Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Befristeter Arbeitsvertrag
Bei einer kalendermäßigen Befristung wird das Ende der Beschäftigung durch ein Datum bestimmt. Entscheidend sind zwei getrennte Fragen: Wie lange soll der Vertrag laufen und auf welcher rechtlichen Grundlage ist gerade diese Befristung zulässig? Ein eingetragenes Enddatum allein beantwortet die zweite Frage nicht.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Kalenderdatum und Rechtsgrund
Die Befristung kann auf einem Sachgrund oder auf einer gesetzlich zulässigen sachgrundlosen Befristung beruhen. Die bekannte Zweijahresgrenze ist keine allgemeine Obergrenze für jede Befristung. Vorbeschäftigungen, Verlängerungen und gegebenenfalls tarifliche Sonderregeln müssen zur gewählten Grundlage passen.
Form vor Arbeitsaufnahme
Die Befristungsabrede muss formwirksam zustande kommen, bevor die befristete Tätigkeit beginnt. Schriftform kann grundsätzlich durch die gesetzlich vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, sofern kein Ausschluss eingreift. Ein einfacher Klick, eine normale E-Mail oder ein eingescanntes Autogramm genügt hierfür nicht.
Ende und vorzeitige Kündigung
Der Kalendervertrag endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit setzt eine entsprechende Vertrags- oder Tarifregelung voraus. Eine Probezeit muss zur Vertragsdauer und zur Tätigkeit passen. Wer die Befristung angreifen will, muss die besondere dreiwöchige Klagefrist beachten.

Befristung: Schriftform bzw. zulässige qualifizierte elektronische Form vor Beginn.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Für eine sechsmonatige Messeorganisation soll eine Mitarbeiterin vom 1. Oktober bis 31. März eingesetzt werden. Das Unternehmen dokumentiert zunächst, weshalb der Bedarf tatsächlich nur vorübergehend sein soll. Anschließend werden Enddatum, rechtliche Befristungsgrundlage und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung eindeutig vereinbart. Der Vertrag wird nicht erst am ersten Arbeitstag nachträglich unterschrieben.
Nicht rückdatieren. Ein nach Arbeitsaufnahme nachgereichtes Papier heilt einen Formfehler nicht automatisch. Auch mehrere kleine Verlängerungen können rechtlich zusammenhängen.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag | Die sachgrundlose Befristung ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag ohne besonderen Befristungsgrund. | Arbeitsvertragsmuster |
| Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung | Eine Sachgrundbefristung stützt die begrenzte Vertragsdauer auf einen konkreten rechtlich anerkannten Anlass. | Arbeitsvertragsmuster |
| Zweckbefristeter Arbeitsvertrag | Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag knüpft das Ende an einen genau bestimmten Zweck statt ausschließlich an einen Kalendertag. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Befristeter Arbeitsvertrag: Word und PDF
Arbeitsvertragsmuster. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsmuster · Stand 14. September 2026
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber: [VOLLSTÄNDIGE FIRMA / NAME, ANSCHRIFT, VERTRETUNG]. Beschäftigte Person: [NAME, ANSCHRIFT]. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der vollständig ausgefüllten Vereinbarung.
2. Beginn und Laufzeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [BEGINN] und endet mit Ablauf des [ENDE], ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die rechtliche Befristungsgrundlage ist [KONKRET GEPRÜFTE GRUNDLAGE]. Der zugrunde liegende Sachverhalt wird in Anlage 1 dokumentiert.
3. Ordentliche Kündbarkeit
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch während der Befristung. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Kündigungsfristen, soweit keine wirksam anwendbare vorrangige Regelung besteht.
4. Probezeit und Fortsetzung
Eine Probezeit wird mit diesem Muster nicht vereinbart. Eine Fortsetzung über das Enddatum hinaus ist vorab rechtlich und organisatorisch zu klären; die gesetzlichen Folgen einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung bleiben unberührt.
5. Tätigkeit und Arbeitsort
Konkret vereinbarte Tätigkeit und Aufgaben: [BESCHREIBUNG]. Arbeitsort beziehungsweise ausdrücklich vereinbarte Einsatzorte: [ANGABEN]. Diese Angaben sind mit den vorstehenden besonderen Regelungen widerspruchsfrei auszufüllen; sie erweitern den Einsatzrahmen nicht pauschal.
