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TFP-Vertrag für Fotoshootings

Bei TFP-Shootings tauschen Model und Fotograf typischerweise ihre Mitwirkung gegen vereinbarte Bilder und Nutzungsrechte, statt ein gewöhnliches Honorar zu zahlen. TFP steht für Time for Prints beziehungsweise Time for Pictures. Entscheidend sind nicht die Abkürzung, sondern konkrete Bildlieferung, Verwendungszwecke und der Schutz der abgebildeten Person.

Foto, Model & KreativverträgeWord + PDFDeutschland · Stand 09/2026
Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Was ist wichtig?

Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Bildnisrecht und Urheberrecht trennen

Die abgebildete Person hat Persönlichkeits- und Bildnisrechte; der Fotograf kann urheberrechtliche Rechte an den Aufnahmen haben. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung durch den Fotografen gibt dem Model nicht automatisch jedes kommerzielle Nutzungsrecht und umgekehrt.

02

Umfang statt „alle Rechte für immer“

Anzahl, Auswahl, Bearbeitung, Lieferfrist, Plattformen und zulässige Zwecke sollten feststehen. Werbung, Stock-Verkauf, politische Nutzung, sexualisierte Bearbeitungen oder KI-Training sind keine selbstverständliche Folge eines Portfolio-Shootings.

03

Datenschutz bleibt eigenständig

Für personenbezogene Bildverarbeitung sind Rechtsgrundlage und Informationen nach der DSGVO zu bestimmen. Wird eine Nutzung auf Einwilligung gestützt, muss deren Widerrufsmöglichkeit berücksichtigt werden. Eine pauschal unwiderrufliche Zustimmung passt dazu nicht.

TFP-Vertrag für Fotoshootings: Mitwirkung, Bildlieferung, Begrenzte Nutzung
Drei zentrale Prüffelder: Mitwirkung · Bildlieferung · Begrenzte Nutzung. Schematische Übersicht, keine rechtliche Entscheidung.
Form und Abschluss

Zwecke und Freigaben nachvollziehbar dokumentieren; Einwilligungs- und Datenschutzanforderungen beachten.

Beispiel aus der Praxis

Fiktives Beispiel

So lässt sich die Frage einordnen.

Ein volljähriges Model und eine Fotografin vereinbaren ein Portraitshooting. Das Model erhält zehn bearbeitete Bilder innerhalb von vier Wochen. Beide dürfen freigegebene Aufnahmen auf konkret benannten Portfolio-Kanälen nutzen; bezahlte Werbung und KI-Training sind nicht eingeschlossen.

Typischer Fehler – und worauf Sie achten sollten

Das Muster ist nur für volljährige Personen und gewöhnliche, nicht intime Portfolio-Shootings vorgesehen. Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang; keine pauschale Zustimmung zu Werbung oder KI-Training.

Abgrenzung zu verwandten Themen

Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.

ThemaEinordnungArt des Downloads
Model Release / BildnisfreigabeEin Model Release beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Aufnahmen einer erkennbaren Person veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden dürfen.Vertragsentwurf
FotografenvertragEin Fotografenvertrag regelt die Erstellung und Lieferung von Aufnahmen sowie die dazugehörigen Nutzungsrechte.Vertragsentwurf
Nutzungsrechtevertrag für Bilder und InhalteEin Nutzungsrechtevertrag legt fest, wie ein bestimmtes Werk verwendet werden darf.Vertragsentwurf
Ihre Vorbereitung

Checkliste zum Abhaken

Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.

0 von 6 Prüfpunkten bearbeitet.

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TFP-Vertrag für Fotoshootings: Word und PDF

Vertragsentwurf. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.

Mustertext mit Platzhaltern ansehen

TFP-Vertrag für Fotoshootings

Vertragsentwurf · Stand 14. September 2026

Redaktionelles Muster, nicht anwaltlich geprüft. Das Muster ist nur für volljährige Personen und gewöhnliche, nicht intime Portfolio-Shootings vorgesehen. Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang; keine pauschale Zustimmung zu Werbung oder KI-Training. Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen müssen vor Verwendung vollständig bearbeitet werden.

