Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag
Die sachgrundlose Befristung ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag ohne besonderen Befristungsgrund. Sie ist aber kein Freibrief für beliebige Vertragsketten. Besonders wichtig sind die Identität des Arbeitgebers, frühere Beschäftigungen, die Gesamtdauer und die genaue Gestaltung von Verlängerungen.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Gesetzlicher Regelfall
§ 14 Abs. 2 TzBfG erlaubt im Regelfall bis zu zwei Jahre Gesamtdauer und innerhalb dieser Zeit höchstens drei Verlängerungen. Tarifliche Abweichungen und gesetzliche Sonderfälle sind getrennt zu prüfen. Es geht um die gesamte Kette, nicht um jeweils zwei Jahre pro Dokument.
Vorbeschäftigung sorgfältig prüfen
Ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber steht der sachgrundlosen Befristung grundsätzlich entgegen. Ausnahmen aufgrund verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung oder spezieller Gesetze sind keine pauschale „Wartefrist“. Personallisten, frühere Verträge und die genaue Arbeitgeberidentität gehören zur Prüfung.
Verlängerung ist nicht Neuabschluss
Eine Verlängerung muss rechtzeitig und formwirksam vereinbart werden. Werden gleichzeitig andere wesentliche Bedingungen geändert, kann die Einordnung als bloße Verlängerung problematisch werden. Die Bedingungen sollten nicht ungeprüft zusammen mit einem neuen Enddatum neu verhandelt werden.

Befristung vor Beginn formwirksam vereinbaren; Regelfall und Ausnahmen trennen.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Unternehmen plant zunächst zwölf Monate und danach weitere sechs Monate Beschäftigung. Vor der zweiten Vereinbarung prüft es Gesamtdauer, bisherige Verlängerungen und unveränderte Vertragsbedingungen. Dass die Mitarbeiterin früher bereits bei einer gleichnamigen Konzerngesellschaft beschäftigt war, wird nicht einfach mit „gleicher Arbeitgeber“ gleichgesetzt; maßgeblich ist die konkrete rechtliche Einheit.
Eine Erklärung „Ich war noch nie hier beschäftigt“ ersetzt keine Arbeitgeberprüfung. Sonderregeln für ältere Beschäftigte oder Neugründungen müssen tatsächlich einschlägig sein.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Befristeter Arbeitsvertrag | Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt. | Arbeitsvertragsmuster |
| Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags | Eine Befristungsverlängerung soll das bisherige Enddatum verschieben, ohne ungeprüft einen neuen Vertrag zu schaffen. | Zusatzvereinbarung als Muster |
| Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung | Eine Sachgrundbefristung stützt die begrenzte Vertragsdauer auf einen konkreten rechtlich anerkannten Anlass. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
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Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag: Word und PDF
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Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und sachgrundlose Befristung
Die Beschäftigung beginnt am [BEGINN] und endet am [ENDE]. Die Parteien beabsichtigen eine sachgrundlose Befristung nach [KONKRET EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFT]. Vorbeschäftigungen und zulässige Gesamtdauer werden vor Abschluss geprüft und in Anlage 1 dokumentiert.
3. Ordentliche Kündigung
Die Parteien lassen die ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausdrücklich zu. Die einschlägigen gesetzlichen Fristen und zwingenden Schutzvorschriften bleiben maßgeblich.
4. Verlängerungsverwaltung
Eine spätere Verlängerung bedarf einer eigenständigen rechtlichen Prüfung und eines rechtzeitigen formwirksamen Abschlusses. Dieser Vertrag enthält keine automatische Verlängerung.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Eine Erklärung „Ich war noch nie hier beschäftigt“ ersetzt keine Arbeitgeberprüfung. Sonderregeln für ältere Beschäftigte oder Neugründungen müssen tatsächlich einschlägig sein.
Häufige Fragen
Sind drei Verlängerungen zusätzlich zu zwei Jahren erlaubt?
Nein. Die Verlängerungen müssen innerhalb der zulässigen Gesamtdauer liegen. Drei Verlängerungen bedeuten nicht drei zusätzliche Zweijahreszeiträume.
Darf ein ehemaliger Mitarbeiter wieder sachgrundlos befristet werden?
Grundsätzlich ist eine Vorbeschäftigung ein Hindernis. Seltene Ausnahmen und besondere gesetzliche Regelungen benötigen eine konkrete Prüfung; eine allgemeine sichere Karenzzeit gibt es nicht.
Ist der Download „Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Eine Erklärung „Ich war noch nie hier beschäftigt“ ersetzt keine Arbeitgeberprüfung. Sonderregeln für ältere Beschäftigte oder Neugründungen müssen tatsächlich einschlägig sein. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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