Regelungsgegenstand und Zuständigkeit klären
Eine Betriebsvereinbarung ist eine kollektivrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und zuständigem Betriebsrat. Sie ist nicht dasselbe wie eine individuelle Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Gegenstand, Zuständigkeit und gesetzliche beziehungsweise tarifliche Grenzen müssen vor der Formulierung geprüft werden.
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Tarifregelungen und den gesetzlichen Regelungssperren. Eine vermeintlich praktische Lösung kann unwirksam sein, wenn der Gegenstand nicht auf dieser Ebene geregelt werden darf. Die Bezeichnung des Dokuments löst dieses Problem nicht.
