Personalvermittlung für Zeitarbeitsfirmen

Arbeitnehmer­überlassung.Personal finden.
Flexibel planen.

CALUMA vermittelt Fach- und Hilfskräfte an Zeitarbeitsunternehmen. Erfahren Sie, wie Arbeitnehmerüberlassung funktioniert, was sie von Personalvermittlung unterscheidet und wie wir Arbeitgeber und Bewerber zusammenbringen.

kostenlose Personalanfrage bundesweite Vermittlung keine eigene Überlassung
Informationen für Arbeitgeber
Zwei Mitarbeiter besprechen gemeinsam Inhalte auf einem Laptop im Büro
Fünf Mitarbeiter tauschen sich an einem Laptop im Besprechungsraum aus
Zwei Kolleginnen vergleichen Unterlagen an einem Computerarbeitsplatz
Vermitteln. Verbinden.Menschen & Arbeitgeber zusammenbringen.
VermittlungCALUMA unterstützt Ihre Personalsuche
Klare RollenArbeitgeber bleibt das Zeitarbeitsunternehmen
BundesweitPersonal für unterschiedliche Branchen
KostenfreiCALUMA-Service für Bewerber
Drei Perspektiven · Ein klarer Einstieg

Personalbedarf. Recruiting.
Berufliche Möglichkeiten.

Ob Sie Personal einsetzen, als Zeitarbeitsfirma Mitarbeiter einstellen oder selbst einen Job suchen: Starten Sie mit den Informationen für Ihre Situation.

CALUMA vermittelt.
Die Zeitarbeitsfirma beschäftigt.

CALUMA ist Personalvermittler und tritt hier nicht als Verleiher auf. Wir bringen Kandidaten mit Zeitarbeitsunternehmen zusammen. Den Arbeitsvertrag schließen die eingestellten Mitarbeiter mit der Zeitarbeitsfirma; eine spätere Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe organisiert diese in eigener Verantwortung.

Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen

Flexibel besetzen.
Verantwortung klar regeln.

Bei Arbeitnehmerüberlassung sind die Mitarbeiter bei einem Personaldienstleister angestellt und arbeiten vorübergehend in Ihrem Betrieb. Sie werden dort in die Arbeitsorganisation eingebunden und fachlich angeleitet.

Vorteile & Möglichkeiten

Zusätzliche Kapazität, wenn sie gebraucht wird.

Arbeitnehmerüberlassung kann die eigene Belegschaft bei zeitlich begrenztem Mehrbedarf ergänzen. Die konkrete Besetzung hängt von Qualifikation, Region und Verfügbarkeit ab.

  • Auftragsspitzen und saisonalen Mehrbedarf abdecken
  • Vertretungen und projektbezogene Aufgaben besetzen
  • Personalverwaltung und Entgeltabrechnung über den Verleiher organisieren
  • Eine spätere direkte Einstellung gemeinsam prüfen
Nachteile & Abwägung

Flexibilität braucht gute Vorbereitung.

Überlassung nimmt dem Einsatzunternehmen nicht sämtliche Pflichten ab. Planen Sie die Zusammenarbeit fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich.

  • Einarbeitung, Arbeitsschutz und Teamintegration bleiben wichtige Aufgaben
  • Laufende Verrechnungssätze und mögliche Zusatzkosten vergleichen
  • Einsatzwechsel können Kontinuität und Planung erschweren
  • Erlaubnis, Einsatzdauer, Gleichstellung und Mitbestimmung beachten

Sie möchten Personal
direkt einstellen?

Dann ist die Personalvermittlung von CALUMA ein eigener Weg: CALUMA unterstützt bei der Kandidatensuche, der Arbeitsvertrag wird direkt mit Ihrem Unternehmen geschlossen. Eine befristete Anstellung ist dabei ebenfalls von Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden.

Recruiting für Personaldienstleister

Ihre Kundenaufträge.
Unsere Unterstützung
bei der Personalsuche.

CALUMA unterstützt Arbeitnehmerüberlassungsfirmen bei der Rekrutierung und Vorauswahl. Sie nennen Ihren Bedarf, wir bringen passende Kandidaten und Ihr Unternehmen zusammen – für einzelne Vakanzen, zusätzliche Teams oder wiederkehrende Personalbedarfe.

