
Boot1 GmbH
Buchhalter:in (m/w/d) (DATEV)

Über den Job
Du führst unsere laufende Finanzbuchhaltung eigenverantwortlich in DATEV.
Kreditorenbuchhaltung: Du prüfst, kontierst und buchst Eingangsrechnungen, etwa von Dienstleistern und Partnern.
Debitorenbuchhaltung: Du buchst Zahlungseingänge unserer Kursteilnehmer:innen, gleichst sie mit Zahlungsdienstleistern ab und bearbeitest Erstattungen.
Du verwaltest offene Posten und stimmst Bank-, Kreditoren- und Debitorenkonten regelmäßig ab.
Du hältst das digitale Belegwesen in DATEV Unternehmen online vollständig und ordentlich.
Du bereitest die Buchhaltung für den Jahresabschluss vor und bist die erste Ansprechperson für unsere Steuerberatung.
Du bringst Ideen ein, wie wir Abläufe weiter automatisieren und vereinfachen.
Das bringst du mit
Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, z. B. als Steuerfachangestellte:r oder Kaufmann/-frau für Büromanagement, oder eine vergleichbare Qualifikation
Mehrjährige Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung
Sicheren Umgang mit DATEV Rechnungswesen und DATEV Unternehmen online
Solide Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht, insbesondere in der Umsatzsteuer
Eine strukturierte, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ein Plus ist:
Erfahrung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV
Erfahrung mit vielen Kleinbeträgen im Online- oder E-Commerce-Geschäft und mit Zahlungsdienstleistern
Eine Weiterbildung zur Finanz- oder Bilanzbuchhalter:in
Kenntnisse im OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) für die Umsatzsteuer bei EU-weiten Verkäufen
Sicherer Umgang mit HR-Dokumenten, z. B. Arbeitsverträgen, Bescheinigungen und Personalunterlagen
Erfahrung mit Personio (Personalverwaltung, Abwesenheiten, vorbereitende Lohnabrechnung)
Deine Fragen. Dein nächster Schritt.
Prüfe, welche Aufgaben und Rahmenbedingungen zu dir passen.
- Welche Aufgaben und Anforderungen passen zu meiner Erfahrung?
- Wie sehen Arbeitszeiten, Einsatzort und gegebenenfalls Homeoffice konkret aus?
- Wie hoch ist die Vergütung und für welchen Stundenumfang gilt sie?