetzung sind passende Tätigkeiten, eine gute Integration und nachvollziehbare Kosten. Planen Sie von Beginn an, ob Unterstützung nur zeitweise gebraucht wird oder eine direkte Einstellung sinnvoll werden könnte. Überlassung bleibt ein rechtlich begrenztes Beschäftigungsmodell; sie ersetzt weder eine Personalstrategie noch garantiert sie Kostenersparnis oder die Vermeidung von Fehlbesetzungen.

Für Bewerber

Grundlagen & Organisation von Mitarbeiterüberlassung für Bewerber

Was bedeutet es, bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein?

Dein Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeits- beziehungsweise Überlassungsfirma. Sie ist dein Arbeitgeber und kümmert sich um Vergütung, Sozialversicherung und die vertraglichen Fragen deiner Beschäftigung. Du arbeitest vorübergehend in einem Kundenunternehmen und erhältst dort die fachliche Anleitung für deine Aufgaben. Dieses Zusammenspiel von Mitarbeiter, Verleiher und Einsatzbetrieb kennzeichnet die Mitarbeiterüberlassung. CALUMA kann dich an eine solche Firma vermitteln, wird dadurch aber nicht selbst dein Arbeitgeber.

Was sind meine Rechte als überlassener Mitarbeiter?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Du hast Arbeitnehmerrechte, etwa auf die vereinbarte Vergütung, Urlaub, Arbeitsschutz und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall unter den jeweiligen Voraussetzungen. Gleichstellung einschließlich des Entgelts ist der gesetzliche Ausgangspunkt ab dem ersten Einsatztag; tarifliche Abweichungen sind nur im zulässigen Rahmen möglich. Besteht dein Arbeitsverhältnis fort, darf der Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Verleihers nicht vertraglich aufgehoben oder eingeschränkt werden. Wende dich bei Unklarheiten an deinen Arbeitgeber, eine zuständige Arbeitnehmervertretung oder qualifizierte Beratung.

§§ 8 und 11 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Was passiert, wenn mein Einsatzbetrieb den Einsatz frühzeitig beendet?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Das Ende eines Kundeneinsatzes beendet nicht automatisch deinen Arbeitsvertrag mit der Überlassungsfirma. Melde dich dort unmittelbar, kläre die weitere Einsatzplanung und halte dich entsprechend deinen vertraglichen Pflichten verfügbar. Gerät dein Arbeitgeber in Annahmeverzug, bleibt dein Vergütungsanspruch geschützt; dieser Schutz darf nicht vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die konkreten Voraussetzungen und die Abrechnung müssen im Einzelfall geprüft werden. „Kein Kundeneinsatz“ bedeutet daher nicht automatisch „kein Gehalt“.

§ 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wie bewerbe ich mich für eine Tätigkeit in der Mitarbeiterüberlassung?

Du kannst dich direkt bei einer Überlassungsfirma auf eine Stelle bewerben oder über CALUMA passende Arbeitgeber kennenlernen. Registriere dich kostenlos, vervollständige dein Profil und beschreibe Erfahrungen, gewünschte Tätigkeiten, Einsatzorte und verfügbare Zeiten. Halte einen aktuellen Lebenslauf sowie die für den Job relevanten Zeugnisse und Nachweise bereit. Ob zusätzlich ein Anschreiben oder weitere Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus der konkreten Ausschreibung und dem Auswahlprozess.

Wie läuft der Auswahlprozess über die Zeitarbeitsfirma ab?

In der Regel werden zunächst deine Unterlagen und Erfahrungen mit den Anforderungen der Stelle verglichen. Danach folgen Gespräche über Aufgaben, Qualifikationen, Arbeitszeiten, Einsatzorte und deine Wünsche. Je nach Tätigkeit können zusätzliche Nachweise, fachliche Prüfungen oder praktische Aufgaben relevant sein. Frage nach den konkreten Schritten und deinem Ansprechpartner. CALUMA unterstützt die Vermittlung; die Überlassungsfirma entscheidet über die Einstellung und erläutert dir den Arbeitsvertrag sowie die möglichen Einsätze.

Wie werde ich auf einen Einsatz vorbereitet?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Du solltest vor dem Start wissen, bei welchem Unternehmen du arbeitest, wo du dich meldest, wann du beginnst und welche Aufgaben vorgesehen sind. Besprich außerdem Kleidung, Arbeitsmittel, erforderliche Nachweise und Ansprechpartner. Die konkrete Einarbeitung und die Unterweisung zu Gefährdungen am Arbeitsplatz erfolgen im Einsatzbetrieb; die Pflichten der Überlassungsfirma bleiben daneben bestehen. Frage vor Arbeitsbeginn nach, wenn wichtige Informationen fehlen oder du eine Aufgabe nicht sicher ausführen kannst.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wie funktioniert die Kommunikation zwischen mir, der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenbetrieb?