  1. Anforderungen konkretisieren

    Beruf, Qualifikation, Anzahl, Arbeitsort, Vergütung und gewünschte Anstellungsdauer festlegen.

  2. Kandidaten gezielt erreichen

    CALUMA unterstützt bei Suche, Ansprache, Vorauswahl und Koordination des Bewerbungsprozesses.

  3. Passende Mitarbeiter einstellen

    Sie treffen die Auswahl und schließen den Arbeitsvertrag. Beschäftigung und spätere Überlassung bleiben bei Ihrem Unternehmen.

Sie suchen lieber selbst?

Über den Kandidatenpool können Sie selbst Profile recherchieren. Für den direkten Kontakt benötigen Sie einen Arbeitgeberzugang und das passende Kandidatenpaket. Kandidatenprofile ansehen ↗ (öffnet in einem neuen Tab)

Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung

Zwei Modelle.
Klar getrennte Rollen.

Entscheidend ist nicht allein die Dauer des Einsatzes, sondern wer den Arbeitsvertrag schließt und in welchem Unternehmen die Arbeitsleistung erbracht wird.

Das Überlassungsmodell

Arbeitnehmer­überlassung

Arbeitgeber
Das Zeitarbeitsunternehmen ist Arbeitgeber der überlassenen Person.
Arbeitsort & Anleitung
Die Person arbeitet vorübergehend beim Kundenbetrieb und wird dort fachlich angeleitet.
Verträge
Arbeitsvertrag mit dem Verleiher und Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher.
Abrechnung
Der Einsatzbetrieb bezahlt dem Verleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung. Entgelt und Beschäftigung organisiert der Verleiher.
Zeitraum
Die Überlassung ist vorübergehend. Gesetzliche und gegebenenfalls tarifliche Grenzen sind zu beachten.
Dieses Modell erklärt die Seite. CALUMA übernimmt dabei nicht die Rolle des Verleihers.
Die Leistung von CALUMA

Personalvermittlung

Arbeitgeber
Das einstellende Unternehmen wird Arbeitgeber – bei der Vermittlung an eine Zeitarbeitsfirma ist es die Zeitarbeitsfirma.
Arbeitsort & Anleitung
Die spätere Beschäftigung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Eine Überlassung durch eine Zeitarbeitsfirma ist ein separater Vorgang.
Verträge
Vermittlungsauftrag mit CALUMA; Arbeitsvertrag zwischen Kandidat und neuem Arbeitgeber.
Abrechnung
CALUMA berechnet die vereinbarte Vermittlungsgebühr. Lohn, Gehalt und weitere Beschäftigungskosten sind nicht enthalten.
Zeitraum
Die Vermittlung kann für eine befristete oder unbefristete Anstellung erfolgen. Auch kurzfristiger Bedarf lässt sich anfragen.
CALUMA rekrutiert und vermittelt. Die arbeitsrechtliche Beschäftigung erfolgt beim einstellenden Unternehmen.
Wer schließt mit wem den Vertrag? Zwei Schaubilder.
Schaubild: Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Zeitarbeitsfirma; Arbeitsleistung beim Kundenunternehmen; Überlassungsvertrag zwischen den Unternehmen
Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma; gearbeitet wird beim Einsatzunternehmen.
Schaubild: CALUMA rekrutiert und vermittelt Bewerber an die Zeitarbeitsfirma; diese stellt die Kandidaten ein
CALUMA vermittelt an die Zeitarbeitsfirma. Die im Schaubild gezeigte Anstellung kann vertraglich befristet oder unbefristet ausgestaltet sein.
Rechtlicher Überblick · AÜG

Wichtige Regeln.
Vor dem Einsatz klären.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Rollen von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer. Diese Punkte gehören in die Vorbereitung einer Überlassung.

AÜG · 10.09.2026

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtlichen Hinweise sind anhand der verlinkten gesetzlichen Grundlagen formuliert. Im Einzelfall müssen unter anderem Tarifbindung, Voreinsatzzeiten, Branche und Vertragsgestaltung geprüft werden. Für die verbindliche Prüfung Ihrer Überlassung wenden Sie sich an eine arbeitsrechtlich qualifizierte Beratung.

