Diese Fassung hat den Informationsstand September 2026. Bitte prüfen Sie zwischenzeitliche Gesetzes- und Betragsänderungen vor einer Verwendung.
Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag regelt den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Er ist kein normaler Arbeitsvertrag mit einer anderen Überschrift. Ausbildungsordnung, Ausbildungsplan, zuständige Stelle und besondere Schutzregeln gehören zwingend zur Planung.
Was ist wichtig?
Die folgenden Punkte ordnen das Thema ein. Die tatsächliche Durchführung und die konkrete Vertragsfassung sind entscheidend; ein Dateiname oder eine Überschrift ersetzt diese Prüfung nicht.
Vertragsinhalt und Textform
§ 11 BBiG verlangt die Abfassung wesentlicher Vertragsinhalte in Textform vor Beginn. Bei elektronischer Übermittlung müssen Speichern und Ausdrucken möglich sein; Empfang und Aufbewahrung sind gesetzlich geregelt. Die zuständige Kammer oder andere Stelle hat eigene Eintragungs- und Verfahrensanforderungen.
Probezeit und Beendigung
Die gesetzliche Ausbildungsprobezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Danach gelten besondere Kündigungsregeln, nicht einfach die gewöhnlichen Arbeitnehmerfristen. Insbesondere eine Kündigung durch Auszubildende wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung ist von einem bloßen Betriebswechsel zu unterscheiden.
Vergütung und Lernschutz
Ausbildungsvergütung, Arbeits- beziehungsweise Ausbildungszeit, Berufsschule, Freistellungen und Urlaub werden anhand von BBiG, gegebenenfalls Tarifvertrag und bei Minderjährigen dem Jugendarbeitsschutz geregelt. Die allgemeine Mindestlohntabelle ist nicht die Tabelle der Mindestausbildungsvergütung.

Vertragsabfassung nach § 11 BBiG in Textform; Kündigung nach § 22 BBiG schriftlich.
Beispiel aus der Praxis
So lässt sich die Frage einordnen.
Ein Betrieb möchte erstmals ausbilden. Vor einem Vertrag werden Ausbildungsberechtigung, Beruf, Ausbildungsplan und zuständige Kammer geklärt. Die Vertragsabfassung enthält die Staffelung der Vergütung nach Ausbildungsjahren sowie den Namen der verantwortlichen Ausbilderin. Der veröffentlichte Gestaltungsentwurf dient der Vorbereitung; das aktuelle Verfahren der zuständigen Stelle wird zusätzlich genutzt.
Dieser Entwurf ist kein Ersatz für ein Kammerformular, die Eintragung oder die Eignungsprüfung des Ausbildungsbetriebs. Eine Ausbildungsstelle lässt sich nicht allein durch einen Download wirksam organisieren.
Abgrenzung zu verwandten Themen
Diese Themen hängen zusammen, erfüllen aber nicht automatisch denselben Zweck. Öffnen Sie die jeweilige Vertiefung, bevor Sie eine andere Vorlage übernehmen.
| Thema | Einordnung | Art des Downloads |
|---|---|---|
| Vertrag für ein duales Studium | Das duale Studium verbindet ein Hochschulstudium mit planmäßigen Praxisphasen. | Unverbindliches Vorbereitungspapier |
| Praktikumsvertrag | Ein Praktikumsvertrag organisiert eine zeitlich begrenzte Lernphase. | Unverbindliches Vorbereitungspapier |
| Trainee-Arbeitsvertrag | Ein Traineeprogramm dient häufig dem strukturierten Berufseinstieg. | Arbeitsvertragsmuster |
Checkliste zum Abhaken
Die Markierungen bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Es werden hierdurch keine Angaben übertragen und keine rechtliche Eignung bewertet.
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Berufsausbildungsvertrag: Word und PDF
Unverbindliches Vorbereitungspapier. Die Word-Datei ist bearbeitbar; die PDF-Datei zeigt dieselbe Dokumentfassung. Beide Dateien enthalten einen sichtbaren Hinweis zum Mustercharakter. Sie werden ohne Registrierung angeboten.