Für Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub und organisatorische Fragen ist deine Überlassungsfirma der zentrale Ansprechpartner. Im Kundenbetrieb hilft dir eine benannte Person bei fachlichen Aufgaben und der täglichen Zusammenarbeit. Lass dir die Kontaktdaten beider Seiten geben und kläre, wie du Änderungen, Abwesenheiten oder Probleme meldest. Regelmäßige Rückmeldungen unterstützen einen guten Ablauf. Wichtig ist, dass beide Seiten rechtzeitig von Änderungen erfahren, die deine Tätigkeit oder Verfügbarkeit betreffen.

Für Bewerber

Einsatzorte & Flexibilität

Wo kann ich als überlassener Mitarbeiter eingesetzt werden?

Mögliche Bereiche sind unter anderem Produktion, Logistik, Handel, Büro, Kundenservice, IT oder Gesundheitswesen. Welche Einsätze für dich infrage kommen, hängt von deinen Qualifikationen, dem Anbieter, den verfügbaren Stellen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Manche Überlassungsfirmen sind auf bestimmte Branchen spezialisiert. Besprich deshalb nicht nur die Tätigkeit, sondern auch den Einsatzradius und die Erreichbarkeit. Die Branchenübersicht von CALUMA zeigt Bereiche der Personalvermittlung, keine pauschale Einsatzgarantie.

Woher weiß ich, bei welchem Unternehmen ich arbeite?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Deine Überlassungsfirma muss dich vor jeder Überlassung darüber informieren, dass du als Leiharbeitnehmer tätig wirst, und dir Firma und Anschrift des Entleihers in Textform mitteilen. Zusätzlich brauchst du praktische Angaben wie Treffpunkt, Arbeitsbeginn, Ansprechpartner und vorgesehene Aufgaben. Kläre fehlende Informationen vor der Anfahrt. Halte auch fest, auf welchem Weg du kurzfristige Änderungen erhältst und wen du bei Unklarheiten erreichen kannst.

§ 11 Absatz 2 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wo werden meine Einsatzorte vertraglich geregelt?

Der Arbeitsvertrag mit der Überlassungsfirma enthält die grundlegenden Bedingungen deiner Beschäftigung. Dort beziehungsweise in ergänzenden Vereinbarungen kann auch der geografische Einsatzbereich geregelt sein. Für den einzelnen Einsatz erhältst du konkrete Informationen zum Kundenunternehmen, zu den Aufgaben und Arbeitszeiten. Lass dir unklare Formulierungen erklären, besonders bei wechselnden Standorten oder größeren Entfernungen. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Einsatzplanung zu den für dich geltenden Vereinbarungen passt.

Wo kann ich Präferenzen bezüglich Einsatzort oder Branche äußern?

Sprich deine Wünsche bereits bei der Bewerbung und vor Vertragsabschluss an. Nenne bevorzugte Branchen, maximale Anfahrtswege, verfügbare Verkehrsmittel und mögliche Arbeitszeiten. Bei CALUMA kannst du diese Angaben in deinem Profil und im Austausch zur Vermittlung konkretisieren. Während der Beschäftigung besprichst du Änderungen mit deiner Überlassungsfirma. Wünsche können bei der Planung berücksichtigt werden, soweit passende Einsätze vorhanden sind und die vertraglichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen.

Wo finde ich Informationen über den Einsatzbetrieb, bevor ich starte?

Erste Informationen erhältst du von deiner Überlassungsfirma. Frage nach Tätigkeit, Arbeitsabläufen, Team, Ansprechpartner, Arbeitszeiten und besonderen Regeln. Ergänzend kann die Website des Kundenunternehmens einen Eindruck vom Betrieb vermitteln. Ob ein Kennenlernen oder eine Besichtigung möglich ist, klärst du mit den Beteiligten. Für den konkreten Start zählen vor allem verlässliche Einsatzinformationen; allgemeine Angaben auf einer Unternehmenswebsite ersetzen keine Einweisung an deinem Arbeitsplatz.