So funktioniert die CALUMA-Vermittlung

Vom Personalbedarf
zur passenden Einstellung.

Eine klare Anfrage hilft bei der Suche. Danach stimmen Sie den Vermittlungsauftrag ab, vergleichen Kandidaten und treffen Ihre Auswahl.

Personalbedarf mitteilen

Nennen Sie Tätigkeit, Anzahl, Ort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Vergütung. Geben Sie ausdrücklich an, wenn Sie als Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeiter für die eigene Anstellung suchen.

Auftrag & Auswahl abstimmen

Die erste Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Stimmen Sie anschließend die Konditionen Ihres Auftrags ab und vergleichen Sie passende Profile, Erfahrungen und Qualifikationen.

Mitarbeiter einstellen

Nach Ihrer Auswahl vereinbaren Sie mit dem Kandidaten den Arbeitsvertrag und den Start. Als Zeitarbeitsfirma organisieren Sie eine spätere Überlassung an Ihre Kunden selbst und unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen.

Diese Angaben helfen bei Ihrer Anfrage.

Tätigkeit & PersonalanzahlQualifikation & CQR-LevelArbeitsort & MobilitätAnstellungsdauer & ArbeitszeitenVergütung & BesonderheitenUnternehmen & Ansprechpartner
Vermittlungsgebühr · Nicht Überlassungspreis

Klare Kosten.
Für unsere Vermittlungsleistung.

CALUMA berechnet die Vermittlung anhand von Anstellungsdauer und CQR-Level. Die Vergütung einer späteren Überlassung vereinbart die Zeitarbeitsfirma separat mit ihrem Kunden.

Gebühren im Detail
Ein Tag bis ein Monat

Pauschale je Tag und Person.

ab 15 €Vermittlungsgebühr je Person und Tag

Der Einstiegspreis gilt bei CQR Level 1 und einem Monat. Bei 1–5 Tagen beträgt die Gebühr für Level 1 jeweils 25 € je Person und Tag. Andere Levels und Zeiträume folgen der veröffentlichten Gebührenstaffel.

Ab zwei Monaten

Einkommensabhängiges Honorar.

Nach Dauer& CQR-Levelauf Basis des vereinbarten Gesamteinkommens

Für längere Anstellungen richtet sich das Vermittlungshonorar nach der Dauer, dem CQR-Level und dem vereinbarten Gesamteinkommen. Die Gebührenübersicht zeigt die jeweiligen Prozentsätze und einen Rechner zur Orientierung.

Nur Vermittlungsgebühr – Lohn/Gehalt nicht enthalten.

Die Preise sind keine Stundenverrechnungssätze für Arbeitnehmerüberlassung. Lohn, Gehalt und weitere Beschäftigungskosten kommen hinzu. Alle genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Konditionen des vereinbarten Vermittlungsauftrags.

CALUMA Qualifikationsrahmen

Profile vergleichen.
Passender auswählen.

Der CQR ordnet Kompetenzen, Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Bewertungen in sechs Levels ein. So erhalten Sie eine zusätzliche Orientierung für die Auswahl der passenden Mitarbeiter.

CQR Level01Einstieg
CQR Level02Erste Erfahrungen
CQR Level03Praxiserfahrung
CQR Level04Viele Erfahrungen
CQR Level05Sehr erfahren
CQR Level06Sehr erfahren & sehr gut bewertet

Qualifikationen beachten

Das CQR-Level ersetzt keine notwendigen Berufsabschlüsse, Anerkennungen, Berechtigungen oder Unterweisungen. Entscheidend bleiben die Anforderungen der konkreten Tätigkeit.

Anforderungen beschreiben

EFP & Ausfallschutz

CALUMAs EFP-System unterstützt den Umgang mit Zuverlässigkeit und Ausfällen in der Vermittlung. Es ersetzt weder die Einsatzplanung noch die Pflichten eines Verleihers.

Kontakt aufnehmen

Garantie & Ersatz

Für eine Ersatzvermittlung gelten die Voraussetzungen des vereinbarten Auftrags und der CALUMA-AGB. Die Garantie ist keine pauschale Zusage für jede Ausfallsituation.

Garantie kennenlernen
Regional suchen · Bundesweit vermitteln

Personal dort finden,
wo Ihr Bedarf entsteht.

