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Jobwelten

Notfallsanitäter*in (m/w/d)

Rettungsdienstmitarbeiterin mit Einsatzkleidung und Erste-Hilfe-Tasche vor grafischem Rettungsmotiv.
VergütungVergütung nicht angegeben
ArbeitsmodellTeilzeit · Vollzeit

Keine Angabe · Euskirchen

Über den Job

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Notfallsanitäter*innen (m/w/d)für den öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen unbefristet ein. Die Beschäftigung ist in Voll- und Teilzeit möglich.

Der Kreis Euskirchen

stellt mehrere

Notfallsanitäter*innen (m/w/d)

für den öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen unbefristet ein. Die Beschäftigung ist in Voll- und Teilzeit möglich.

Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen verfügt gemäß Rettungsbedarfsplan über 10 Rettungsstandorte und 4 Notarztdienste. Seit 2017 wird der TELENOTARZT ergänzend zum Regelnotarztdienst im Rettungsdienst eingesetzt. Der Einsatz der Notfallsanitäter*innen (m/w/d) erfolgt ausschließlich in der Notfallrettung.

Ihre zukünftigen Aufgaben sind:

Sie sichern gemeinsam mit dem Team der Rettungswache die präklinische Notfallversorgung. Dies beinhaltet die Durchführung der Notfalleinsätze und die Versorgung der Patient*innen sowie damit einhergehende Tätigkeiten.

Erstversorgung von Patient*innen und Verletzten in der Notfallrettung

Beförderung von Kranken und Verletzten in Kliniken

Kundenorientierte Wahrnehmung und Sicherstellung der Aufgaben im Rettungsdienst

Verantwortung für Leben und Gesundheit der anvertrauten Personen

Wir erwarten von Ihnen:

Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in (m/d/w)

Nachweis der aktuellen Pflichtfortbildungen

Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Teamfähigkeit

Einsatzbereitschaft sowie die Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen im Schichtdienst zu arbeiten

Eine gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse C1

Identifikation mit den Aufgaben, Werten und Zielen des Rettungsdienstes

Wir bieten Ihnen:

Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst

feste Wachgemeinschaft

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Leistungsorientierte Bezahlung

Zuschläge für kurzfristige Dienstübernahmen

bei Dienstübernahme auf einer Rettungswache, die nicht der erste Dienstort ist, werden Reisekosten erstattet

42 Urlaubstage bei einer 7 Tage Woche

Den Einsatz auf unterschiedlichen Rettungsfahrzeugen in der Notfallrettung, wie Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen des Rettungsdienstes unter Einsatz aktueller Ausstattungen (elektrohydraulische Fahrtragen, Raupentragestühle, einsatzmittelbezogene modernste Wachalarmsteuerung)

Den notärztlichen Regeleinsatz ergänzt um den Einsatz eines hochmodernen telemedizinischen notärztlichen Assistenzsystems (TELENOTARZT)

Sportwissenschaftliches- und physiotherapeutisches Angebot mit regelmäßigen angeleiteten Trainings an den Rettungsstandorten im Kreis Euskirchen

Eine externe Mitarbeitenden-Beratung (EAP)

Weiterbildung zum/zur Gruppenführer*in im Rettungsdienst bei Einsatzverwendung auf den Notarzteinsatzfahrzeugen

Inhouse-Fortbildungen i.S. der 30-stündigen rettungsdienstlichen Pflichtfortbildungen [§5 (4) RettG NRW] wird als Arbeitszeit gewertet

Eine fundierte psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E)

Projektpartner im gemeinsamen Kompendium Rettungsdienst

Die Möglichkeit der Mitwirkung bei Übungen, Planspielen und Simulationen im Rahmen der Gefahrenabwehrplanungen des Kreises

Mitarbeitenden WLAN an allen Rettungs- und Notarztstandorten

Entgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes inkl. der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung

Zeitzuschläge nach TVöD

Jobrad-Leasing für Tarifbeschäftigte

Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung

Vielfältige Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber) und zum Gesundheitsmanagement

Möglichkeit der Mitwirkung im Personalrat (Wahlamt)

Die Eingruppierung der Stellen richtet sich nach der Entgeltgruppe N TVöD für Notfallsanitäter*innen. Eine Anerkennung von Vordienstzeiten sowie einschlägige Berufserfahrung werden berücksichtigt.

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt. Auf das Auswahlverfahren findet der Gleichstellungsplan des Kreises Euskirchen Anwendung.

Die Kreisverwaltung Euskirchen schätzt die Vielfalt aller im Kreis lebender Menschen und arbeitet stetig daran, diese auch in der Belegschaft zu repräsentieren. Wir freuen uns daher über diverse Bewerbungen, die es uns ermöglichen, unsere vielfältigen Dienstleistungen bedarfsgerecht zu erbringen!

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Sebastian Nüsgen (02251 / 15 8868) sehr gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal.

Kreis Euskirchen

Der Landrat

Jülicher Ring 32

53879 Euskirchen

www.kreis-euskirchen.de

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