1. Parteien und Shooting

Fotograf [NAME, ANSCHRIFT, KONTAKT] und volljähriges Model [NAME, ANSCHRIFT, KONTAKT] vereinbaren ein Portfolio-Shooting am [DATUM] in [ORT] zum Thema [MOTIV]. Intime Aufnahmen sind nicht Gegenstand dieses Grundmusters.

2. Gegenleistungen

Ein Geldhonorar wird nicht vereinbart. Das Model wirkt am abgestimmten Shooting mit. Der Fotograf liefert [ZAHL] bearbeitete Aufnahmen in [FORMAT, AUFLÖSUNG] bis [DATUM]. Auswahlverfahren und zulässige Bearbeitung: [ANGABEN]. Rohdateien sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

3. Nutzungsrecht des Models

Der Fotograf räumt dem Model ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für das eigene nicht bezahlte Portfolio auf [KONKRETE KANÄLE] für [DAUER, GEBIET] ein. Urheberhinweis [FORM]. Werbung für fremde Produkte, Verkauf und Weiterlizenzierung sind nicht umfasst.

4. Veröffentlichung durch den Fotografen

Nur die in Anlage 1 einzeln bezeichneten und vom Model freigegebenen Aufnahmen dürfen auf [KONKRETE PORTFOLIO-KANÄLE] für [DAUER, GEBIET] veröffentlicht werden. Keine Verwendung für bezahlte Anzeigen, Stock-Verkauf, politische Werbung, KI-Training oder entstellende beziehungsweise sexualisierende Bearbeitung ohne gesonderte rechtlich geprüfte Vereinbarung.

5. Datenverarbeitung und Einwilligung

Verantwortlicher, Kontakt, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherfristen, etwaige Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechte werden vor dem Shooting in einer vollständigen Information nach Art. 13 DSGVO angegeben: [ANLAGE 2]. Soweit die Veröffentlichung auf Einwilligung gestützt wird, kann diese für die Zukunft unter [KONTAKT] widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit bis zum Widerruf bleibt unberührt. Die Folgen für weitere Nutzung werden nach geltendem Recht behandelt.

6. Absage und Sicherheit

Bei Verhinderung wird frühzeitig informiert und ein Ersatztermin abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Unabgestimmte Posen oder Veröffentlichungen können abgelehnt werden. Kontakt für Beanstandungen und Löschanfragen: [ANGABEN].

7. Freigabeanlage

Anlage 1: [DATEINAMEN / VORSCHAUNUMMERN, KONKRETE KANÄLE, DATUM DER FREIGABE]. Ohne ausgefüllte Freigabeanlage erlaubt dieses Muster keine Veröffentlichung durch den Fotografen.

8. Abschluss

Erforderliche Anlagen und offene Angaben werden vor Abschluss vollständig ergänzt. Individuelle Abreden und zwingendes Recht bleiben maßgeblich. [ORT, DATUM, BESTÄTIGUNGEN / UNTERSCHRIFTEN DER BEFUGTEN PERSONEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].

Kein Prüf- oder Freigabesiegel

Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Das Muster ist nur für volljährige Personen und gewöhnliche, nicht intime Portfolio-Shootings vorgesehen. Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang; keine pauschale Zustimmung zu Werbung oder KI-Training.

Häufige Fragen

Darf der Fotograf TFP-Bilder automatisch verkaufen?

Nein. Die erlaubten Nutzungen ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung und den einschlägigen Rechten.

Bedeutet TFP, dass das Model keine Rechte mehr hat?

Nein. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verschwinden nicht durch ein unentgeltliches Shooting.

Ist der Download „TFP-Vertrag für Fotoshootings“ anwaltlich geprüft?

Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.

Sind Word und PDF kostenlos?

Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.

Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?

Das Muster ist nur für volljährige Personen und gewöhnliche, nicht intime Portfolio-Shootings vorgesehen. Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang; keine pauschale Zustimmung zu Werbung oder KI-Training. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.

Nachvollziehbare Grundlage

Quellen und Informationsstand

Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.

  1. §§ 22, 23 KUG – Recht am eigenen Bild
  2. § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten
  3. DSGVO – insbesondere Art. 5, 6, 7, 13, 17, 28, 32 und 44 ff.

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