Geben Sie den tatsächlichen Arbeitsort, Erreichbarkeit, Schichten und gewünschte Mobilität an. Auch außerhalb großer Städte können Sie Personal anfragen; die konkrete Verfügbarkeit wird für Ihren Bedarf betrachtet.

Arbeitnehmerüberlassung für Bewerber

Deine Fähigkeiten.
Dein nächster Schritt.

CALUMA bringt dich mit Arbeitgebern zusammen – auch mit Zeitarbeitsfirmen. Bei einer Anstellung in der Zeitarbeit ist die Zeitarbeitsfirma dein Arbeitgeber, während du deine Aufgaben im jeweiligen Einsatzbetrieb erledigst.

Vermittlung und Arbeitsvertrag sind zwei verschiedene Dinge.

CALUMA unterstützt deine Jobsuche und Vermittlung. Deinen Arbeitsvertrag schließt du mit dem einstellenden Unternehmen. In der Arbeitnehmerüberlassung zahlt dir die Zeitarbeitsfirma dein Gehalt und ist dein Ansprechpartner für die Beschäftigung.

Der CALUMA-Service ist für dich als Bewerber kostenlos.

Chancen & Perspektiven

Erfahrung sammeln.
Neue Arbeitswelten kennenlernen.

Zeitarbeit kann für Einstieg, Wiedereinstieg oder berufliche Orientierung interessant sein. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von deinem Profil und den angebotenen Stellen ab.

  • Verschiedene Betriebe und Tätigkeiten kennenlernen
  • Berufserfahrung und praktische Kenntnisse aufbauen
  • Wünsche zu Arbeitszeiten und Einsatzregion besprechen
  • Eine mögliche spätere Übernahme gemeinsam prüfen
Vor deiner Zusage klären

Gut informiert
in den neuen Job starten.

Wechselnde Einsätze können deine Planung beeinflussen. Prüfe deshalb die konkreten Vertrags- und Arbeitsbedingungen, statt dich allein auf die Bezeichnung „flexibel“ zu verlassen.

  • Entgelt, Tarifregelung, Zuschläge und Arbeitszeit verstehen
  • Arbeitsort, Schichten, Fahrtwege und mögliche Kosten klären
  • Befristung, Kündigungsfristen und verleihfreie Zeiten besprechen
  • Einarbeitung, Arbeitsschutz und Ansprechpartner kennen

Profil anlegen

Registriere dich und beschreibe deine Erfahrungen, Qualifikationen, Interessen und Verfügbarkeit. Halte deine Angaben aktuell.

Möglichkeiten prüfen

Schaue dir Stellen an und prüfe passende Anfragen. Kläre Aufgaben, Arbeitsort, Zeiten und Vergütung vor deiner Zusage.

Vertrag & Start abstimmen

Nach der Auswahl vereinbarst du mit dem Arbeitgeber die Beschäftigung. Die Zeitarbeitsfirma informiert dich über den konkreten Einsatz und die Ansprechpartner.

Gut zu wissen

Das Ende eines einzelnen Einsatzes ist nicht automatisch das Ende deines Arbeitsverhältnisses. Auch in Zeiten ohne Überlassung können Vergütungsansprüche bestehen. Die Einzelheiten hängen vom Arbeitsverhältnis und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. § 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Arbeitnehmer­überlassung.
Klare Antworten.

Informationen für Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen und Bewerber – von der Personalsuche bis zu Einsatzdauer, Vergütung und Übernahme.

Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung. Für rechtliche Einzelfragen ist eine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung erforderlich.

CALUMA

Vermittlung & Zusammenarbeit

Bietet CALUMA selbst Arbeitnehmerüberlassung an?

Nein. CALUMA vermittelt Personal an Unternehmen, darunter Zeitarbeitsfirmen. Bei einer Vermittlung an ein Zeitarbeitsunternehmen schließt dieses den Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten. Eine spätere Überlassung an einen Kundenbetrieb organisiert die Zeitarbeitsfirma in eigener Verantwortung. CALUMA ist in diesem Modell nicht Verleiher.

Wie unterstützt CALUMA Arbeitnehmerüberlassungsfirmen?

