Anwesenheitsdauer und Nettoarbeitszeit trennen
Der Arbeitszeitrechner zieht die eingegebenen tatsächlichen Pausen von der Zeit zwischen Beginn und Ende ab. Er zeigt damit eine rechnerische Nettoarbeitszeit. Ob eine Unterbrechung rechtlich als Ruhepause zählt oder vergütet werden muss, entscheidet die Eingabe allein nicht.
Für einen Einsatz über Mitternacht muss der Folgetag ausdrücklich ausgewählt werden. Ohne diese Angabe wäre ein Ende vor dem Beginn widersprüchlich. Der Rechner ist für eine einzelne Zeitspanne bis zu 24 Stunden vorgesehen und erfasst keine vollständige mehrtägige Dienstfolge.