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Berufsausbildungsvertrag
Unverbindliches Vorbereitungspapier · Stand 14. September 2026
1. Vorbereitungscharakter – kein Vertragsschluss
Dieses Dokument sammelt Angaben für eine gesonderte Vereinbarung. Es begründet selbst keine Beschäftigung, Ausbildung oder Zahlungspflicht. Erforderliche Kammer-, Hochschul- und Vertragsunterlagen werden nach der fallbezogenen Prüfung gesondert erstellt.
2. Parteien und Ausbildungsziel
Ausbildender: [NAME, ANSCHRIFT]. Auszubildende Person: [NAME, ANSCHRIFT], gegebenenfalls gesetzliche Vertretung: [DATEN]. Anerkannter Ausbildungsberuf: [BERUF]. Maßgebliche Ausbildungsordnung und Ausbildungsplan: [ANLAGEN].
3. Dauer und Ausbildungsstätte
Beginn: [DATUM]. Vorgesehene Dauer: [DAUER]. Ausbildungsstätte: [ORT]. Außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: [ANGABEN]. Verantwortliche Ausbilderperson: [NAME].
4. Probezeit und Vergütung
Probezeit: [EIN BIS VIER MONATE]. Die monatliche Bruttovergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr [BETRAG], im zweiten [BETRAG], im dritten [BETRAG], gegebenenfalls im vierten [BETRAG]. Die aktuellen gesetzlichen beziehungsweise vorrangigen tariflichen Vorgaben werden eingehalten.
5. Zeit, Urlaub und Nachweis
Regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: [UMFANG]. Urlaub: [TAGE MIT BEZUGSWOCHE UND ALTER]. Berufsschul- und Prüfungsfreistellungen werden nach Gesetz gewährt. Ausbildungsnachweis: [FORM]. Überstundenvergütung oder Ausgleich: [REGELUNG].
6. Beendigung und weitere Regelungen
Für die Beendigung gelten die besonderen Bestimmungen des BBiG, insbesondere § 22. Anwendbare Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen: [ANGABEN]. Die Eintragung wird bei [ZUSTÄNDIGE STELLE] veranlasst.
Dieses Angebot enthält redaktionell erstellte Muster auf Grundlage der verlinkten Quellen. Eine Prüfung der individuellen Endfassung durch einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder andere zuständige Fachstellen ist damit nicht erfolgt. Dieser Entwurf ist kein Ersatz für ein Kammerformular, die Eintragung oder die Eignungsprüfung des Ausbildungsbetriebs. Eine Ausbildungsstelle lässt sich nicht allein durch einen Download wirksam organisieren.
Häufige Fragen
Kann die Probezeit sechs Monate dauern?
Bei einem Berufsausbildungsverhältnis nach BBiG nicht nach dem gesetzlichen Grundmodell: § 20 BBiG nennt einen bis vier Monate.
Ist eine normale Arbeitsvertragsvorlage ausreichend?
Nein. Die besonderen Pflichtangaben, Ausbildungsziele, Freistellungen und Verfahrensanforderungen müssen berücksichtigt werden.
Ist der Download „Berufsausbildungsvertrag“ anwaltlich geprüft?
Nein. Es handelt sich um ein redaktionelles Muster beziehungsweise das ausdrücklich bezeichnete Vorbereitungspapier. Die Quellen ersetzen keine Prüfung des individuellen Sachverhalts und der vervollständigten Endfassung.
Sind Word und PDF kostenlos?
Ja. Beide Dateien sind ohne Anmeldung zugänglich. Ein Download allein begründet keinen Arbeitsvertrag, Vermittlungsauftrag oder Vertrag mit CALUMA.
Was muss ich vor einer Verwendung ergänzen?
Dieser Entwurf ist kein Ersatz für ein Kammerformular, die Eintragung oder die Eignungsprüfung des Ausbildungsbetriebs. Eine Ausbildungsstelle lässt sich nicht allein durch einen Download wirksam organisieren. Außerdem müssen Parteien, Daten, Beträge, gegebenenfalls Vertretung und sämtliche erforderlichen Anlagen vollständig und widerspruchsfrei feststehen.
Quellen und Informationsstand
Informationsstand: 14. September 2026. Verlinkt sind Rechtsgrundlagen und institutionelle Informationen zur Einordnung. Maßgeblich ist die für Ihren Fall geltende Fassung. Ein Quellenverweis bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder denkbaren Vertragsgestaltung.
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