CALUMA unterstützt bei der Suche, Ansprache, Vorauswahl und Vermittlung passender Fach- und Hilfskräfte. Zeitarbeitsfirmen nennen ihre Anforderungen und entscheiden über die Einstellung. Die Organisation der Beschäftigung, Lohnabrechnung und späteren Überlassung bleibt beim Zeitarbeitsunternehmen.

Können auch Unternehmen Personal direkt einstellen?

Ja. Unternehmen können CALUMA mit der Personalvermittlung für eine direkte Anstellung beauftragen. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten geschlossen. Auch eine befristete direkte Anstellung ist nicht automatisch Arbeitnehmerüberlassung.

Ist eine Personalanfrage bei CALUMA verbindlich?

Die erste Personalanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie beschreiben zunächst Ihren Bedarf. Eine konkrete Vermittlung erfolgt anschließend zu den Konditionen des vereinbarten Vermittlungsauftrags. Anfrage, Auftrag und Kandidatenauswahl sind daher zu unterscheiden.

Was kostet die Vermittlung und sind Löhne enthalten?

Die Gebühr richtet sich nach Anstellungsdauer und CQR-Level. Für einen Tag bis einen Monat gilt eine Tagespauschale je Person; ab 15 € bei Level 1 und einem Monat. Bei 1–5 Tagen sind es für Level 1 jeweils 25 € je Tag und Person. Ab zwei Monaten gilt ein einkommensabhängiges Modell. Die Beträge sind netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Lohn, Gehalt und weitere Beschäftigungskosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist der Vermittlungsauftrag.

Kann ich Kandidaten selbst suchen und kontaktieren?

Ja. Sie können im CALUMA-Kandidatenpool selbst nach passenden Profilen suchen und Ihre Auswahl treffen. Für den direkten Kontakt benötigen Sie Ihren Arbeitgeberzugang und ein passendes Kandidatenpaket. Dieser Weg unterscheidet sich von einem Auftrag zur Personalvermittlung.

Für Arbeitgeber

Grundlagen & Organisation

Was ist Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG?

Ein Arbeitgeber überlässt einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen. Der Arbeitnehmer arbeitet in dessen Arbeitsorganisation und unterliegt dort Weisungen. Arbeitgeber bleibt der Verleiher. Die Rechte und Pflichten werden unter anderem durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

§ 1 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wer benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Grundsätzlich benötigt der Verleiher eine Erlaubnis, wenn er Arbeitnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Dritte überlässt. Der Einsatzbetrieb sollte die erforderliche Erlaubnis vor Beginn prüfen. Das Gesetz enthält besondere Ausnahmen; eine bloße Vermittlung durch CALUMA ersetzt keine Erlaubnis des tatsächlich überlassenden Unternehmens.

§ 1 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Was unterscheidet Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?

Bei einer Überlassung steht die Bereitstellung von Arbeitskräften im Vordergrund; die Beschäftigten werden beim Entleiher eingegliedert und unterliegen dort Weisungen. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein vereinbartes Arbeitsergebnis und organisiert dessen Herstellung grundsätzlich selbst. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung und nicht nur die Überschrift des Vertrags. Eine konkrete Abgrenzung sollte fachkundig geprüft werden.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Welche Angaben und Unterlagen sind vor dem Einsatz wichtig?

Klären Sie die erforderliche Überlassungserlaubnis, den Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher, die konkret eingesetzte Person, die Tätigkeitsmerkmale und die notwendige Qualifikation. Dazu kommen Einsatzort, Arbeitszeiten, Sicherheitsanforderungen und die für die Gleichstellung relevanten Arbeitsbedingungen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Personenbezogene Nachweise sollten nur im erforderlichen und zulässigen Umfang verarbeitet werden.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wer ist für Einarbeitung und Arbeitsschutz zuständig?

Der Einsatzbetrieb muss seine eigenen Arbeitsschutzpflichten erfüllen und unter anderem über Gefahren, Schutzmaßnahmen und erforderliche Qualifikationen am Arbeitsplatz unterweisen. Die Pflichten des Verleihers bleiben daneben bestehen. Stimmen Sie Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und Ansprechpartner vor Arbeitsbeginn miteinander ab.

§ 11 Absatz 6 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Welche Folgen können Verstöße gegen das AÜG haben?