Für Bewerber

Zeitlicher Rahmen & Verfügbarkeit

Wann beginnt mein Arbeitsverhältnis – mit Vertrag oder mit Einsatz?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Maßgeblich ist der vereinbarte Beginn deines Arbeitsverhältnisses, nicht automatisch der Tag der Unterschrift oder der erste Kundeneinsatz. Ein Vertrag kann beispielsweise im Voraus für einen späteren Start geschlossen werden. Lies deshalb Beschäftigungsbeginn, Arbeitszeit und gegebenenfalls Befristung sorgfältig. Besteht dein Arbeitsverhältnis bereits, ist ein fehlender Einsatz gesondert zu betrachten. Bei Annahmeverzug deines Arbeitgebers bleibt der gesetzliche Schutz des Vergütungsanspruchs bestehen.

§ 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wann erfahre ich, wann und wo ich im nächsten Einsatz arbeiten werde?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Der Vorlauf hängt vom Auftrag, der Tätigkeit und der Einsatzplanung deiner Überlassungsfirma ab. Manche Einsätze lassen sich früh planen, andere ergeben sich kurzfristig. Vereinbare, wie du erreichbar bist und auf welchem Weg du Einsatzinformationen erhältst. Vor jeder Überlassung muss dir die Überlassungsfirma Firma und Anschrift des Entleihers in Textform mitteilen. Kläre zusätzlich Startzeit, Treffpunkt und Ansprechpartner, bevor du losfährst.

§ 11 Absatz 2 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wann bekomme ich mein Gehalt – monatlich, wöchentlich oder einsatzbezogen?

Dein Gehalt zahlt die Überlassungsfirma als Arbeitgeber, nicht der Kundenbetrieb und nicht CALUMA. Der Zahlungszeitpunkt richtet sich nach den für dich geltenden Vertrags- und gegebenenfalls Tarifbedingungen; häufig wird monatlich abgerechnet. Lass dir den Abrechnungszeitraum, die Fälligkeit und mögliche Abschläge erklären. Reiche Arbeitszeitnachweise rechtzeitig ein und prüfe Zuschläge sowie ein mögliches Arbeitszeitkonto. Ein wechselnder Kundeneinsatz ändert nicht automatisch den vereinbarten Auszahlungstermin.

Wann kann ich Urlaub nehmen, wenn ich im Einsatz bin?

Beantrage Urlaub bei deiner Überlassungsfirma als Arbeitgeber und plane möglichst früh. Sie stimmt die Einsatzplanung gegebenenfalls mit dem Kundenbetrieb ab. Die Urlaubsgewährung richtet sich nach den gesetzlichen und den anwendbaren vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen. Eine Absprache nur mit dem Einsatzbetrieb ersetzt nicht automatisch die Genehmigung durch deinen Arbeitgeber. Kläre deshalb den vorgesehenen Ablauf und warte die verbindliche Rückmeldung ab, bevor du fest planst.

Wann sollte ich meine Verfügbarkeit oder Wunschzeiten angeben?

Nenne deine verfügbaren Zeiten, mögliche Schichten und persönliche Einschränkungen bereits im Bewerbungsgespräch und vor Vertragsabschluss. Änderungen teilst du so früh wie möglich mit, damit sie bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden können. Unterscheide dabei zwischen Wunschzeiten und den verbindlich vereinbarten Arbeitszeiten. Ein aktuelles CALUMA-Profil erleichtert passende Vorschläge; während deiner Beschäftigung stimmst du Änderungen direkt mit deiner Überlassungsfirma ab.

Für Bewerber

Zuständigkeiten & Betreuung

Wer ist mein Arbeitgeber im Rahmen der Mitarbeiterüberlassung?

Dein Arbeitgeber ist die Überlassungs- beziehungsweise Zeitarbeitsfirma, mit der du den Arbeitsvertrag geschlossen hast. Sie ist für Vergütung und die vertraglichen Fragen deiner Beschäftigung zuständig. Das Kundenunternehmen ist der Einsatzbetrieb: Dort erledigst du deine Aufgaben und erhältst die fachlichen Anweisungen. CALUMA unterstützt die Personalvermittlung an Arbeitgeber. Aus einer Vermittlung durch CALUMA entsteht deshalb kein Arbeitsverhältnis mit CALUMA.

Wer betreut mich bei Fragen während eines Einsatzes?

Bei Fragen zu Vertrag, Vergütung, Urlaub oder der weiteren Einsatzplanung wendest du dich an deinen Ansprechpartner in der Überlassungsfirma. Für fachliche Fragen, Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit im Team ist die zuständige Person im Kundenbetrieb da. Kläre die Ansprechpartner und ihre Erreichbarkeit vor dem ersten Arbeitstag. Betrifft ein Thema beide Seiten, sollten sie gemeinsam einbezogen werden, damit unterschiedliche Informationen nicht zu Missverständnissen führen.

