Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Personalvermittlungsvertrag
Ein Personalvermittlungsvertrag regelt die Suche und Vermittlung von Kandidaten. Bei der klassischen Direktvermittlung schließt der einstellende Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit der vermittelten Person. Der Vermittler wird dadurch nicht zum Verleiher oder automatisch zum Arbeitgeber der Kandidatin oder des Kandidaten.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Vermittlung von Überlassung unterscheiden
Bei der Vermittlung wird eine Einstellung angebahnt. Arbeitnehmerüberlassung betrifft dagegen die Bereitstellung eigener Beschäftigter an einen Entleiher. Auch ein Werkvertrag über ein bestimmtes Ergebnis ist etwas anderes.
Gebührenauslöser eindeutig bestimmen
Es sollte klar sein, ob eine erfolgsabhängige Vermittlung oder vergütete Suchleistung vereinbart wird. Höhe, Bezugsgröße, Fälligkeit und der Umgang mit bereits bekannten Kandidaten müssen transparent sein.
Kandidatenseitige Verträge separat
Bei Verträgen mit Arbeitsuchenden gelten besondere Anforderungen des § 296 SGB III. Eine arbeitgeberfinanzierte B2B-Vorlage darf nicht ungeprüft als kostenpflichtiger Vertrag mit Bewerbern genutzt werden. Kandidatendaten benötigen zudem eine tragfähige Rechtsgrundlage.

Vertrag und gegebenenfalls einzelne formbedürftige Bestandteile vor Abschluss prüfen und dokumentieren.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Arbeitgeber beauftragt die Suche nach einer Buchhalterin. Die Vereinbarung bestimmt, wann eine erfolgreiche Vermittlung vorliegt und wie die Gebühr berechnet wird. Eine Ersatzsuche wird nur geschuldet, wenn Voraussetzungen und Umfang tatsächlich vereinbart sind.
Der Download ist ein neutrales arbeitgeberfinanziertes B2B-Muster. Er enthält keine behaupteten CALUMA-Preise, keine erfundene Garantie und keinen Gebührenanspruch gegen Bewerber.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Vertrag über freie Mitarbeit | Freie Mitarbeit beschreibt eine selbstständige Zusammenarbeit und ist kein frei wählbares Etikett für jedes Arbeitsverhältnis. | Vertragsentwurf |
| Arbeitnehmerüberlassungsvertrag | Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen. | Vertragsentwurf |
| Unbefristeter Arbeitsvertrag | Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein von vornherein festgelegtes Enddatum. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Personalvermittlungsvertrag: Word und PDF
Vertragsentwurf. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
Mustertext mit Platzhaltern ansehen
Personalvermittlungsvertrag
Vertragsentwurf · Stand 14. September 2026
1. Parteien und Suchauftrag
Auftraggeber [UNTERNEHMEN] beauftragt Vermittler [UNTERNEHMEN] mit der Direktvermittlung für [POSITION, ORT, ANFORDERUNGEN]. Der Arbeitsvertrag wird bei Erfolg zwischen Auftraggeber und Kandidat geschlossen.
2. Leistungsumfang
Vereinbart sind [SUCHE, VORAUSWAHL, VORSTELLUNG, KOORDINATION]. Die endgültige Eignungsprüfung und Einstellungsentscheidung trifft der Auftraggeber. Eine bestimmte Besetzung wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht garantiert.
3. Vergütung
Erfolgsabhängige Gebühr [BETRAG ODER KLARE BERECHNUNG] zuzüglich geschuldeter Umsatzsteuer. Der Anspruch entsteht bei [PRÄZISER ERFOLGSTATTRBESTAND MIT VERMITTLUNGSBEZUG] und wird fällig [ZEITPUNKT]. Bloße Suchleistungen werden nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung vergütet.
4. Bekannte Kandidaten und Laufzeit
Der Umgang mit nachweislich bereits bekannten Kandidaten und zeitlicher Zuordnung wird wie folgt geregelt: [TRANSPARENTE ANGABEN]. Vertragslaufzeit und Beendigung [ANGABEN].
5. Daten und Kommunikation
Bewerberdaten werden nur für die vereinbarten zulässigen Zwecke und auf tragfähiger Rechtsgrundlage verwendet. Empfänger, Speicherfristen, Informationspflichten und Löschung werden abgestimmt. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist nicht pauschal erlaubt.
6. Zusätzliche Leistungen
Eine Ersatzsuche oder Erstattung ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet: [KONKRETE BEDINGUNGEN ODER NICHT VEREINBART]. Dieses Muster begründet keine Gebührenpflicht der Kandidaten.
7. Abschluss
Erforderliche Anlagen und offene Angaben werden vor Abschluss vollständig ergänzt. Individuelle Abreden und zwingendes Recht bleiben maßgeblich. [ORT, DATUM, BESTÄTIGUNGEN / UNTERSCHRIFTEN DER BEFUGTEN PERSONEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Der Download ist ein neutrales arbeitgeberfinanziertes B2B-Muster. Er enthält keine behaupteten CALUMA-Preise, keine erfundene Garantie und keinen Gebührenanspruch gegen Bewerber.
Häufige Fragen
Wird der Vermittler Arbeitgeber des Kandidaten?
Bei einer gewöhnlichen Direktvermittlung grundsätzlich nicht. Der Arbeitsvertrag entsteht zwischen einstellendem Unternehmen und Kandidat.
Ist eine Ersatzbesetzung automatisch enthalten?
Nein. Umfang und Voraussetzungen müssen ausdrücklich und wirksam vereinbart sein.
Ist der Download „Personalvermittlungsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Der Download ist ein neutrales arbeitgeberfinanziertes B2B-Muster. Er enthält keine behaupteten CALUMA-Preise, keine erfundene Garantie und keinen Gebührenanspruch gegen Bewerber. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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Vertrag über freie Mitarbeit
Freie Mitarbeit beschreibt eine selbstständige Zusammenarbeit und ist kein frei wählbares Etikett für jedes Arbeitsverhältnis.
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Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen.
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Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein von vornherein festgelegtes Enddatum.