Je nach Verstoß können unter anderem Verträge unwirksam werden, ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen sowie Nachzahlungen oder Bußgelder folgen. Tatbestand, gesetzliche Ausnahmen und Verfahrensanforderungen sind im Einzelfall zu prüfen. Vertragsklauseln können zwingende gesetzliche Pflichten nicht pauschal ausschließen.

§§ 9, 10 und 16 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Für Arbeitgeber

Einsatzplanung & Qualität

Wann kann Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll sein?

Typische Anlässe sind saisonale Schwankungen, Auftragsspitzen, Krankheits- oder Urlaubsvertretungen und befristete Projekte. Sie kann die Stammbelegschaft ergänzen, ersetzt aber keine vorausschauende Personalplanung. Für dauerhaft bestehende Aufgaben sollte auch eine direkte Einstellung mit ihren Kosten und Bindungsvorteilen verglichen werden.

Wo und in welchen Branchen kann Personal eingesetzt werden?

Arbeitsort, Aufgaben, Qualifikation und gesetzliche Zulässigkeit müssen zusammenpassen. Die Seite zeigt CALUMAs bestehende Vermittlungsbereiche, unter anderem Logistik, Handel, Büro, Service und Bildung. Das ist keine pauschale Freigabe für Überlassung in jeder Tätigkeit. Im Baugewerbe bestehen besondere gesetzliche Einschränkungen; weitere branchenspezifische Anforderungen müssen gesondert geprüft werden.

§ 1b AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Wie schnell kann eine Stelle besetzt werden?

Das hängt von Tätigkeit, Qualifikation, Region, Arbeitszeit und Verfügbarkeit der Kandidaten ab. Eine konkrete Besetzung lässt sich erst anhand Ihrer Anfrage beurteilen. Frühzeitige Planung, vollständige Anforderungen und realistische Rahmenbedingungen helfen bei der Suche; eine feste Reaktions- oder Besetzungsfrist wird hier nicht zugesagt.

Wie werden Anforderungen und fachliche Eignung beschrieben?

Definieren Sie Aufgaben, notwendige Abschlüsse, praktische Erfahrung, Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Führerscheine oder andere Befähigungsnachweise. Trennen Sie zwingende Voraussetzungen von wünschenswerten Kenntnissen. CALUMAs CQR bietet zusätzliche Orientierung, ersetzt aber weder fachliche Nachweise noch eine tätigkeitsbezogene Eignungsprüfung.

Wie gelingen Einarbeitung, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung?

Benennen Sie einen Ansprechpartner, bereiten Sie Arbeitsplatz und Zugänge vor und erklären Sie Arbeitsabläufe sowie Zuständigkeiten. Informieren Sie das bestehende Team über die Unterstützung und holen Sie regelmäßig Rückmeldungen ein. Die Qualität lässt sich anhand der tatsächlichen Aufgaben, Ergebnisse und vereinbarten Anforderungen beurteilen.

Was ist bei Problemen, Ausfällen oder einer Verlängerung zu tun?

Melden Sie Abweichungen frühzeitig an den zuständigen Personaldienstleister und stimmen Sie Einarbeitung, Aufgaben oder eine Ersatzlösung ab. Für CALUMAs Ersatzvermittlung gelten die vereinbarten Bedingungen und AGB. Verlängerungen sollten rechtzeitig mit Blick auf Bedarf, Verfügbarkeit, Vergütung und zulässige Überlassungsdauer geprüft werden.

Für Bewerber

Grundlagen & Ablauf

Wer ist bei einer Vermittlung an eine Zeitarbeitsfirma mein Arbeitgeber?

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, mit der du den Arbeitsvertrag schließt. Dort werden deine Beschäftigung und Vergütung organisiert. Im Einsatzbetrieb erledigst du die konkreten Aufgaben und erhältst die fachliche Anleitung. CALUMA unterstützt bei der Vermittlung, wird dadurch aber nicht dein Arbeitgeber.

Muss ich als Bewerber eine Gebühr an CALUMA bezahlen?

Nein. Registrierung und CALUMAs Service für Bewerber sind kostenlos. Die Vermittlungsgebühr wird mit dem Auftraggeber vereinbart. Dein Lohn oder Gehalt wird vom jeweiligen Arbeitgeber gezahlt, bei einer Anstellung in der Zeitarbeit also von der Zeitarbeitsfirma.