Wer entscheidet über meine Einsätze und deren Dauer?

Deine Überlassungsfirma plant Einsätze in Abstimmung mit den Kundenunternehmen und im Rahmen deines Arbeitsvertrags. Dabei spielen Qualifikation, Verfügbarkeit, vereinbarter Einsatzbereich und der konkrete Bedarf eine Rolle. Deine Wünsche solltest du frühzeitig ansprechen. Änderungen oder Verlängerungen müssen zu den vertraglichen Bedingungen und den gesetzlichen Grenzen passen. Eine Einsatzdauer ist nicht automatisch identisch mit der Dauer deines Arbeitsverhältnisses.

Wer hilft mir, wenn es im Einsatzbetrieb Probleme gibt?

Sprich Schwierigkeiten möglichst früh bei deiner Überlassungsfirma an. Für fachliche oder organisatorische Probleme kannst du außerdem deine Führungskraft beziehungsweise die zuständige Personalabteilung im Einsatzbetrieb kontaktieren. Beschreibe sachlich, was passiert ist und welche Klärung du brauchst. Bei Fragen zu deinen Rechten können auch eine zuständige Arbeitnehmervertretung, Gewerkschaft oder qualifizierte Beratung helfen. Sicherheitsprobleme sollten unmittelbar gemeldet und nicht bis zum nächsten Routinegespräch aufgeschoben werden.

Wer ist verantwortlich für meine Einarbeitung im Einsatzunternehmen?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Das Einsatzunternehmen kennt die konkreten Arbeitsabläufe und muss dich am Arbeitsplatz entsprechend einweisen. Dazu gehören Aufgaben, Zuständigkeiten, Maschinen oder Systeme sowie Sicherheitsregeln. Die Überlassungsfirma sollte den Einsatz vorbereiten und besondere Anforderungen mit dem Kundenbetrieb abstimmen; ihre Pflichten bleiben bestehen. Frage nach, wenn etwas unklar ist, und führe keine unbekannte gefährliche Tätigkeit ohne die erforderliche Qualifikation und Unterweisung aus.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Für Bewerber

Anforderungen & Chancen

Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?

Das richtet sich nach der Stelle. Für manche unterstützenden Tätigkeiten kann ein Einstieg mit Einarbeitung möglich sein, während Fachaufgaben bestimmte Abschlüsse, Anerkennungen, Erfahrung oder Berechtigungen verlangen. Beschreibe deshalb deine Kenntnisse und bisherigen Aufgaben konkret. Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft sind ebenfalls wichtig, ersetzen aber keine zwingend erforderliche Berufsqualifikation. Frage bei der Bewerbung nach, welche Voraussetzungen verbindlich sind und ob eine passende Qualifizierung angeboten wird.

Welche Unterlagen sind für meine Bewerbung notwendig?

Halte einen aktuellen Lebenslauf, relevante Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sowie tätigkeitsspezifische Nachweise bereit. Ein Anschreiben oder zusätzliche Dokumente können je nach Ausschreibung verlangt werden. Für bestimmte Aufgaben sind etwa gültige Berechtigungen, Anerkennungen oder weitere fachliche Nachweise wichtig. Reiche nur Unterlagen ein, die für den jeweiligen Bewerbungsprozess benötigt werden, und kläre offene Anforderungen mit deinem Ansprechpartner. Ein gut strukturiertes Profil erleichtert den Vergleich mit passenden Stellen.

Welche Branchen oder Tätigkeiten werden besonders häufig angeboten?

In der Mitarbeiterüberlassung finden sich unter anderem Tätigkeiten in Produktion, Logistik, Handel, Büro, IT und Dienstleistungen. Welche Angebote aktuell zu dir passen, hängt von Region, Anbieter, Qualifikation und Zeitpunkt ab. Die CALUMA-Branchenübersicht zeigt verschiedene Personalbereiche; die konkreten Stellen findest du in der Jobsuche. Prüfe jeweils Aufgaben, Beschäftigungsmodell und Voraussetzungen, statt aus einer Branchenbezeichnung auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen sicheren Einstieg zu schließen.

Welche Chancen habe ich auf eine spätere Übernahme?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Eine direkte Einstellung beim Einsatzunternehmen ist möglich, wenn eine passende Stelle vorhanden ist und beide Seiten zusammenarbeiten möchten. Zeige dein Interesse, hole Rückmeldungen ein und besprich die Voraussetzungen mit deiner Überlassungsfirma und dem Kundenbetrieb. Eine feste Übernahmequote oder ein Anspruch auf Einstellung lässt sich daraus nicht ableiten. Das AÜG enthält Informationspflichten zu freien Stellen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur begründeten Antwort auf einen Übernahmewunsch.

