Einen rechnerischen Stundenrahmen für 2026 ermitteln
Der Rechner verwendet die monatliche Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro für 2026. Er zieht weitere regelmäßige Monatsvergütung ab und teilt den verbleibenden Betrag durch den eingegebenen Stundenlohn. Damit lässt sich erkennen, welcher Stundenrahmen unter genau diesen Annahmen verbleibt.
Das Werkzeug entscheidet nicht, ob eine Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich tatsächlich ein Minijob ist. Weitere Beschäftigungen, regelmäßige Sonderzahlungen und die vorausschauende Entgeltbeurteilung können relevant sein. Auch besondere Überschreitungsregeln werden nicht pauschal als zusätzlicher Monatsrahmen eingerechnet.