Wie komme ich über CALUMA zu einer passenden Stelle?

Registriere dich, vervollständige dein Profil und gib Fähigkeiten, Erfahrungen, Interessen und Verfügbarkeit an. Prüfe passende Stellen und Anfragen. Nach einer Auswahl stimmst du mit dem Arbeitgeber die Bedingungen und den Start ab. Die konkrete Einsatzzuweisung innerhalb eines bestehenden Zeitarbeitsverhältnisses erfolgt durch die Zeitarbeitsfirma.

Wann beginnt mein Arbeitsverhältnis und was steht im Vertrag?

Entscheidend ist der vereinbarte Beginn des Arbeitsverhältnisses – nicht automatisch der Tag deiner Unterschrift oder der erste Kundeneinsatz. Prüfe insbesondere Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort beziehungsweise Einsatzrahmen, eine mögliche Befristung und Kündigungsfristen. Ein Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma kann befristet oder unbefristet sein.

Endet mein Arbeitsvertrag, wenn der Kundeneinsatz endet?

Nicht automatisch. Kundeneinsatz und Arbeitsverhältnis sind zu unterscheiden. Dein Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma. Ob und wann er endet, hängt unter anderem von einer wirksamen Befristung oder Kündigung ab. Sprich frühzeitig über mögliche Anschlussaufgaben und kläre offene Fragen zu deinem Vertrag.

Bekomme ich Geld, wenn gerade kein Einsatz vorhanden ist?

Auch ohne Kundeneinsatz können Vergütungsansprüche bestehen. Das gesetzlich geschützte Recht auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann vertraglich nicht einfach abbedungen werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, sollte anhand deines Arbeitsverhältnisses geprüft werden. Kläre Erreichbarkeit und Arbeitsangebot mit deinem Arbeitgeber.

§ 11 Absatz 4 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Für Bewerber

Möglichkeiten & Perspektiven

Welche Qualifikationen und Bewerbungsunterlagen brauche ich?

Das hängt von der Stelle ab. Hilfstätigkeiten und spezialisierte Fachaufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen. Halte einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse, Abschlüsse und Zertifikate bereit. Zusätzliche Nachweise sollten nur angefordert werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich und zulässig sind.

Kann ich meine Einsatzorte und Arbeitszeiten mitbestimmen?

Nenne deine Wünsche zu Region, Entfernung, Schichten und Arbeitsumfang frühzeitig. Ob sie berücksichtigt werden können, hängt vom Stellenangebot und später vom Arbeitsvertrag ab. Aktualisiere deine Angaben bei einem Umzug, geänderter Verfügbarkeit oder neuen Qualifikationen. Eine beliebige freie Wahl jedes Einsatzes ist nicht automatisch Vertragsbestandteil.

Welche Informationen sollte ich vor meinem ersten Einsatz erhalten?

Kläre den konkreten Arbeitsort, Beginn, Ansprechpartner, Tätigkeiten, Arbeitszeiten und erforderliche Arbeitsmittel. Sprich auch über Anfahrt, mögliche Zusatzkosten, Sicherheitsunterweisung und besondere Qualifikationen. Bei Unklarheiten frage vor dem Start bei deinem Arbeitgeber nach.

Ist Zeitarbeit für Berufseinstieg, Wiedereinstieg oder Neuorientierung geeignet?

Sie kann die Möglichkeit bieten, praktische Erfahrung zu sammeln und unterschiedliche Betriebe kennenzulernen. Entscheidend ist, dass Aufgaben, Arbeitszeiten und Bedingungen zu deiner Lebenssituation passen. Prüfe neben dem schnellen Einstieg auch Planbarkeit, Entwicklungsmöglichkeiten und eine mögliche spätere direkte Einstellung.

Kann ich mich über eine Zeitarbeitsfirma weiterqualifizieren?

Welche Schulungen oder Qualifizierungen angeboten werden, hängt vom Arbeitgeber und der Tätigkeit ab. Frage gezielt nach relevanten Zertifikaten, Sprachkursen, Softwarekenntnissen oder fachlicher Weiterbildung und kläre Zeitaufwand sowie Kosten. Ein bestimmtes Weiterbildungsangebot wird durch die Vermittlung nicht automatisch zugesagt.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Lohn oder Arbeitsbedingungen?