§ 13a AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Zeitarbeitsfirmen?

Anbieter unterscheiden sich beispielsweise in Größe, regionaler Reichweite, Branchenschwerpunkten, Einsatzangeboten und Betreuung. Auch Vergütung, Zusatzleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten können verschieden ausgestaltet sein. Vergleiche deshalb nicht nur Stellenüberschriften, sondern die konkreten Vertragsbedingungen und Ansprechpartner. Frage nach passenden Tätigkeiten, Einsatzradius, Einarbeitung und Kommunikation bei Problemen. Bewertungen können einen zusätzlichen Eindruck vermitteln, ersetzen aber nicht das eigene Gespräch und die sorgfältige Prüfung eines Angebots.

Für Bewerber

Unterstützung & Ausstattung

Womit unterstützt mich die Zeitarbeitsfirma bei neuen Einsätzen?

Sie sollte dich über das Kundenunternehmen, die Aufgaben, den Arbeitsbeginn und die Ansprechpartner informieren und die Beschäftigung organisatorisch begleiten. Weitere Leistungen wie zusätzliche Schulungen, ein Kennenlerntermin oder persönliche Begleitung zum Start hängen vom Anbieter und Einsatz ab. Kläre, was konkret vereinbart ist. Die fachliche Einarbeitung am Arbeitsplatz erfolgt im Einsatzbetrieb; bei Vertrags- und Abrechnungsfragen bleibt die Überlassungsfirma dein Ansprechpartner.

Womit kann ich mich auf einen Einsatz optimal vorbereiten?

Lies die Aufgabenbeschreibung, kläre Arbeitsort und Beginn und plane deine Anfahrt. Halte erforderliche Nachweise bereit und frage nach Kleidung, Arbeitsmitteln sowie Ansprechpartnern. Du kannst relevante Fachkenntnisse auffrischen und offene Fragen notieren. Deine eigene Vorbereitung ersetzt allerdings nicht die erforderliche Einweisung und Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz. Informiere die Beteiligten rechtzeitig, wenn Qualifikationen, Ausrüstung oder wichtige Startinformationen noch fehlen.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Womit kann ich mein Profil für bessere Einsätze verbessern?

Ergänze konkrete Praxiserfahrungen, aktuelle Zeugnisse, relevante Zertifikate und neue Kenntnisse. Beschreibe, welche Aufgaben du bereits selbstständig erledigt hast und mit welchen Systemen oder Arbeitsmitteln du umgehen kannst. Besprich sinnvolle Weiterbildungen mit deinem Arbeitgeber und kläre Kosten sowie Zeitaufwand vorab. Rückmeldungen aus bisherigen Einsätzen können dir helfen, Stärken und Lernfelder zu erkennen. Ein aussagekräftiges Profil verbessert die Grundlage für passende Vorschläge, garantiert aber keinen bestimmten Einsatz.

Womit bin ich im Einsatz ausgestattet – Arbeitskleidung, Materialien etc.?
Ergänzende rechtliche Einordnung

Kläre vor dem Start, welche Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen für deine Tätigkeit nötig sind und wer sie bereitstellt. Überlassungsfirma und Einsatzbetrieb müssen ihre Zuständigkeiten abstimmen. Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen dir als Beschäftigtem nicht in Rechnung gestellt werden. Benutze nur Ausrüstung, für die du die notwendige Einweisung erhalten hast. Fehlt sicherheitsrelevante Ausstattung, melde das unmittelbar den zuständigen Ansprechpartnern.

§ 3 Absatz 3 ArbSchG (öffnet in einem neuen Tab)§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Womit dokumentiere ich meine Arbeitszeiten und Tätigkeiten?

Das richtet sich nach dem vereinbarten Verfahren. Möglich sind bestätigte Stundenzettel, digitale Zeiterfassung oder ein System des Kundenbetriebs beziehungsweise deiner Überlassungsfirma. Erfasse Arbeitsbeginn, Ende, Pausen und erforderliche Tätigkeitsangaben vollständig und zeitnah. Kläre, wer Nachweise freigibt und bis wann sie eingereicht werden müssen. Prüfe deine Abrechnung anhand der dokumentierten Zeiten und sprich Abweichungen frühzeitig an, damit sie nachvollziehbar geklärt werden können.

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