6. Arbeitszeit und Pausen
Regelmäßige Wochenarbeitszeit: [STUNDEN]. Verteilung auf Arbeitstage und Zeiten: [ANGABEN]. Vereinbarte Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen: [ANGABEN ODER KEIN SCHICHTSYSTEM]. Besondere Arbeitszeitregeln dieser Vorlage bleiben maßgeblich. Gesetzliche Grenzen, bei Minderjährigen insbesondere das JArbSchG, sind einzuhalten. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren erfasst.
7. Vergütung und Mehrarbeit
Grundvergütung: [BETRAG] EUR brutto je [STUNDE / MONAT; GENAU EINE EINHEIT WÄHLEN]. Zusammensetzung weiterer Entgeltbestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen: [JEWEILS BETRAG / KLARE BERECHNUNG ODER AUSDRÜCKLICH KEINE]. Fälligkeit: [DATUM / REGEL]. Zahlungsart: [ANGABE]. Rechtmäßig angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit wird [KONKRETE BEZAHLUNG ODER ZEITAUSGLEICH MIT FRIST] ausgeglichen; Voraussetzungen für eine Anordnung: [KONKRET]. Keine unbegrenzte pauschale Abgeltung. Zwingende Mindest- und Gleichstellungsansprüche bleiben unberührt.
8. Erholungsurlaub
Der vereinbarte Jahresurlaub beträgt [TAGE] Arbeitstage bei regelmäßig [ARBEITSTAGEN] pro Woche. Er darf den einschlägigen gesetzlichen Mindesturlaub, gegebenenfalls einschließlich besonderer Schutzvorschriften, nicht unterschreiten. Bei Veränderungen der Arbeitstage ist eine rechtmäßige Umrechnung vorzunehmen. Beantragung und Abstimmung: [VERFAHREN]. Gesetzliche Urlaubsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
9. Arbeitsunfähigkeit und sonstige Verhinderung
Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Nachweis und Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten richten sich nach geltendem Recht; soweit das elektronische Verfahren nicht greift, sind erforderliche Nachweise vorzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung, einschließlich einer etwaigen Wartezeit, bleiben maßgeblich.
10. Weitere Arbeitsbedingungen
Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen mit genauer Bezeichnung: [ANGABEN ODER KEINE]. Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [ANGABEN ODER KEIN ZUSÄTZLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH]. Bei zugesagter betrieblicher Altersversorgung: Versorgungsträger mit Namen und Anschrift [ANGABEN ODER KEINE ZUSAGE; GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT].
11. Beendigung und Rechtsschutz
Für eine zulässige ordentliche Kündigung gelten die einschlägigen gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksam vorrangige Regelung vereinbart oder anwendbar ist. Die besonderen Laufzeit- und Kündbarkeitsregelungen dieser Vorlage gehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vor. Kündigungen und arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Bei Befristungen sind insbesondere die gesonderten Klagefristen des TzBfG zu beachten. Zwingende Schutzrechte bleiben bestehen.
12. Abschluss und Anlagen
Alle Platzhalter und erforderlichen Anlagen werden vor Verwendung vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt. Anlagen: [LISTE]. Eine Befristung ist vor Arbeitsaufnahme formwirksam zu vereinbaren; keine Rückdatierung. [ORT, DATUM, UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERFORDERLICHEN FORM].
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Nicht rückdatieren. Ein nach Arbeitsaufnahme nachgereichtes Papier heilt einen Formfehler nicht automatisch. Auch mehrere kleine Verlängerungen können rechtlich zusammenhängen.
Häufige Fragen
Muss ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Eine wirksame kalendermäßige Befristung endet grundsätzlich ohne Kündigung. Für eine frühere ordentliche Kündigung muss es eine wirksame Öffnung im Vertrag oder Tarifvertrag geben.
Sind mehr als zwei Jahre immer verboten?
Nein. Die Zweijahresgrenze betrifft den gesetzlichen Regelfall der sachgrundlosen Befristung. Befristungen mit Sachgrund und bestimmte gesetzliche oder tarifliche Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Ist der Download „Befristeter Arbeitsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Nicht rückdatieren. Ein nach Arbeitsaufnahme nachgereichtes Papier heilt einen Formfehler nicht automatisch. Auch mehrere kleine Verlängerungen können rechtlich zusammenhängen. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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