Für deinen Arbeitsvertrag und die Entgeltabrechnung ist dein Arbeitgeber der erste Ansprechpartner. Fragen zu den konkreten Abläufen und Gefahren am Arbeitsplatz betreffen auch den Einsatzbetrieb. Dokumentiere wichtige Absprachen und Unstimmigkeiten. Bei rechtlichen Konflikten helfen gegebenenfalls Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtlich qualifizierte Beratung.

AÜG

Dauer, Vergütung & Übernahme

Gilt die 18-Monats-Grenze für eine Person oder einen Arbeitsplatz?

Die gesetzliche Grundregel betrifft denselben Leiharbeitnehmer beim selben Entleiher: grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate. Sie ist nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz bezogen. Ein Arbeitsplatzwechsel im selben Entleiherunternehmen setzt die Frist deshalb nicht einfach zurück. Gesetzlich zugelassene, insbesondere tarifliche Abweichungen müssen gesondert geprüft werden.

§ 1 Absatz 1b AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Werden frühere Einsätze und Verleiherwechsel mitgezählt?

Vorherige Überlassungen derselben Person an denselben Entleiher werden vollständig angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Das gilt auch bei einem Wechsel der Zeitarbeitsfirma. Nicht die Einsatzzeiten verschiedener Arbeitnehmer auf demselben Arbeitsplatz werden zusammengerechnet. Für tarifliche Sonderregelungen sind die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen.

§ 1 Absatz 1b AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Gilt Equal Pay erst nach neun Monaten?

Nein. Die Gleichstellung einschließlich Arbeitsentgelt ist grundsätzlich ab dem ersten Einsatztag vorgesehen. Ein wirksam anwendbarer Tarifvertrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Abweichungen vorsehen, beim Entgelt regelmäßig für die ersten neun Monate. Eine längere Abweichung setzt zusätzliche gesetzliche Bedingungen voraus: unter anderem die stufenweise Heranführung nach höchstens sechs Wochen und ein tariflich als gleichwertig festgelegtes Entgelt spätestens nach 15 Monaten.

§ 8 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Welche Form muss der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag haben?

Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher bedarf nach § 12 AÜG der Textform. Die Überlassung muss im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden; die Person ist vor Beginn unter Bezugnahme auf den Vertrag zu konkretisieren. Die Textformregel für diesen Vertrag ersetzt keine möglicherweise anderen Formerfordernisse für weitere Vereinbarungen.

§§ 1 und 12 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Besteht nach einer bestimmten Dauer ein Anspruch auf Übernahme?

Eine Übernahme ist nicht allein wegen einer bestimmten Einsatzdauer automatisch vorgeschrieben. Der Entleiher muss über zu besetzende Arbeitsplätze informieren. Wer seit mindestens sechs Monaten überlassen ist und einen Übernahmewunsch in Textform äußert, hat unter den Voraussetzungen des § 13a AÜG Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform innerhalb eines Monats – nicht automatisch auf einen Arbeitsvertrag.

§ 13a AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Darf bei einer Übernahme eine Vermittlungsvergütung anfallen?

Eine angemessene Vermittlungsvergütung zwischen Verleiher und Entleiher kann nach § 9 AÜG grundsätzlich vereinbart werden. Die pauschale Aussage, eine solche Gebühr sei nach einer bestimmten Einsatzdauer immer verboten, trifft nicht zu. Vereinbarungen, nach denen der Leiharbeitnehmer eine Vermittlungsvergütung an den Verleiher zahlen muss, sind dagegen unwirksam. Die konkrete Vereinbarung sollte im Einzelfall geprüft werden.

§ 9 AÜG (öffnet in einem neuen Tab)
Menschen finden · Möglichkeiten schaffen

Die passende Verstärkung.
Der nächste berufliche Schritt.

Ob Personalbedarf oder Jobsuche: Mit CALUMA finden Arbeitgeber und Bewerber zusammen – mit klaren Rollen und einem einfachen Einstieg.

Kostenlose PersonalanfrageAls Bewerber registrierenUnverbindlich anfragen. Als Bewerber kostenlos starten.